Drucksache 18 / 13 660 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2018) zum Thema: Umsetzung des BEK (Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030) im Handlungsfeld „Verkehr“ und Antwort vom 14. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13660 vom 05.03.2018 über Umsetzung des BEK (Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030) im Handlungsfeld „Verkehr“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In Punkt 4.3.15. werden im BEK Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverkehrsemissionen festgelegt. So soll laut BEK „eine CO2- basierte Entgeltverordnung“ für den BER umgesetzt werden und es sollen „verpflichtende CO2-Kompensationsmaßnahmen nach Gold Standard“ in die Umweltrichtlinien der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH umgesetzt werden. a. Auf welche CO2-Emissionen beziehen sich aus Sicht des Senats diese Vorgaben? Betrifft dies die Gesamtemissionen aller Flüge von und nach BER über deren gesamte Flugstrecke? b. Welche Wettbewerbsnachteile für den BER gegenüber anderen Flughäfen im weiteren Umkreis können bzw. werden dadurch entstehen? Frage 2: Ebenfalls in Punkt 4.3.15 wird im BEK festgelegt „das Land Berlin wird gegenüber der FBB GmbH, [....] tätig mit dem Ziel, den innerdeutschen Luftverkehr auf die Bahn zu verlagern“. a. Wie ist dies mit den Unternehmenszielen der FBB GmbH vereinbar? b. Wie bewertet der Senat den möglichen Interessenkonflikt für das Management der FBB GmbH, wenn es von einem seiner Gesellschafter dazu aufgefordert wird, den Flugverkehr zu verringern, während es gleichzeitig für die Geschäftsentwicklung und die Profitabilität des Flughafenbetriebs verantwortlich ist? c. Wie schätzt der Senat das Interesse der anderen Gesellschafter der FBB GmbH ein, den Flugbetrieb zu verringern? d. Auf wie hoch schätzt der Senat einen möglichen negativen Effekt auf das wirtschaftliche Ergebnis der FBB GmbH dadurch ein? Antwort zu 1 und zu 2: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden Fragen zu Ziffern 1 und 2 zusammen beantwortet: 2 Dem Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses (Drs. 18/0423 und Drs. 18/0780) vom 25.01.2018 zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) folgend, erarbeitet die Senatsverwaltung für Klimaschutz derzeit ein Umsetzungskonzept für die enthaltenen BEK-Maßnahmen. Dabei werden die einzelnen Umsetzungsschritte stärker herausgestellt, Zuständigkeiten abgestimmt bzw. festgelegt und Maßnahmen hinsichtlich ihrer CO2- Einsparwirkung priorisiert. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen zu den Maßnahmen den zukünftigen Flughafen BER betreffend, wie z.B. benannte CO2-Kompensationsmaßnahmen, getroffen werden. Im Rahmen der Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Maßnahmen zum Luftverkehr werden die unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Fragen zu beantworten sein. Dies wird schrittweise erfolgen. Dabei gilt es auch zu prüfen, inwieweit das Land Berlin hier alleinige Regelungskompetenz hat bzw. Abstimmungen u.a. mit dem Land Brandenburg erfolgen müssen. Frage 3: Im Punkt 4.3.13. legt das BEK fest: „Aus Sicht des Klimaschutzes ist darüber hinaus auch eine Reduzierung der Geschwindigkeiten auf den Berliner (Hochgeschwindigkeits-) Autobahnabschnitten sinnvoll“ a. Welche Autobahnabschnitte betrifft diese Vorgabe aus Sicht des Senats? Gehört dazu auch der Stadtring (A100)? b. Welche Geschwindigkeit hält der Senat auf diesen Abschnitten für geeignet? c. Welche Geschwindigkeitsabsenkung hält der Senat in diesem Sinne auf dem Stadtring (A100) für geeignet (gegen-über heute weitgehend Tempo 80 km/h)? d. Wann plant der Senat, erste Geschwindigkeitsabsenkungen umzusetzen und auf welchen Autobahnabschnitten? e. Auf wie hoch schätzt der Senat die Absenkung der CO2-Emissionen durch die Maßnahmen zur Geschwindigkeitsabsenkung auf Berliner Autobahnabschnitten ein? Auf welcher Methodik beruhen diese Schätzungen? Antwort zu 3: Die unter Punkt 4.3.13. benannte BEK-Maßnahme enthält keine konkreten Vorgaben des Senats bezüglich der Festsetzung von Höchstgeschwindigkeiten auf Berliner Autobahnen und Autobahnabschnitten. Insofern wurde noch keine Überprüfung von Autobahnen bezüglich Geschwindigkeitsbegrenzungen oder -absenkungen vorgenommen. Allerdings wurde im wissenschaftlichen Endbericht des BEK die CO2-Einsparwirksamkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Hochgeschwindigkeitsbereich hervorgehoben. Im Rahmen des Umsetzungsprozesses der BEK-Maßnahme ist eine gesamtstädtische Strategie bezüglich des Themas zu entwickeln. Berlin, den 14.03.2018 In Vertretung Stefan Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13660 S18-13660a