Drucksache 18 / 13 624 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg P. Kössler und Andreas Otto (GRÜNE) vom 13. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2018) zum Thema: Klimagerecht planen und bauen in Berlin und Antwort vom 12. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Hernn Abgeordnete Georg P. Kössler und Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr.18/13624 vom 13. Februar 2018 über Klimagerecht planen und bauen in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bebauungspläne wurden seit 1.1.2016 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung neu aufgestellt? Antwort zu 1: Seit dem 1.1.2016 wurden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sechs Bebauungspläne neu aufgestellt, darunter ein vorhabenbezogener Bebauungsplan. Im Einzelnen sind dies folgende Bebauungspläne: Bebauungsplan Bezirk Aufstellungsbeschluss 1 - 98 „Checkpoint Charlie“ Mitte 25.01.2016 12 - 61 „Landschaftsraum TXL“ Reinickendorf 02.03.2016 12 - 62 „Schumacher Quartier“ Reinickendorf 26.10.2016 9 - 17VE „Eisenhutweg 54/76„ Treptow-Köpenick 30.01.2018 I - B4a-4 „Alexanderplatz“ Mitte 14.12.2017 XV - 68b-1 „Schulzentrum„ Treptow-Köpenick 27.01.2016 2 Frage 2.1: (Doppelnummerierung Frage 2 in der Anfrage) Durch welche konkreten Maßnahmen bzw. Vorgaben werden bei den unter Frage 1 genannten Bebauungsplänen die elf Kernstrategien aus dem StEP Klima Konkret für die hitzeangepasste Stadt: a) Durchlüften, b) Verschatten c) Rückstrahlen d) Begrünen e) Verdunsten f) Wohlfühlen und die wassersensible Stadt g) Versickern h) Speichern i) Rückhalten j) Leiten k) Schützen in der Planung umgesetzt? (Bitte die konkreten Maßnahmen bzw. Vorgaben zur jeweiligen Strategie den einzelnen Bebauungsplänen zuordnen.) Antwort zu 2.1: Vorangestellt sei darauf verwiesen, dass der Bundesgesetzgeber mit der BauGB-Novelle 2011 („Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“) den Klimaschutz im Städtebaurecht verankert hat. Durch das Einfügen der Klimaschutzklausel (§ 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 5 BauGB) wird den Erfordernissen des Klimaschutzes in der Bauleitplanung in besonderem Maße Rechnung getragen. Den Klimaschutzbelangen ist jedoch nicht per se Vorrang vor anderen Belangen nach § 1 Abs. 6 BauGB und § 1a BauGB beizumessen. Sie sind gleichermaßen gem. § 1 Abs. 7 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen. Für die unter Frage 1 genannten Bebauungspläne können aufgrund des jeweils frühen Verfahrensstands der Bebauungspläne 1 - 98, 9 - 17VE, I - B4a-4 derzeit noch keine konkreten Maßnahmen benannt werden; sie werden im weiteren Verfahren geprüft. Der Bebauungsplan 12 - 61 sieht keine Neubebauung vor. Die Beachtung der Kernstrategien aus dem StEP Klima Konkret findet keine Anwendung. In den Bebauungsplänen 12 - 62 und XV - 68b-1 werden folgende konkrete Maßnahmen berücksichtigt: 12 - 62 „Schumacher Quartier“ Das Schumacher Quartier ist Pilotprojekt im StEP Klima Konkret. Die Planung hat zum Ziel das Regenwasser nahezu vollständig im Quartier zu verdunsten oder zu versickern. Folgende konkrete Maßnahmen werden bei der Planung berücksichtigt: - Festsetzung von Retentionsdächern im Bebauungsplan (Begrünen, Rückhaltung und Verdunsten) - Zusammenhängende öffentliche Grünflächen (Begrünen, Verschatten) sowie von Grünfugen (Durchlüften) - Integration von vegetationsbedeckten Versickerungs- und Verdunstungsflächen (Begrünen, Versickern, Verdunsten, und Rückhalten) im öffentlichen Straßenraum. 