Drucksache 18 / 13 625 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 26. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2018) zum Thema: Bilanz des Schreckens: Silvesternacht 2017/18 und Antwort vom 09. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13625 vom 26. Februar 2018 über Bilanz des Schreckens: Silvesternacht 2017/18 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche zusätzlichen Kosten entstehen nach Kenntnis des Senats den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) durch die stadtweite Grundreinigung der Straßen, um die Reste der Silvesterfeuerwerke zu beseitigen? 2. Wie hat sich der Umfang der böllereibedingten Abfälle nach Kenntnis des Senats in den vergangenen 10 Jahren entwickelt? Zu 1. und 2.: Derzeit wird die Gesamtmenge des Berliner Silvestermülls nicht separat erfasst. Im Rahmen des Spezialeinsatzes am Neujahrstag, der sich auf die Reinigung bestimmter Schwerpunktbereiche konzentriert, wird lediglich ein Schätzwert erhoben. Dieser wurde erstmals für den 01.01.2018 auf rund 450 Kubikmeter beziffert, wobei der Silvestermüll nicht nur Böllerreste, sondern auch Flaschen und anderen Partymüll beinhaltet . 3. Welche Schadstoffbelastung wurde nach Kenntnis des Senats in der Silvesternacht, vom 31.12.2017, 16 Uhr bis 01.01.2018, 16 Uhr gemessen, welche am 30.12.2017, 16 Uhr bis 31.12.2017, 16 Uhr und 1.1.2018 16 Uhr bis 2.1.2018, 16 Uhr? Zu 3.: Die Silvesternacht 2017 / 2018 war sehr windig. Die daraus resultierende gute Durchmischung der unteren Atmosphäre führte zu vergleichsweise niedrigen Schadstoffkonzentrationen . Der Verlauf der Schadstoffbelastung ist in der Grafik am Beispiel der verkehrsnahen Messstation des Berliner Luftgütemessnetzes in der Schildhornstraße in Steglitz (MC 117) dargestellt. Seite 2 von 4 Von den an den Stationen des Berliner Luftgütemessnetzes routinemäßig gemessenen Substanzen wurden am MC 117 während des Jahreswechsels insbesondere für Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), und damit natürlich auch für die Summe der Stickoxide (NOx), sowie für Partikel PM10 und Benzol deutlich höhere Konzentrationen gemessen als für den sonstigen Silvester- und Neujahrstag. Für alle Schadstoffe blieben die gemessenen Konzentrationen im gesamten Stadtgebiet aber unterhalb der gültigen Grenzwerte. Der in der Grafik sichtbare Anstieg von NO und NO2 am Morgen des 02.01. war durch den nun wieder einsetzenden Berufsverkehr bedingt. 4. Wie ist die durchschnittliche Schadstoffbelastung an einem Tag im Jahr nach Kenntnis des Senats ? Zu 4.: Die Konzentration eines Schadstoffes in der Außenluft ist unter anderem abhängig von der konkreten Substanz, der Jahreszeit und dem Ort der Messung. Die Frage lässt sich daher nicht allgemeingültig beantworten. Das Berliner Luftgütemessnetz bietet aber in seinem neuen Internetauftritt die Möglichkeit , selbstständig Datenbankrecherchen zu Luftgütemessungen durchzuführen (https://luftdaten.berlin.de). Messwerte für verschiedene Stationen und Zeiträume können abgefragt und die Ergebnisse heruntergeladen werden. 5. Was rät der Senat Menschen mit Atembeschwerden in der Silvesternacht? Zu 5.: Hierzu hat der Senat keine allgemeingültigen Ratschläge. 6. Wie viele Unfälle gab es nach Kenntnis des Senats am 31.12.2017 und am 1.1.2018? 7. Wie viele Unfälle sind nach Kenntnis des Senats auf unsachgemäßen Gebrauch mit Silvesterfeuerwerkskörpern zurückzuführen? Eigenverschuldet, Fremdverschuldet? 8. Wie viele Unfälle sind nach Kenntnis des Senats durch nicht zugelassene Feuerwerkskörper verursacht worden? Seite 3 von 4 9. Welcher Anteil der in Berlin genutzten Feuerwerkskörper bzw. Böller sind nach Kenntnis des Senats für die Nutzung in Deutschland nicht zugelassen (bitte in Prozent und absoluten Zahlen)? 