Drucksache 18 / 13 654 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 27. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2018) zum Thema: Personalsituation beim Berliner Verfassungsschutz und Antwort vom 10. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13654 vom 27. Februar 2018 über Personalsituation beim Berliner Verfassungsschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele unbesetzte Stellen gibt es aktuell beim Berliner Verfassungsschutz (aufgegliedert nach mittlerem, gehobenem und höheren Dienst)? Zu 1.: Anzahl tatsächlich zum Stichtag 01.03.2018 unbesetzter Stellen (Stellen, auf denen sich bisher mit dem Ziel der Übernahme abgeordnete Beschäftigte befinden und durch Auswahlverfahren ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber, die sich in der laufenden Sicherheitsüberprüfung befinden, gelten als besetzt): Mittlerer Dienst: 4 Stellen Gehobener Dienst: 13 Stellen Höherer Dienst: 4 Stellen 2. Wie viele Stellen wurden für den Berliner Verfassungsschutz zwischen März 2017 (s. Drs 18/10704) und dem heutigen Tag ausgeschrieben (aufgegliedert nach mittlerem, gehobenem und höherem Dienst)? 3. Wie viele dieser Stellen wurden aufgrund des Haushaltsplans 2016/2017 neu geschaffen (aufgegliedert nach mittlerem, gehobenem und höheren Dienst)? 4. Wie viele dieser Stellen wurden aufgrund des Haushaltsplans 2018/2019 neu geschaffen (aufgegliedert nach mittlerem, gehobenem und höheren Dienst)? Zu 2. bis 4.: Seit März 2017 wurden insgesamt 18 Stellen ausgeschrieben, fünf weitere Stellen befinden sich aktuell im Geschäftsgang zur Ausschreibung. Davon entfallen auf den mittleren Dienst: 7 gehobenen Dienst: 13 höheren Dienst: 3 Seite 2 von 3 Davon stammen beim gehobenen Dienst fünf Stellen und eine Stelle des mittleren Dienstes aus der Haushaltsplanung 2016/2017, zwei Stellen des gehobenen Dienstes entfallen auf die Haushaltsplanung 2018/2019. 5. In welchen Phänomenbereichen wurden die neu geschaffenen Stellen ausgeschrieben (aufgegliedert nach mittlerem, gehobenem und höheren Dienst jeweils aufgeteilt nach Haushaltsplan 2016/2017 und 2018/2019)? Zu 5.: Die neu geschaffenen Stellen wurden nach wie vor im Wesentlichen den Phänomenbereichen Islamistischer Terrorismus/Islamismus/Extremismus mit Auslandsbezug und Rechtsextremismus zugeordnet. Wegen der Ausgestaltung von Arbeitsgebieten mit Phänomen übergreifenden Tätigkeiten ist zum Teil keine konkrete Zuordnung möglich. 6. Welche Schwierigkeiten gab/gibt es, einzelne Stellen (aufgegliedert nach mittlerem, gehobenem und höheren Dienst) mit geeigneten Bewerbern zu besetzen? Zu 6.: Bisher ist es im Rahmen der Auswahlverfahren unabhängig von der Laufbahngruppe gelungen, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu identifizieren und auszuwählen . Die umfangreiche Sicherheitsüberprüfung aller Kandidatinnen und Kandidaten und der damit erforderliche Zeitumfang führte aber in einigen Fällen dazu, dass das Interesse von bereits ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber an einer Dienstaufnahme nicht mehr gegeben war, weil insbesondere Nachwuchskräfte Parallelbewerbungen vorgenommen hatten. In diesen Fällen müssen erneute Ausschreibungen und Auswahlverfahren vom Berliner Verfassungsschutz durchgeführt werden. Auch die Anzahl der Bewerbungen qualitativ geeigneten Personals für die operativen Bereiche ist nach wie vor schwieriger aber dennoch bisher erfolgreich. 7. In wie vielen Fällen wurden neu geschaffene Stellen durch hausinterne Bewerber besetzt? Zu 7.: Insgesamt wurden neu geschaffene Stellen seit dem Doppelhaushalt 2016/2017 im Umfang von neun Stellen durch hausinterne Bewerberinnen und Bewerber nachbesetzt . Davon dienten zwei Stellen der personalwirtschaftlichen Absicherung von Höhergruppierungen von Tarifbeschäftigten wegen entsprechendem Aufgabenzuwachs, in zwei Fällen erfolgte eine gleichwertige Umsetzung und davon einmal nicht aus dem Berliner Verfassungsschutz aber aus dem Haus der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Nachbesetzung der hierdurch frei gewordenen Stellen erfolgt durch externe Bewerberinnen und Bewerber. 8. In wie vielen Fällen wurde seit Anfang 2017 Personal des Berliner Verfassungsschutzes durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (aufgegliedert nach mittlerem, gehobenem und höheren Dienst) abgeworben? 9. In wie vielen Fällen wurde seit Anfang 2017 Personal des Berliner Verfassungsschutzes durch andere Sicherheitsbehörden (aufgegliedert nach mittlerem, gehobenem und höheren Dienst) abgeworben ? Zu 8. und 9.: Soweit hier bekannt, haben sich vier Beschäftigte des gehobenen Dienstes des Berliner Verfassungsschutzes beim Bundesamt für Verfassungsschutz beworben. In zwei Fällen wurde das hierfür notwendige Einvernehmen des Dienstherrn gemäß Seite 3 von 3 § 15 Abs. 3 Beamtenstatusgesetz nicht erteilt. Hierzu sind noch Widerspruchsverfahren anhängig. Zwei Beschäftigte des gehobenen Dienstes und eine Beschäftigte des höheren Dienstes sind durch andere Sicherheitsbehörden übernommen worden. 10. Wie schätzt die zuständige Senatsverwaltung die Bewerbersituation beim Berliner Verfassungsschutz in den kommenden Jahren im Hinblick auf den zu erwartenden weiteren Stellenaufwuchs beim Bundesamt für Verfassungsschutz ein? Zu 10.: Der Konkurrenzdruck des Berliner Verfassungsschutzes insbesondere gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz aber auch anderen Sicherheitsbehörden des Bundes mit Sitz in Berlin wird auch in der Zukunft spürbar sein. Der massive Stellenaufwuchs um zusätzlich hunderte Stellen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und die höhere Besoldung des Bundes insbesondere für verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber sind als wesentliche Faktoren zu nennen. Insbesondere bei Nachwuchskräften werden Parallelbewerbungen weiterhin unvermeidbar sein, zumal diese noch nicht über eine engere personelle Bindung zu Ihrem Dienstherrn verfügen . Berlin, den 10. März 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13654 S18-13654