3 Maßnahmen, die den Zielen Rückstrahlen, Verschatten und Wohlfühlen Rechnung tragen, können erst im weiteren Planungsverlauf (nach Vorlage des Klimagutachtens und der Vertiefung der Baustruktur) definiert werden. XV - 68b-1 „Schulzentrum„ Der Bebauungsplan XV - 68b-1, der den bereits festgesetzten Bebauungsplan XV-68b teilweise überplanen soll, liegt innerhalb der Entwicklungsmaßnahme Berlin- Johannisthal/Adlershof und sieht die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule vor. Folgende klimawirksame Festsetzungen sind vorgesehen: - Begrenzung der Grund- und Geschossfläche - Dachbegrünung auf rund 50 % der Dachflächen - Vertikalbegrünung - Baumpflanzungen. Bezüglich der wassersensiblen Stadt soll eine flächendeckende Versickerung von Niederschlagswasser über belebte Bodenschichten vorgeschrieben werden, soweit wasserwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen. Wege sind wasserdurchlässig zu realisieren. Frage 2.2: (Doppelnummerierung der Nr. 2 in der Anfrage) Für welche der unter Frage 1 genannten Bebauungsplanverfahren wurde ein spezielles Klimagutachten schon erstellt oder ist in Vorbereitung? (Bitte Arbeitsstand darstellen.) Antwort zu 2.2: Eine Berücksichtigung der Umweltbelange (einschließlich klimarelevanter Belange) erfolgt im Rahmen des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens. Für den Bebauungsplan 12 - 61 liegt ein Klimagutachten vor. Für den Bebauungsplan 12 - 62 wird aktuell die Beauftragung eines Klimagutachtens vorbereitet. Für den Bebauungsplan XV - 68b-1 ist kein spezielles Klimagutachten erforderlich. Frage 3: Welche Veränderungen der unter Frage 1 genannten Bebauungsplanverfahren wurden durch die Klimagutachten notwendig? (Bitte für die einzelnen Bebauungsplanverfahren darstellen.) Antwort zu 3: Siehe Antwort zu 2.1. und 2.2.. Frage 4: Durch welche konkreten Maßnahmen werden bei dem Wohnungsbauvorhaben der DEGEWO in der Ludwig- Renn-Straße in Marzahn die elf Kernstrategien aus dem StEP Klima Konkret 4 für die hitzeangepasste Stadt: a) Durchlüften, b) Verschatten c) Rückstrahlen d) Begrünen e) Verdunsten f) Wohlfühlen und die wassersensible Stadt g) Versickern h) Speichern i) Rückhalten j) Leiten k) Schützen umgesetzt? Antwort zu 4: Die Komplexität der Frage zum Wohnungsbauvorhaben der DEGEWO kann nur über eine Rückfrage bei den Bauherreninnen und Bauherren beantwortet werden. Die Prüfung des Bauantrages gemäß § 34 BauGB umfasst die genannten Belange nicht in der erwarteten Tiefe und Intensität. Gemäß § 63 BauO Bln erfolgt nur eine Vollständigkeitsprüfung gemäß der §§ 1 bis 8 BauVerfVO. Das heißt, es gibt keinen bauordnungsrechtlichen Prüftatbestand für das Vorhaben. Frage 5: Durch welche konkreten Maßnahmen werden bei dem Wohnungsbauvorhaben der HOWOGE in der Fischerhüttenstraße in Steglitz-Zehlendorf die elf Kernstrategien aus dem StEP Klima Konkret für die hitzeangepasste Stadt: a) Durchlüften, b) Verschatten c) Rückstrahlen d) Begrünen e) Verdunsten f) Wohlfühlen und die wassersensible Stadt g) Versickern h) Speichern i) Rückhalten j) Leiten k) Schützen umgesetzt? Antwort zu 5: Das Wohnungsbauvorhaben der HOWOGE ist Teil eines Gesamtprojektes mit einem privaten Bauträger und wird in einem Bebauungsplanverfahren für das Gesamtprojekt behandelt. Es handelt sich um den Bebauungsplan 6 - 24, welcher kurz vor der Trägerbeteiligung steht und klimatologische Betrachtungen beinhaltet. 5 Die Kernstrategien des StEP Klima Konkret werden durch entsprechende Maßnahmen bedient. Die geplante Siedlung wird von einer geplanten großen zusammenhängenden Grünfläche inklusive einer Waldfläche im Westen sowie eines grünen Hauptweges mit Begleitgrün und einer sich anschließenden Friedhofsfläche im Osten flankiert. Für die Dachflächen der Neubauten wird eine Begrünung festgesetzt. Es bestehen und entstehen somit Grün- und Freiflächen, die zur Durchlüftung, Begrünung, Verdunstung und zum Wohlfühlen beitragen. Sämtliches Regenwasser wird auf den Grundstücken versickert. Berlin, den 12.03.2018 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13624 S18-13624