Drucksache 18 / 13 653 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) und Stephan Lenz (CDU) vom 27. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2018) zum Thema: Aktuelle Personalengpässe im Berliner Rettungsdienst und Antwort vom 12. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) und Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13653 vom 27. Februar 2018 über Aktuelle Personalengpässe im Berliner Rettungsdienst ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die aktuellen Personalengpässe im Bereich des durch die Berliner Feuerwehr betreuten Rettungsdienstes? Zu 1.: Das zur Verfügung stehende Personal reicht gegenwärtig nicht immer aus, um alle Funktionen auf den Einsatzfahrzeugen dem festgelegten Bedarf entsprechend besetzen zu können. Die Gründe dafür sind vielfältig, im Wesentlichen aber darauf zurückzuführen, dass mit den seit Jahren steigenden Einsatzzahlen über einen langen Zeitraum kein angemessener Ressourcenzuwachs einherging. Ein steigender Krankenstand und eine hohe Anzahl von dauerkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben bereits in den letzten Jahren dazu geführt, dass eine stetige Funktionsbesetzung nur durch Leistung von Überstunden in erheblichem Umfang gewährleistet werden konnte. Die durch die Beschäftigtenvertretung der Berliner Feuerwehr initiierte Novellierung der Dienstvereinbarung mit der Behördenleitung zur Dienstplanung und Mehrarbeitsregelung schränkt diese Kompensationsmöglichkeit für fehlendes Personal stark ein, so dass seit Beginn des Jahres ein erhebliches Defizit bei der täglichen Funktionsbesetzung zu verzeichnen ist. Verschärft wird die Situation durch die Umsetzung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG), in deren Folge bis zum Jahr 2020 mehr als 1000 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten die Ergänzungsausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Seite 2 von 3 Notfallsanitäter absolvieren müssen. Dies ist erforderlich, damit die Berliner Feuerwehr die gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation des in der Notfallrettung verantwortlich eingesetzten Personals langfristig erfüllen kann. In der Folge steigt die Arbeitsbelastung der im Einsatzdienst eingesetzten Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern weiter an, da mehr Schichten auf Einsatzmitteln der Notfallrettung absolviert werden müssen. 2. Ist der Krankenstand im Januar und Februar 2018 signifikant höher als in den beiden Vorjahren? Zu 2.: Angaben über krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten werden über das Landesverfahren IPV (Integrierte Personalverwaltung) erfasst. Die statistische Auswertung erfolgt ausschließlich durch die bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelte Statistikstelle Personal, die dazu den Jährlichen „Bericht über die Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin“ herausgibt. Der derzeit aktuellsten Fassung dieses Berichtes sind die Gesundheitsquoten der einzelnen Behörden für das Berichtsjahr 2016 zu entnehmen. Darüber hinausgehende behördeninterne Auswertungen von IPV zur Erkrankungsdauer – insbesondere des laufenden Jahres – sind nicht möglich. 3. Wie viele Stellen sind aktuell im Rettungsdienst, der durch die Berliner Feuerwehr betreutet wird, unbesetzt? Zu 3.: Basis ist die Auswertung zum Stichtag 05.03.2018. Grundlage für die Auswertung sind die Stellen im mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienst der Direktionen (Einzelplan 05, Kapitel 0559+0562) sowie der Organisationseinheit Rettungsdienst (OE RD Kapitel 0566). Am 05.03.2018 waren von 2924 Stellen 2831 Stellen besetzt und 93 Stellen unbesetzt. Diese werden benötigt, um die Anwärterinnen und Anwärter nach Ausbildungsende im Laufe des Jahres übernehmen zu können. 4. Welche Feuerwachen sind aktuell mehrere Tage pro Woche unterbesetzt (bitte aufgegliedert nach Bezirken)? Zu 4.: Momentan sind alle Feuerwachen personell unterbesetzt. Im Laufe des Jahres wird das Defizit durch ausgebildete Anwärterinnen und Anwärter reduziert. 5. Gab es seit Anfang 2018 Fälle, in denen eine medizinisch notwendige Notfallversorgung aufgrund der Personalengpässe im Rettungsdienst nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnte und es zu lebensbedrohlich langen Eintreffzeiten kam? Zu 5.: Konkrete Einzelfälle, bei denen Patientinnen oder Patienten durch lange Eintreffzeiten gefährdet wurden, sind dem Senat von Berlin nicht bekannt. 6. An wie vielen Tagen mussten RTWs der Berliner Feuerwehr außer Dienst genommen werden, da es Personalengpässe gab? Zu 6.: Seit Jahresbeginn sind an jedem Tag Rettungswagen (RTW) der Berliner Feuerwehr wegen nicht ausreichend anwesendem Personal außer Dienst genommen worden. Seite 3 von 3 7. Im Einzugsbereich welcher Feuerwachen lagen die außer Dienst genommenen RTWs? Zu 7.: Die Außerdienstnahmen von Rettungswagen betreffen alle Feuerwachen, mit Ausnahme der Feuerwachen in Spandau, Tegel, Schöneberg und Tempelhof. 8. Was plant der Senat, um den andauernden Personalengpass im Berliner Rettungsdienst kurz-, mittel- und langfristig zu beheben? Zu 8.: Mit der Bereitstellung von 354 zusätzlichen Stellen im aktuellen Doppelhaushalt wurde ein erster wesentlicher Schritt zur mittel- bis langfristigen Entlastung der angespannten Personalsituation vollzogen. Ein Großteil der Stellen ist dem Einsatzdienst zugewiesen und wird nach erfolgreicher Ausbildung mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt werden können. Langfristig muss darüber hinaus eine Möglichkeit geschaffen werden, die durch dauerkranke Personen besetzten Stellen dem Einsatzdienst für Neueinstellungen wieder zur Verfügung zu stellen. Hier prüft der Senat Lösungsmöglichkeiten. Kurzfristige Maßnahmen sind eine optimierte Dienstplanung, eine priorisierte Funktionsbesetzung, eine Minimierung von befristeten Außerdienstnahmen von Einsatzmitteln und eine Optimierung der Führung von Einsatzmitteln. 9. Liegen dem Senat Informationen darüber vor, ob die Umstellung des 24h-Schichtmodells zugunsten des 12h-Schichtmodells zu einer verringerten Einsatzbereitschaft der RTWs (überdurchschnittlich viele „außer Dienst“ Meldungen) zwischen 18.30 Uhr-19.15 Uhr führt? Zu 9.: Nein. 10. Falls ja: Was will der Senat unternehmen, um einer Unterversorgung der Stadt während der Schichtwechsel entgegen zu wirken? Zu 10.: Entfällt. Berlin, den 12. März 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13653 S18-13653