Drucksache 18 / 13 636 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 27. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2018) zum Thema: Deutscher Motorik-Test und Antwort vom 16. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 636 vom 27. Februar 2018 über Deutscher Motorik-Test ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Worum handelt es sich bei dem an Berliner Schulen durchgeführten „Deutschen Motorik-Test“ im Einzelnen? Wird dieser an allen Berliner Grundschulen durchgeführt? Zu 1.: Der Deutsche Motorik Test (DMT) beinhaltet acht Items, die die sportliche Fitness von Kindern und Jugendlichen von 6 - 18 Jahren messen. Dieser Test wurde von Prof. Dr. Klaus Bös entwickelt und gilt derzeit deutschlandweit als der anerkannte sportmotorische Test, der den Anforderungen an ein wissenschaftliches Messinstrument genügt (Validität, Reliabilität und Objektivität). Im Einzelnen werden Koordinationsfähigkeit, Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Beweglichkeit getestet. In Berlin ist der DMT Bestandteil des Projektes „Berlin hat Talent“, einer Initiative des Landessportbundes Berlin (LSB) und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Hilfreiche Hintergrundinformationen befinden sich unter: http://www.berlin-hat-talent.de/hintergrundinformationen-bht-und-dmt/ Dieser Test wird regelmäßig in vier festgelegten Bezirken (Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau) und zwei weiteren ausgewählten Bezirken (im aktuellen Schuljahr 2017/2018 Marzahn-Hellersdorf und Neukölln) in fast allen Grundschulen in der 3. Jahrgangstufe auf freiwilliger Basis durchgeführt. Für diese Bezirke werden Zeiträume vorgegeben, in denen der Test an der jeweiligen Schule stattfinden kann. - - 2 Die Durchführung in allen Grundschulen Berlins würde die Kapazität des speziell geschulten Testpersonals übersteigen. 2) Findet der Test grundsätzlich während der Unterrichtszeit statt? Wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang (in Schulstunden)? Ist damit ein Ausfall des regulären Unterrichts verbunden? Zu 2.: Der Test findet während der Unterrichtszeit statt. Der zeitliche Umfang beträgt eine Doppelstunde pro Klasse oder pro JÜL-Gruppe (bei zusammengefassten Jahrgangsgruppen). Gemäß Rahmenlehrplan für die Jahrgangstufen 1 bis 10, in dem vorgegeben wird, dass „die individuellen Voraussetzungen möglichst genau diagnostiziert und weitgehend berücksichtigt werden“ (Fachteil C, S. 4 - 5) sollen, ist der Deutsche Motorik-Test ein unterrichtsimmanentes Diagnoseinstrument und dem Sportunterricht zuzuordnen. Die Durchführung des Tests wird in der Regel von den teilnehmenden Schulen so organisiert, dass er möglichst in den Sportstunden der getesteten Gruppen stattfindet, damit kein Unterricht in anderen Fächern ausfällt. 3) Welche personenbezogenen Daten werden auf welcher rechtlichen Grundlage bei diesem Test durch wen erhoben, wie verarbeitet und wo wie lange gespeichert? Zu 3.: Entsprechend der Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zur Weiterentwicklung des Schulsports 2017 bis 2022 vom 16.02.2017 können im Rahmen diagnostischer Verfahren motorische Tests durchgeführt werden, die die individuelle Handlungskompetenz erfassen und von deren Ergebnissen Interventionsmaßnahmen abgeleitet werden können. Damit ist der DMT und seine Auswertung auch ein Mittel zur Qualitätssicherung des Sportunterrichts und der außerunterrichtlichen Sport- und Bewegungsangebote. Mittels sportartübergreifender Bewegungschecks kann den Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter sportmotorische Entwicklungsempfehlungen gegeben werden. Die Namen und Vornamen der beteiligten Schülerinnen und Schüler werden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie durch eine ID-Nummer verschlüsselt. Die Zuordnung der ID-Nummern wird der Schule mitgeteilt. Das Geburtsdatum ist testimmanent, weil sich daraus die sportmotorische Leistungsfähigkeit für das jeweilige Alter ergibt. Das Testteam erhält nur die ID-Nummer. Die Auswertung der Ergebnisse des Tests erfolgt nur über die ID-Nummer an den Schulen. Die Daten werden nach der Auswertung gelöscht . 4) Sind diese Daten Dritten - außerhalb des Senats - zugänglich? - - 3 Zu 4.: Nein, personenbezogene Daten sind Dritten nicht zugänglich. Berlin, den 16. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13636 S18-13636a