Drucksache 18 / 13 645 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2018) zum Thema: Soziale und Grüne Infrastruktur – Kleingartenanlagen im Bezirk Lichtenberg (2) und Antwort vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13645 vom 28. Februar 2018 über Soziale und Grüne Infrastruktur – Kleingartenanlagen im Bezirk Lichtenberg (2) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: 1. Welche Abwägungen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Beantwortung der Ankündigung des Bezirks Lichtenberg zur bauplanungsrechtlichen Sicherung von Kleingärten (Information gemäß Bezirksamtsschreiben mit Datum vom 30.11.2017) zu den einzelnen Kleingartenanlagen getroffen? Bitte einzeln ausführen für Anlagen-Nr.: • 11001 „Akazienwäldchen“, • 11002 „Alwin Bielefeldt“, • 11003 „An der Roeder Siedlung“, • 11004 „Am E-Werk“, • 11009 „Friedrichsfelde Nord“, • 11011 „Giselastraße“, • 11020 „Müllers Ruh“, • 11023 „Anschluss Roeder“, • 11024a/b „Sanssouci“, • 11025 „Seddiner Straße“, • 11027 „Stallwiesen“, • 11028 „Weiße Taube“, • 11029 „Am Außenring“, • 11030a/b „Am Hechtgraben“, • 11040 „Oranke“ • 11042 „Roedernaue 1916“, • 11043 „750 Jahre Berlin“, • 11204 „Wallensteinstraße“ • 11205 „Querweg“ , • 11211 „Seegelände“, Antwort zu 1: Zu den Abwägungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat diese wie folgt zu den Planungsabsichten Stellung genommen: 2 B-Plan Name FNP (Flächennutzungsplan ) FNP Bedenken Dringendes Gesamtinteresse Nr. 11-119 11205 „Querweg“ W3/ÜHVSt/Bahn (Wohngebiet Stufe 3/übergeordnete Hauptverkehrsstraße /Bahnfläche) ja 2 (Verkehr) Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans, da die KGA nicht (vollständig) aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist. XVII-21-Erw. 11024a/b „Sanssouci“ Sport/ÜHVSt/86 Parz. (Sportfläche/übergeordnete Hauptverkehrsstraße /86 Parzellen) nicht prüfbar 2 Keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. 11-137 11040 „Oranke“ ÜHVSt ja 2 Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans, da die KGA nicht (vollständig) aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist. 11-138 11042 „Roedernaue 1916“ KGA (Kleingartenanlage) nein - Keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. 11-139 11029 „Am Außenring“ KGA/W2/320 Parz. nicht prüfbar 2 Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans, da die KGA nicht (vollständig) aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist. 11-140 11030a/b „Am Hechtgraben“ KGA nein - Keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. 11-141 11043 „750 Jahre Berlin“ KGA nein - Keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. 11-142 11011 „Giselastraße“ W2/12 Parz. ja 2 Die KGA ist ggf. zu klein und Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans, da die KGA nicht (vollständig) aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist. 11-144 11025 „Seddiner Straße“ Grünzug/5 Parz. ja 2 Die KGA ist ggf. zu klein und Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans, da die KGA nicht (vollständig) aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist. 11-145 11001 „Akazienwäldchen“, W2/9 Parz. ja - Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans, da die KGA nicht (vollständig) aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist. 11-146 11002 „Alwin Bielefeldt“ KGA/332 Parz. nein 2 Keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. 11-147 11003 „An der Roeder W2/46 Parz. ja - Bedenken gegen die Aufstellung des 3 Siedlung“ Bebauungsplans, da die KGA nicht (vollständig) aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist. 11-148 11009 „Friedrichsfelde Nord“ KGA/76 Parz. nein 2 Keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. 11-149 11020 „Müllers Ruh“ KGA/76 Parz. nein - Keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. 