Drucksache 18 / 13 650 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 27. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2018) zum Thema: IHK-Bewertungsschlüssel und Bewertungsmaßstäbe der Berufsschule nach Berufsschulverordnung und Antwort vom 16. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13650 vom 27. Februar 2018 über IHK-Bewertungsschlüssel und Bewertungsmaßstäbe der Berufsschule nach Berufsschulverordnung ______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welchen Bewertungsgrundlagen beruht der Bewertungsschlüssel in der Benotung von Prüfungen der Berufsschulverordnung des Landes Berlin? Zu 1.: Der Bewertungsschlüssel in der Berufsschulverordnung des Landes Berlin (siehe Berufsschulverordnung BSV, Anlage 3) beruht auf der Grundlage des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG vom 26. Januar 2004; letzte berücksichtigte Änderung vom 02.02.2018, Abschnitt III: Lernerfolgsbeurteilung, Versetzung, Prüfungen, Anerkennungen , § 58 Lernerfolgskontrollen und Zeugnisse, Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 8). Das Land Berlin verwendet in allen Bildungsgängen der beruflichen Schulen gemäß Artikel V der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für berufliche Schulen im Land Berlin (Drs.17/1348, Kleine Anfrage Nr. 17/12992 vom 06.01.2014) einheitlich einen Bewertungsschlüssel . Diesen verwenden alle Länder aufgrund einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz auch für die gymnasiale Oberstufe, demnach bewegt sich zum Beispiel die Note „sehr gut“ zwischen 85 % und 100 % der Rohpunkte (siehe hierzu Anlage 3.1 der Berufsschulverordnung für das Land Berlin vom 13. Februar 2007). Nach diesem Bewertungsschlüssel werden mehr als 50.000 Schülerinnen und Schüler der zentral verwalteten und beruflichen Schulen Berlins einheitlich bewertet, darunter fallen auch die schulischen Abschlussnoten der Auszubildenden in mehr als 250 in Berlin unterrichteten Ausbildungsberufen. - - 2 Es ist an dieser Stelle explizit darauf hinzuweisen, dass keine zwingende Notwendigkeit besteht, den Bewertungsschlüssel der Industrie- und Handelskammer (IHK) im Berufsschulunterricht anzuwenden, dementsprechend verfahren die Bundesländer unterschiedlich . 2. Wie ist der Unterschied bei der Benotungssystematik der Leistungen im Bewertungsschlüssel der Berufsschulverordnung im Vergleich zum Dezimalen Punkte-Notenschlüssel der IHK zu erklären? Warum gibt es diesen? Zu 2.: Grundlage der Abschlussprüfung für anerkannte Ausbildungsberufe ist das Berufsbildungsgesetz , auf dessen Grundlage die entsprechende Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung erlassen wird. Die Prüfungsordnung regelt abschließend den Bewertungsmaßstab der Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Stelle (IHK). Für diese Prüfungsergebnisse werden die Noten der Berufsschule nicht herangezogen. Die IHK verwendet generell für ihre Abschlussprüfungen einen einheitlichen dezimalen Notenschlüssel (100 - 92 Punkte = sehr gut), da alle einzelnen Prüfungsteile mit 100 Punkten ausgeschrieben sind. Die IHK-Abschlussnotenermittlung mündet letztendlich in einer ganzen Note ohne Dezimalziffer. Die IHK-Abschlussnote kann auf Antrag der Auszubildenden zusätzlich zur schulischen Abschlussnote auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule ausgewiesen werden. Die berufsschulische Abschlussnote wird als Gesamtdurchschnittsnote aus allen einzelnen Fächern, Lernfeldern oder Projekten ermittelt und mit einer Nachkommastelle angegeben. Etwa 250 von 350 dualen Ausbildungsberufen entstanden seit 1996 neu bzw. wurden neu geordnet. Für diese dualen Ausbildungsberufe sind Rahmenlehrpläne nach dem Lernfeldkonzept entwickelt worden. Das Land Berlin übernimmt diese Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz für duale Ausbildungsberufe. Die dort formulierte Kompetenzorientierung der Lernfelder bestimmt die Anforderungsniveaus des Lernprozesses