Drucksache 18 / 13 646 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 22. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2018) zum Thema: Gemeinschaftsunterkunft Waldschluchtpfad – Wortbruch des Senats? und Antwort vom 20. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13646 vom 22. Februar 2018 über Gemeinschaftsunterkunft Waldschluchtpfad – Wortbruch des Senats? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen leben derzeit in Spandau? 2. In welchen Einrichtungen (Unterkünften, Aufnahmestellen, Wohnungen, Hotels, Hostels etc.) sind diese untergebracht? 3. Wie viele abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben derzeit in Spandau? 4. In welchen Einrichtungen (Unterkünften, Aufnahmestellen, Wohnungen, Hotels, Hostels etc.) sind diese untergebracht? 5. Leben in Spandau ausreisepflichtigen Straftäter? 5.1) Falls ja – wie viele? 5.2) Falls nein – wie viele Straftäter leben derzeit in Berlin? 5.3) Wie hoch sind die Kosten für den Bezirk Spandau bzw. das Land Berlin Zu 1. bis 5.: In Berlin lebten zum Stand 31.01.2018 insgesamt 43.222 Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde. Nicht alle Personen mit einst abgelehnten Asylanträgen sind auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig. So sind auch Personen erfasst, deren Asylablehnung bereits Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt, die mittlerweile jedoch aus anderen Gründen einen befristeten oder auch unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten haben. In Berlin waren zum Stand 31.01.2018 insgesamt 11.768 Personen ausreisepflichtig. Aus der Kriminalstatistik des Landes Berlin ergeben sich für das Berichtsjahr 2017 aus der Gruppe der zugewanderten Personen (Angehörige eines Nicht-EU-Staates, die in das Bundesgebiet einreisen, um sich hier vorübergehend oder dauerhaft aufzuhalten) 2 insgesamt 7543 Tatverdächtige (ohne ausländerrechtliche Verstöße), die unter einem der folgenden Aufenthaltsanlässe erfasst wurden: Asylbewerber International/national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote) und Asylberechtigte (seit 01.01.2016) Duldung Kontingentflüchtlinge Unerlaubter Aufenthalt Eine Zuordnung der Tatverdächtigen zur Gruppe der ausreisepflichtigen Personen ist nicht möglich. Eine Zuordnung der genannten Personengruppen zu bestimmten Unterkünften und damit zum Bezirk Spandau kann nicht erfolgen. Entsprechende Daten werden nicht erhoben. 6. Welches sind die Gründe dafür, die Gemeinschaftsunterkunft „Waldschluchtpfad“ in Spandau zu erweitern? 7. Der ehemalige Senator für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja, hatte den Anwohnern zugesagt (lt. diversen Pressemeldungen), die Unterkunft werde künftig nur 300 Plätze haben. Dieses Ziel wurde laut Presseberichten vom Senat im September 2016 noch einmal bestätig. (Aussage Kai Wegener MdB – Pressebericht 15.02.2018 BM) Wieso hält der Senat seine Zusagen nicht ein? Welches sind die konkreten Gründe dafür, dass die damaligen Zusagen nun nicht eingehalten werden? 8. Inwieweit wurden die Anwohner über diese massive Ausweitung der Gemeinschaftsunterkunft informiert? 9. Gab es im Vorfeld Gespräche mit Anwohner? 9.1) Falls ja – wann? 9.2) Falls nein – warum nicht? 10. Wurde das Bezirksamt Spandau frühzeitig in die Planung einbezogen (dies gilt sowohl für herzurichtende Bestandsgebäude als auch bei Neubauplanungen)? 10.1) Falls ja – wann und welche Abteilung? 10.2) Zu welchen Projektplanungen wurde das Bezirksamt konkret mit einbezogen? 11. Hat sich die Sozialstruktur in diesem Gebiet verändert? 11.1) Falls ja – wie? 11.2) Falls nein – sind hierzu Untersuchungen geplant? Zu 6. bis 11.: Die Unterkunft Waldschluchtpfad hat eine baurechtliche Maximalkapazität von 630 Plätzen, auf Basis der Qualitätsanforderungen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist jedoch nur eine Belegung mit 500 Personen möglich. Die Unterkunft wird aktuell als Erstaufnahmeeinrichtung genutzt, der Umbau zu einer Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in der Prüfung. Das LAF ist regelmäßig im Austausch mit den Bezirksämtern. Es wurden Gespräche geführt, die als Vorüberlegungen zu werten sind. Zudem wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Konkrete bauliche Planungen wurden noch nicht eingeleitet. Sobald diese vorliegen, werden die Anwohnerinnen und Anwohner hierüber in Kenntnis gesetzt. Diese Veranstaltungen werden vom jeweiligen Bezirk initiiert, unter Beteiligung des LAF. 3 Eine Erweiterung der Unterkunft ist nicht geplant. Auch nach einem möglichen Umbau zur Gemeinschaftsunterkunft werden voraussichtlich rund 500 Plätze genutzt werden. Eine umfangreiche Untersuchung zur Sozialstruktur hat bisher nicht stattgefunden. Das LAF erstellt sukzessive Sozialraumanalysen für die genutzten und geplanten Unterkünfte. 12. Wie schätzt der Senat die Platzkapazitäten zur Unterbringung von „Geflüchteten“, „Asylbewerbern“ und/oder „Asylbegehrenden“ Personen in Berlin ein? 13. Wie schätzt der Senat die Platzkapazitäten zur Unterbringung von „Geflüchteten“, „Asylbewerbern“ und/oder „Asylbegehrenden“ Personen in Berlin ein, wenn alle in Berlin lebenden ausreispflichtigen Personen abgeschoben werden würden? Zu 12. und 13.: Alle Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren ist eine grundlegende Aufgabe des Staates, der Berlin unter anderem auch durch die Schaffung von weiteren Unterkunftsplätzen im gesamten Stadtgebiet nachkommt. In Berlin stehen Kapazitäten zur Unterbringung von wohnungslosen Personen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus in ausreichendem Maß, wenn auch nicht in der anzustrebenden Qualität, zur Verfügung. Dies ist vor allem im angespannten Wohnungsmarkt der Stadt begründet. Berlin, den 20. März 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13646 S18-13646