11-150 11023 „Anschluss Roeder“ EpB/31 Parz. (Einwicklung produktionsgeprägter Bereich/31 Parzellen) ja - Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans, da die KGA nicht (vollständig) aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist. 11-151 11028 „Weiße Taube“ KGA nein 2 Keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. 11-152 11004 „Am E-Werk“ KGA/101 Parz. nein 1 (Anlagen der Ver- und Entsorgung) Keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. 11-153 11211 „Seegelände“ KGA/Bahnfläche ja 2 Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans, da die KGA nicht (vollständig) aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist. 11-154 11027 „Stallwiesen“ 122 Parz. nein 2 Keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. 11-155 11204 „Wallensteinstraße“ KGA nein 2 Die KGA ist ggf. zu klein, aber keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. Frage 2: 2. Welche Strategie verfolgt der Senat gegenüber dem Bezirk Lichtenberg, dessen Bezirksverordnetenversammlung bereits 2015 die Sicherung der Kleingartenanlagen durch Bebauungspläne beschlossen hat? Antwort zu 2: Die Planungshoheit liegt beim Bezirksamt Lichtenberg. Eine „Strategie“ gegenüber dem Bezirk Lichtenberg wird nicht verfolgt. Frage 3: 3. Ist es zutreffend, dass in der Senatsverwaltung Anstrengungen unternommen werden, den Status von Kleingartenanlagen zu überprüfen, um eine Umwandlung in andere Nutzungen zu erleichtern? Wenn ja, bei welchen Anlagen im Bezirk Lichtenberg werden diese Untersuchungen geführt (bitte auflisten), und welche Konsequenzen haben/hätten die Untersuchungsergebnisse für die betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärten in den jeweilig betroffenen Anlagen? 4 Antwort zu 3: Seitens des Senats werden keine Anstrengungen unternommen den Status von Kleingartenanlagen zu überprüfen. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist jedoch bekannt, dass sich die Pächter und Einzeleigentümer der im Bezirk Lichtenberg gelegenen Anlage Falkenhöhe 1932 im Rahmen des B-Planverfahrens 11-103 überwiegend gegen eine Festsetzung als Dauerkleingärten und für eine Entwicklung „in Richtung Kleinsiedlung“ ausgesprochen haben (siehe auch: http://www.kga-falkenhoehe1932.de/Aktuelles/). In Berlin gibt es einige wenige ähnlich gelagerte Fälle. Im Rahmen der Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans (KEP) werden daher Überlegungen angestellt, diese Flächen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Bezirksamt, dem Bezirksverband der Kleingärtner und den Nutzern aus dem Anwendungsbereich des Bundeskleingartengesetzes herauszunehmen. Frage 4: 4. Wie bewertet die Senatsverwaltung „Die Handlungsziele für Stadtgrün und deren empirische Evidenz - Indikatoren, Kenn- und Orientierungswerte“, herausgegeben mit Stand April 2017 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), hinsichtlich des darin enthaltenen Mindeststandards für den Indikator Grünraumversorgung in Städten für gärtnerische Nutzung in Kleingärten, Gemeinschaftsgärten / EW bzw. je Geschosswohnung, bei der auch die Bebauungsdichte herangezogen wird? Antwort zu 4: Der in der Veröffentlichung genannte Wert von „5 - 16 m² Fläche für gärtnerische Nutzung in Dauerkleingarten, Gemeinschaftsgarten“ ist mit dem in Berlin angewandten Richtwert von 10 - 12 m²/Einwohner kompatibel. Bei der Ermittlung des Versorgungsgrades werden in Berlin nur Kleingartenanlagen herangezogen, die dem Bundeskleingartengesetz unterliegen. Frage 5: 5. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus der Bewertung zu Frage 4 für die notwendigen Kleingartenflächen in Lichtenberg? Antwort zu 5: Bei dem derzeitigen Bestand an Kleingartenanlagen in Lichtenberg liegt der theoretische Versorgungsgrad bei 10 m²/Einwohner und entspricht somit dem Berliner Richtwert. Berlin, den 19. März 2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13645 S18-13645a