im Berufsschulunterricht . Somit entstand die Notwendigkeit, die Bewertung der handlungsorientierten Unterrichtsgestaltung anzupassen. Der Bewertungsschlüssel der IHK ist im Berufsschulunterricht nicht zwingend anzuwenden . Entsprechendes gilt für die Bildungsgänge der Berufsfachschule mit Kammerprüfung. Zuvor wurden Schulabschlüsse in unterschiedlichen Bildungsgängen, die zu gleichen Studienberechtigungen führen, auf der Grundlage unterschiedlicher Bewertungsschlüssel erworben . Dies gilt für den Erwerb der Fachhochschulreife in der Fachoberschule in doppelt qualifizierenden Bildungsgängen der Berufsschule und in doppelt qualifizierenden Bildungsgängen der Berufsfachschule. Die Durchschnittsnote im Zeugnis der Fachhochschulreife ist ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme an Fachhochschulen. Da die Bildung der Durchschnittsnoten auf der Grundlage unterschiedlicher Bewertungsschlüssel erfolgte, war eine Gleichbehandlung bezüglich der Aufnahmekriterien an Fachhochschulen nicht gegeben. Diese Ungleichbehandlung wurde durch die Einführung eines einheitlichen Bewertungsschlüssels in diesen Bildungsgängen beseitigt. Schülerinnen und Schüler können nun in doppelt qualifizierenden Bildungsgängen den Berufsabschluss sowie die Studienberechtigung nach gleichen Bewertungskriterien erwerben. Unabhängig hiervon trägt die Anpassung an den bundesweit geltenden Notenschlüssel der gymnasialen Oberstufe zur Chan- - - 3 cengleichheit zwischen Absolventinnen und Absolventen mit Fachhochschulreife und allgemeiner Hochschulreife bei der Bewerbung um einen Studienplatz bei. Die Änderungen der Berufsschulverordnung wurden vom Landesschulbeirat ausdrücklich befürwortet und auch der Beirat Berufliche Schulen hat dieser Änderung ausdrücklich zugestimmt . Beides sind die nach dem Schulgesetz zu beteiligenden Gremien. Im Beirat der Beruflichen Schulen waren bei dieser Besprechung auch die Arbeitgeberseite (IHK) und die Arbeitnehmerseite (Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB) vertreten. Die Änderung der Verordnung über die Berufsschulen im Land Berlin trat mit Datum 01.08.2013 in Kraft. Der Bewertungsschlüssel, die Bildung der Abschlussnoten und des Gesamtnotendurchschnitts sind Bestandteil der Anlage 3 der Berufsschulverordnung für das Land Berlin. 3. Gibt es noch andere Bundesländer, in denen sich die Bewertungsmaßstäbe der Berufsschulverordnung und der IHK-Bewertungsschlüssel unterscheidet und wenn ja, wie und in welchen Bundesländern? Zu 3.: Keine Unterschiede zwischen Berufsschulverordnung und IHK-Bewertungsschlüssel existieren in: Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bremen. Unterschiede zwischen Berufsschulverordnung und IHK-Bewertungsschlüssel existieren in: Berlin, Baden- Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen. 4. Plant der Senat eine Evaluierung der Veränderung der Bewertungsmaßstäbe der Berufsschule nach Berufsschulverordnung nach fast viereinhalb Jahren hinsichtlich der Erfüllung der Erwartungen des Senats und wenn nicht, warum nicht? 5. Plant der Senat eine Evaluierung der Veränderung der Bewertungsmaßstäbe der Berufsschule nach Berufsschulverordnung nach fast viereinhalb Jahren hinsichtlich der weiteren beruflichen Wege der Berufsschulabgängerinnen und -abgänger und wenn nicht, warum nicht? Zu 4. und 5.: Ziel der Veränderung der Bewertungsmaßstäbe der Berufsschule nach Berufsschulverordnung war die Beseitigung der oben beschriebenen Ungleichbehandlung in verschiedenen Bildungsgängen hinsichtlich der Studienberechtigungen. Diese Ungleichbehandlung wurde durch die Einführung eines einheitlichen Bewertungsschlüssels in den betreffenden Bildungsgängen 2013 beseitigt. Schülerinnen und Schüler können nun in doppelt qualifizierenden Bildungsgängen den Berufsabschluss sowie die Studienberechtigung nach gleichen Bewertungskriterien erwerben. Unabhängig hiervon trägt die Anpassung an den bundesweit geltenden Notenschlüssel