Drucksache 18 / 13 633 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 27. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2018) zum Thema: Versetzungen in den Ruhestand II und Antwort vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13633 vom 27. Februar 2018 über Versetzungen in den Ruhestand II -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Neben meiner parlamentarischen Anfrage 18/13052 haben auch der Kollege Lux zur Drucksachennummer 17/18473 und der Rundfunk Berlin-Brandenburg am 19.01.2018 Angaben zu der Zahl der Beamten, die bei der Polizei Berlin in den vorläufigen Ruhestand versetzt worden sind, erfragt. 1. Welche Angaben sind gegenüber dem RBB für die Jahre 2010 bis 2017 durch wen gemacht worden und inwiefern weichen diese von den gegenüber den Abgeordneten Lux und Luthe zuvor gemachten Angaben ab? (Bitte tabellarisch darstellen) 2. Woraus begründen sich im Einzelnen diese Abweichungen vor dem Hintergrund, das jedenfalls die Sach-verhalte betreffend die Jahre 2010 bis 2015 bei Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Lux bereits abgeschlossen waren? Zu 1. und 2.: Die auf eine entsprechende Presseanfrage an den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) übermittelten Daten sowie die in Beantwortung der Schriftlichen Anfragen Nr. 17/18473 und Nr. 18/13052 ermittelten Angaben zu vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Seite 2 von 2 Jahr Schriftliche Anfrage Nr. 17/18473 Schriftliche Anfrage Nr. 18/13052 Presseanfrage RBB 2010 120 150 2011 155 162 180 2012 164 162 165 2013 150 151 153 2014 98 95 98 2015 69 82 87 2016 32 (Stand: 03/2016) 97 101 2017 88 88 Summe 1.230 1.297 Die Daten zur Beantwortung der Presseanfrage des RBB vom 17. Januar 2018 sowie für die Schriftliche Anfrage Nr. 17/18473 vom 26. April 2016 wurden durch die Polizei Berlin ermittelt. Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13052 vom 4. Januar 2018 durch die Senatsverwaltung für Finanzen basiert auf statistischen Erhebungen des Landesverwaltungsamtes. Statistische Abweichungen innerhalb der durch die Polizeibehörde ermittelten Angaben haben sich zum Beispiel deshalb ergeben, da für die Presseanfrage auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand abgestellt worden ist, während für die Schriftliche Anfrage Nr. 17/18473 der Zeitpunkt der Einleitung des Zurruhesetzungsverfahrens maßgeblich war. Angesichts der Tatsache, dass über vorzeitige Zurruhesetzungen - je nach Dauer der Widerspruchs- und ggf. Verwaltungsstreitverfahren – mitunter erst nach mehreren Jahren abschließend entschieden und eine Versetzung in den Ruhestand damit erst zeitversetzt umgesetzt werden kann, sind in Abhängigkeit von der Anzahl der Verwaltungsstreitverfahren auch größere Abweichungen der statistischen Werte hinzunehmen. Zudem erfolgte die Beantwortung der Presseanfrage auf der Basis der regelmäßigen, stichtagsbezogenen Auswertungen der im DV-System „Integrierte Personalverwaltung“ (IPV) hinterlegten personalwirtschaftlichen Daten, bei denen systembedingt rückwirkende Änderungen, wie zum Beispiel die Rücknahme einer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand im Ergebnis eines Klageverfahrens nicht berücksichtigt werden können, so dass sich auch insoweit statistische Abweichungen ergeben haben. Berlin, den 07. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13633 S18-13633