Drucksache 18 / 13 649 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 27. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2018) zum Thema: Status quo Gasnetzkonzession und Antwort vom 16. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13 649 vom 27. Februar 2018 über Status quo Gasnetzkonzession ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Welche konkreten Schritte plant das Land Berlin zum laufenden Konzessionsverfahren des Gasnetzes in Berlin in der laufenden Legislaturperiode? 2) Wie lange dauert nunmehr der Rechtsstreit zum Konzessionsverfahren der Gasnetze Berlins? Zu 1. und 2.: Die GASAG AG (GASGAG) hat am 20. Juni 2014 (Einreichung der Klageschrift ) vor dem Landgericht Berlin Klage erhoben. Beide Prozessparteien (Land Berlin und GASAG) haben Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 9.12.2014 eingelegt, mit dem das Landgericht eine Konzessionierung der GASAG abgelehnt hat, gleichzeitig aber auch die Konzessionierung des Landesbetriebes Berlin Energie (Berlin Energie) untersagt hat. Wann das Kammergericht das Verfahren fortsetzt, ist derzeit nicht absehbar. 3) Welche Summe in Euro wurde bisher an Anwalts-, Berater- und Gerichtskosten zum Streitverfahren Konzessionsvergabe Gasnetz ausgegeben? Zu 3.: Bis Ende 2017 sind insg. rund 2,7 Mio. € an Anwalts-, Berater- und Gerichtskosten angefallen. 4) Sind dem Berliner Senat die beiden GASAG-Angebote (Beteiligung) zur Konzessionsvergabe Gasnetz bekannt? Wenn ja, bitte detailliert benennen/auflisten. Zu 4.: Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens eingereichten Angebote der Bieter sind der verfahrensleitenden Stelle bei der Senatsverwaltung für Finanzen bekannt und dort nach Recht und Gesetz ausgewertet worden. Da es sich bei dem Verfahren um ein vertrauliches Wettbewerbsverfahren handelt, können die Angebote nicht veröffentlicht werden. 2 5) Warum wurden nicht die beiden GASAG-Angebote angenommen, sodass an der Umsetzung der Energiewende gearbeitet werden und Kosten zum Rechtsstreit erst nicht entstehen? Zu 5.: Die verfahrensleitende Stelle hat die Angebote der Bieter in dem dafür vorgesehenen objektiven Konzessionsvergabeverfahren unter Bindung an Recht und Gesetz ausgewertet und ist zu einem für den Landesbetrieb Berlin Energie positiven Ergebnis gekommen, das nunmehr der gerichtlichen Überprüfung durch die Berufungsinstanz unterliegt (s. a. Frage 1). 6) Wird eine Kooperation zwischen dem Berliner Stadtwerk und der GASAG-Gruppe angestrebt? Falls nein, warum nicht? Zu 6.: Die Berliner Stadtwerke GmbH (Berliner Stadtwerke) kooperieren projektbezogen mit einer größeren Zahl von Unternehmen, unter ihnen ist auch die GASAG- Gruppe. 7) Könnte der geplante Ausbau des Berliner Stadtwerkes zulasten der GASAG-Gruppe gehen? Zu 7.: Die Angebote der Berliner Stadtwerke stehen im Wettbewerb mit den Angeboten der zahlreichen weiteren Anbieter von Stromprodukten und Energiedienstleistungen in Berlin. Das Unternehmen soll energiewendeorientierte Produkte in die Stadt bringen und die Energiewende in Berlin dadurch weiter beleben. Dabei ist das Berliner Stadtwerk auch Auftraggeber und Kooperationspartner für die Unternehmen in der Stadt. Insgesamt besteht in Berlin im Zusammenhang mit der Umsetzung der Energiewende ein erheblicher Bedarf an Maßnahmen, die nur durch mehrere Akteure umgesetzt werden können. 8) Ist dem Berliner Senat der vertragliche Inhalt zur sogenannten „Change of Control“ (Rückkaufabwicklung der Berliner Gaswerke AG) bekannt? Zu 8.: Im „Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Gaz de France Deutschland GmbH, der BEWAG-AG und der Gaz de France über den Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an der GASAG Berliner Gaswerke AG“ vom 6. Februar 1998 hatten sich die damaligen Käufer für einen Zeitraum von 20 Jahren verpflichtet, insb. nicht ohne schriftliche Einwilligung des Landes Berlin über die aufgrund dieses Vertrages erworbenen Aktien zu verfügen. Eine Klausel zur „Rückkaufabwicklung“ der Berliner Gaswerke AG enthält dieser Vertrag nicht. 