10. Welche Mengen an für die Nutzung in Deutschland nicht zugelassen Feuerwerkskörper bzw. Böller wurden in den vergangenen 12 Monaten von der Berliner Polizei beschlagnahmt? 11. Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereignen sich durchschnittlich an einem Tag im Jahr? Zu 6. bis 11.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 12. Wie viele Feuerwehreinsätze gab es in der Silvesternacht 31.12.2017, 16.00 bis 01.01.2018, 10 Uhr? Zu 12.: Vom 31.12.2017 um 16:00 Uhr bis 1.1.2018 um 10:00 Uhr waren 2.996 Feuerwehreinsätze zu verzeichnen. 13. Wie viele Einsätze sind auf unsachgemäßen Gebrauch mit Silvesterfeuerwerkskörpern zurückzuführen ? Zu 13.: Die Auswertungen nach Stichworten in der Einsatzberichterstattung ergaben 8 Brandbekämpfungen und 11 Einsätze im Rettungsdienst, für die ein wie auch immer gearteter Umgang mit Pyrotechnik ursächlich war. Ob der Einsatz der Pyrotechnik unsachgemäß war, wurde nicht erfasst. 14. Wie viele Einsätze sind durch nicht zugelassene Silvesterfeuerwerkskörpern verursacht worden? Zu 14.: Diese Zahlen werden von der Berliner Feuerwehr nicht erhoben. 15. Wie viele Feuerwehreinsätze ereignen sich durchschnittlich an einem Tag im Jahr? Zu 15.: Gegenwärtig werden die Zahlen für den Jahresbericht 2017 erhoben und analysiert. Nach derzeitigem Stand kann im Durchschnitt von ca. 1.250 Einsätzen pro Tag im Jahr 2017 ausgegangen werden. 16. Sind dem Senat Schäden an öffentlichen Einrichtungen durch die Verwendung von Silvesterfeuerwerkskörpern bekannt, wenn ja, wie hoch und welche? Zu 16.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 17. Ist dem Senat bekannt, ob die Täter*innen des Silvester-Brandanschlages auf das Neuköllner Musikhaus Bading bereits ermittelt werden konnten? Zu 17.: Wegen des noch nicht abgeschlossenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens äußert sich der Senat hierzu nicht. 18. Ist dem Senat bekannt, ob und wie das Musikhaus Bading wieder aufgebaut wird und was trägt er dazu bei? Zu 18.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. Seite 4 von 4 19. Welche Maßnahmen zur Reduzierung der negativen Auswirkungen von Böllerei und Silvesterfeuerwerk aus anderen Städten sind dem Senat generell bekannt und wie schätzt er diese mit Blick auf Berlin juristisch und praktisch ein? (bitte einzeln beantworten) Zu 19.: Eine offizielle Auflistung derjenigen Städte und Gemeinden, die Verbote erlassen haben, ist dem Senat nicht bekannt. Aus der Presse ist zu entnehmen, dass die Behörden in einigen Städten und Gemeinden in Deutschland in definierten Gebieten (z.B. historische Altstadt) das Zünden von Feuerwerkskörpern zu Silvester untersagen. Der Hauptgrund für die Verbote von Raketen und Böllern ist die hohe Brandgefahr für wertvolle historische Gebäude, Fachwerkhäuser und Reetdächer und sehr enge Altstädte, in denen sich Brände leicht ausbreiten und die schwer zugänglich für Rettungskräfte oder Feuerwehr sind. Der Wortlaut der erlassenen Allgemeinverfügungen liegt nicht vor. Eine juristische Einschätzung ist daher nicht möglich. Die Orte, in denen Feuerwerk verboten wurde, lassen sich von der Größe nicht mit Berlin vergleichen oder es wurden nur begrenzte Gebiete der öffentlichen Verkehrsflächen einbezogen, wie bereits jetzt in Berlin rund um das Brandenburger Tor. Die notwendigen Kontrollen der Verbote erfordern einen hohen Personaleinsatz von Polizei und Ordnungsamt. Nach Einschätzung des Senats ist es fraglich, ob sich Verbote in großen Städten wie Berlin selbst mit massivem Personalaufwand von den Ordnungsbehörden durchsetzen lassen. Berlin, den 09. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13625 S18-13625