der gymnasialen Oberstufe zur Chancengleichheit zwischen Absolventinnen und Absolventen mit Fachhochschulreife und allgemeiner Hochschulreife bei der Bewerbung um einen Studienplatz bei. Das Ziel der Beseitigung der Ungleichbehandlung ist erreicht, insofern plant der Senat diesbezüglich keine Evaluierung. - - 4 6. Wie viele Absolventen von Ausbildungen im dualen Ausbildungssystem haben sich im Anschluss daran qualifiziert, um ein Fachhochschulstudium aufzunehmen, wie viele Absolventen von Berufsausbildungen an einer Berufsfachschule haben sich im Anschluss qualifiziert und anschließend ein Fachhochschulstudium aufgenommen und wie viele Schülerinnen und Schüler haben eine Berufsausbildung in Kombination mit Abitur an einem Oberstufenzentrum erworben und anschließend ein Fachhochschulstudium aufgenommen in den letzten 5 Jahren? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dokumentiert die Einstiegs- und Ausstiegsqualifikation. Inwiefern die erworbene Berechtigung zur tatsächlichen Aufnahme eines Studiums führt, kann nur von der aufnehmenden Instanz als Einstiegsqualifikation erhoben werden. 7. Welche Schulabschlüsse haben die Auszubildenden, die in den letzten 5 Jahren in Berlin eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, bitte schulscharf darstellen? Zu 7.: Tabellarische Darstellung der zusätzlich erworbenen Abschlüsse an Berliner Berufsschulen insgesamt (tabellarische schulscharfe Darstellung siehe Anlage 1): Schulart Bildungsgang Art des Abschlusses sowie zusätzlich erworbene allgemein bildende Schulabschlüsse Absolventen/Abgänger im Schuljahr ... 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 2015/ 2016 2016/ 2017 Berufsschule einschl. Berufsschule mit sonderpädagogischen Aufgaben Auszubildende Abschlusszeugnis 13.805 11.787 11.595 11.189 10.939 Abgangszeugnis 1.681 1.411 1.362 1.076 1.174 insgesamt 15.486 13.198 12.957 12.265 12.113 darunter Berufsbildungsreife 42 40 42 58 56 erweiterte Berufsbildungsreife 319 327 275 234 272 mittlerer Schulabschluss 647 541 564 451 501 Fachhochschulreife 43 83 22 30 34 allgemeine Hochschulreife 12 16 - - 28 8. Welche Schulen haben diejenigen Auszubildenden erfolgreich abgeschlossenen, die in den letzten 5 Jahren in Berlin eine Ausbildung abgebrochen haben, bitte schulscharf darstellen? Zu 8.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen diesbezüglich keine Daten vor. Auszubildende, die eine Ausbildung abbrechen, erhalten ein Abgangszeugnis. Der Eintritt in weitere qualifizierende Aktivitäten kann wiederum nur von der aufnehmenden Instanz als Einstiegsqualifikation erhoben werden. - - 5 9. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die in den letzten 5 Jahren eine Ausbildung abgebrochen haben, waren wie lange nach dem Abbruch im Leistungsbezug nach SGB II? Zu 9.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen diesbezüglich keine Daten vor. Nach einem Ausbildungsabbruch existiert seitens der Senatsverwaltung keine Verknüpfung mit den Daten des Leistungsbezugs. Berlin, den 16. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1: Zusätzlich erreichte allgemein bildende Schulabschlüsse 2012/2013-2016/2017 Schulabgänger Berufliche Schulen Zusätzlich erreichte allgemein bildende Schulabschlüsse Auszubildende mit Fachhochschulreife und allgemeiner Hochschulreife Zeitreihe 2016/17 - 2012/13 Schülergruppe nicht deutscher Herkunft (ndH) ndH weiblich Ausländer Ausländer weiblich öffentlich Azubi 04B02 Hans-Litten-Schule (OSZ Recht und Wirtschaft) Fachhochschulreife 7 5 2 2 2 2 Allgemeine Hochschulreife 28 18 3 3 1 1 Hans-Litten-Schule (OSZ Recht und Wirtschaft) Ergebnis 35 23 5 5 3 3 04B03 OSZ Kraftfahrzeugtechnik Fachhochschulreife 11 1 2 0 1 0 OSZ Kraftfahrzeugtechnik Ergebnis 11 1 2 0 1 0 05B02 Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) Fachhochschulreife 9 1 0 0 0 0 Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) Ergebnis 9 1 0 0 0 0 12B03 Ernst-Litfaß-Schule (OSZ Mediengestaltung und Medientechnologie) Fachhochschulreife 7 2 2 1 2 1 Ernst-Litfaß-Schule (OSZ Mediengestaltung und Medientechnologie) Ergebnis 7 2 2 1 2 1 Gesamtergebnis 62 27 9 6 6 4 öffentlich Azubi 02B02 Hans-Böckler-Schule (OSZ Konstruktionsbautechnik) Fachhochschulreife 3 0 0 0 0 0 Hans-Böckler-Schule (OSZ Konstruktionsbautechnik) Ergebnis 3 0 0 0 0 0 04B03 OSZ Kraftfahrzeugtechnik Fachhochschulreife 11 0 0 0 0 0 OSZ Kraftfahrzeugtechnik Ergebnis 11 0 0 0 0 0 05B02 Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) Fachhochschulreife 6 1 0 0 0 0 Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) Ergebnis 6 1 0 0 0 0 08B01 Annedore-Leber-Oberschule Fachhochschulreife 1 1 0 0 0 0 Annedore-Leber-Oberschule Ergebnis 1 1 0 0 0 0 11B02 Max-Taut-Schule (OSZ Gebäude, Umwelt, Technik) Fachhochschulreife 9 0 2 0 0 0 Max-Taut-Schule (OSZ Gebäude, Umwelt, Technik) Ergebnis 9 0 2 0 0 0 Gesamtergebnis 30 2 2 0 0 0 Öffentlich Azubi 01B02 Staatliche Technikerschule Berlin Fachhochschulreife 10 0 0 0 0 0 Staatliche Technikerschule Berlin Ergebnis 10 0 0 0 0 0 02B02 Hans-Böckler-Schule (OSZ Konstruktionsbautechnik) Fachhochschulreife 1 0 0 0 0 0 Hans-Böckler-Schule (OSZ Konstruktionsbautechnik) Ergebnis 1 0 0 0 0 0 05B02 Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) Fachhochschulreife 11 3 2 1 2 1 Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) Ergebnis 11 3 2 1 2 1 Azubi Ergebnis 22 3 2 1 2 1 Gesamtergebnis 22 3 2 1 2 1 Schuljahr Schülerinnen und Schüler Zusätzliche Abschlüsse Schulname (Oberstufenzentrum = OSZ) Berliner Schulnummer (BSN) Träger Insgesamt, davon: weiblich 2016/2017 2015/2016 2014/2015 Anlage 1: Zusätzlich erreichte allgemein bildende Schulabschlüsse 2012/2013-2016/2017 Öffentlich Azubi 01B04 OSZ Gesundheit I Fachhochschulreife 33 28 15 15 3 3 Allgemeine Hochschulreife 13 9 5 3 1 1 OSZ Gesundheit I Ergebnis 46 37 20 18 4 4 02B02 Hans-Böckler-Schule (OSZ Konstruktionsbautechnik) Fachhochschulreife 3 0 1 0 0 0 Hans-Böckler-Schule (OSZ Konstruktionsbautechnik) Ergebnis 3 0 1 0 0 0 04B03 OSZ Kraftfahrzeugtechnik Fachhochschulreife 8 0 1 0 0 0 OSZ Kraftfahrzeugtechnik Ergebnis 8 0 1 0 0 0 05B02 Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) Fachhochschulreife 16 3 0 0 0 0 Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) Ergebnis 16 3 0 0 0 0 07B03 OSZ Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Allgemeine Hochschulreife 3 2 0 0 0 0 OSZ Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ergebnis 3 2 0 0 0 0 11B02 Max-Taut-Schule (OSZ Gebäude, Umwelt, Technik) Fachhochschulreife 23 1 1 0 0 0 Max-Taut-Schule (OSZ Gebäude, Umwelt, Technik) Ergebnis 23 1 1 0 0 0 Azubi Ergebnis 99 43 23 18 4 4 Gesamtergebnis 99 43 23 18 4 4 Öffentlich Azubi 02B02 Hans-Böckler-Schule (OSZ Konstruktionsbautechnik) Fachhochschulreife 3 0 0 0 0 0 Hans-Böckler-Schule (OSZ Konstruktionsbautechnik) Ergebnis 3 0 0 0 0 0 04B03 OSZ Kraftfahrzeugtechnik Fachhochschulreife 15 1 0 0 0 0 OSZ Kraftfahrzeugtechnik Ergebnis 15 1 0 0 0 0 05B02 Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) Fachhochschulreife 9 2 0 0 0 0 Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) Ergebnis 9 2 0 0 0 0 06B01 Peter-Lenné-Schule (OSZ Agrarwirtschaft) Fachhochschulreife 1 1 0 0 0 0 Peter-Lenné-Schule (OSZ Agrarwirtschaft) Ergebnis 1 1 0 0 0 0 06B02 Louise-Schroeder-Schule (OSZ Bürowirtschaft und Verwaltung) Fachhochschulreife 5 4 0 0 0 0 Louise-Schroeder-Schule (OSZ Bürowirtschaft und Verwaltung) Ergebnis 5 4 0 0 0 0 07B03 OSZ Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Allgemeine Hochschulreife 12 7 0 0 0 0 OSZ Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ergebnis 12 7 0 0 0 0 11B02 Max-Taut-Schule (OSZ Gebäude, Umwelt, Technik) Fachhochschulreife 10 0 0 0 0 0 Max-Taut-Schule (OSZ Gebäude, Umwelt, Technik) Ergebnis 10 0 0 0 0 0 Azubi Ergebnis 55 15 0 0 0 0 Gesamtergebnis 55 15 0 0 0 0 2012/2013 2013/2014 S18-13650 S18-13650a S1813650 Anlage