9) Ist dem Senat bekannt, dass die Laufzeit des Konsortialvertrages aus dem Jahr 1998 zwischen dem Land Berlin und Vattenfall/Engie zum Kauf der Landesanteile an der GASAG AG im März 2018 endet? Zu 9.: Dem Senat ist der zu Frage 8 aufgeführte Kaufvertrag vom 6. Februar 1998 sowie - nach Erfüllung sämtlicher Vollzugsvoraussetzungen - der Tag des sogenannten Closings dieses Vertrages (17. März 1998) als Beginn der in Frage 8 genannten 20-Jahresfrist bekannt. 10) Hat das Land Berlin ein Vertragscontrolling des Konsortialvertrages aus März 1998 durchgeführt? 3 Zu 10.: Es trifft zu, dass das Land Berlin bezüglich des in Frage 8 aufgeführten Kaufvertrages vom 6. Februar 1998 (Closing 17. März 1998) ein Vertragscontrolling durchgeführt hat. 11) Wurden über den Sachstand Berichte erstellt, in wie weit die im Konsortialvertrag vereinbarten Auflagen durch die Käuferinnen der Aktien des Landes Berlin erfüllt wurden? Zu 11.: Die jährliche Berichterstattung durch die Käuferinnen wurde vom Vertragscontrolling bis zum Jahr 2006 gegengeprüft. Ab diesem Zeitpunkt entfiel das Controlling . Ungeachtet dessen blieb die Verpflichtung zur Anzeige der Weiterveräußerung von Anteilen bestehen. 12) Wurden im Rahmen der Laufzeit Verstöße gegen den Konsortialvertrag durch die Käuferinnen festgestellt? Bitte im Einzelnen mit Zeitpunkt auflisten. Zu 12.: Verstöße gegen Vertragsbestimmungen des o. g. Kaufvertrages wurden im Rahmen des Vertragscontrollings nicht festgestellt. 13) Was gedenkt der Senat zu tun, um einen Verkauf von Aktien der GASAG AG durch die derzeitigen Aktienbesitzer an Dritte nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu verhindern? Zu 13.: Eine Option zur Verlängerung des Zustimmungsvorbehaltes über den Verkauf von Aktienanteilen ist im Kaufvertrag von 1998 nicht vorgesehen. 14) Hat der Konsortialvertrag Einfluss auf die Bestrebungen des Senats, die GASAG AG zur Rekommunalisierung ? Zu 14.: Der Altvertrag (Kaufvertrag) von 1998 hat hierauf keinen Einfluss. 15) Wird eine Verlängerung dieser Regelung angestrebt? Zu 15.: S. Antwort zu Frage 13. 16) Wurden/werden Verhandlungen des Landes Berlin mit den Eigentümern der GASAG-Gruppe mit dem Ziel geführt, Anteile der GASAG-Gruppe zu übernehmen? Zu 16.: Der Senat von Berlin hatte mit Beschluss vom 05.05.2015 den Finanzsenator gemeinsam mit der Wirtschaftssenatorin beauftragt, Gespräche mit den Anteilseignern über eine mögliche Beteiligung des Landes Berlin zu führen. Seit der Entscheidung des Senats im November 2015 wurden mit allen Anteilseignern der GASAG Gespräche geführt. Dabei wurden Transaktionsszenarien erörtert, die sich jedoch allesamt als nicht konsensfähig erwiesen. Vor diesem Hintergrund war eine Lösung auf dem Transaktionsweg bislang nicht umsetzbar. Die Gespräche 4 wurden daher im Frühjahr 2016 beendet. Den Anteilseignern der GASAG ist die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft des Landes Berlin bekannt. 17) Werden Verhandlungen des Landes Berlin zur Übernahme von Anteilen des Gasnetzes oder zur Übernahme der GASAG-Gruppe als Ganzes geführt? Zu 17.: Derzeit nicht. 18) Falls ja, wie hoch wird der Kaufpreis beziffert? 19) Steht ein Abschluss in der laufenden Legislaturperiode vor? 20) Wer ist seitens des Berliner Senats an den Gesprächen beteiligt? 21) Wer ist seitens der Unternehmen an den Gesprächen beteiligt? Zu 18. - 21.: Siehe Antwort zu Frage 17. Berlin, den 16. März 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13649 S18-13649a