Drucksache 18 / 13 663 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2018) zum Thema: Kommunikation mit den Fördernehmer*innen des Partizipations- und Integrationsprogramms : Wie geht es weiter? und Antwort vom 20. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Dr. Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13663 vom 5. März 2018 über Kommunikation mit den Fördernehmer*innen des Partizipations- und Integrationsprogramms : Wie geht es weiter? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ist der nächste Austausch mit den aktuellen und potentiellen Fördernehmer*innen des Partizipations- und Integrationsprogrammes geplant – im Sinne der Ausrichtung des Programms „an den gesellschaftlichen Notwendigkeiten und Erfordernissen“ und entsprechend dem „Wunsch nach aktiver Mitgestaltung“ auf Seiten der Migrantenorganisationen? Zu 1.: Die Fortsetzung des Austauschs mit den Projekten des Partizipations- und Integrationsprogramms erfolgt – neben der fachlichen Begleitung durch die Integrationsverwaltung – im Rahmen des Programmdialogs 2018/19. Für die Fortsetzung des Programmdialogs ist unter anderem die Umsetzung einer programmeigenen Internetseite geplant. Die beteiligten Migrantenorganisationen möchten sich hierüber besser austauschen und ihre Projektaktivitäten aufeinander abstimmen. Darüber hinaus bietet eine projektübergreifende Internetseite eine Informationsplattform für die Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung. Diese wird über Inhalte berichten und Informationen über die weitere Ausgestaltung der Förderpolitik liefern. Vorgesehen sind, ähnlich wie in früheren Programmdialogen, Dialogrunden. Über diese Dialogrunden erhalten die geförderten Projekte Fortbildungsangebote und weitere Vernetzungsmöglichkeiten. Diese Veranstaltungen werden die Möglichkeit bieten, effizient und lösungsorientiert an unterschiedlichen Themen zu arbeiten. Zum Beispiel 2 wurde im Rahmen des World Cafés 2017 der Wunsch nach einem regelmäßigen Stammtisch der Projekte geäußert. Zu diesen Treffen könnten neben den geförderten Projekten auch Verwaltungen und Bezirke einbezogen werden, um über Erfordernisse und konkrete Themen von Migrantenorganisationen zu berichten. Hierzu zählen auch administrative Hürden sowie der Umgang mit neuen Verwaltungsvorgaben. Zudem könnten Migrantenorganisationen oder weitere Fachleute Angebote kollegialer Beratung vermitteln. 2. Welche Resultate des World Cafés vom 27.11.2017 wurden bereits umgesetzt oder sollen umgesetzt werden? Zu 2.: Die Integrationsverwaltung hat die fachliche Begleitung für 2018/19 neu ausgerichtet. Alle vier Fachreferate beteiligen sich mit ihren fachlichen Kompetenzen und haben für jedes Projekt eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner benannt, die oder der künftig neben der Zuwendungssachbearbeiterin zur fachlichen Begleitung beitragen wird. Beim World Café am 27.11.2017 wurden die Vor- und Nachteile von Monitoringverfahren erörtert und mögliche Ausgestaltungen besprochen. Konsens bestand darin, dass Personalkontinuität und ein wertschätzender Dialog auf Augenhöhe ermöglicht werden müsse, wofür die Verwaltung weitere personelle Ressourcen benötige. Insofern ist die fachliche Begleitung ein mittelfristig angelegtes Vorhaben, das bilateral zwischen Projekt und Verwaltung und damit außerhalb des Programmdialogs verläuft. Betont wurde, dass die fachliche Begleitung als Beratungsinstrument eingesetzt wird und der Bewertungsaspekt dementsprechend in den Hintergrund rücken sollte. Die Beteiligten haben hierfür einen wertschätzenden Dialog auf Augenhöhe eingefordert. Dies kann gewährleistet werden, indem die Dokumentation der fachlichen Begleitung mit dem Projektträger abgestimmt wird und gegebenenfalls Differenzen kenntlich gemacht werden. Der Projektträger sollte seine Wünsche und Anregungen einbringen und die Person, die die fachliche Begleitung durchführt, sollte hierauf eingehen und ihre Umsetzungsmöglichkeiten prüfen. Empfohlen wurde zudem, künftig zum Ende der zweijährigen Förderperioden ein Informationsangebot zur Nutzung der Zuwendungssoftware zu geben, um den Projektträgern die Vorgangsbearbeitung zu erleichtern. Ein solches Informationsangebot flankiert die bereits bestehende Einführung zum Programm FAZIT bei Projektbeginn. Der Wunsch, künftig Verwaltungspauschalen nutzen zu können, wird geprüft. Der Verwaltungsaufwand, der bei der Abrechnung der Fördermittel entsteht, soll im Rahmen der Spielräume der Landeshaushaltsordnung reduziert werden. Die Beteiligung der Zuwendungssachbearbeiterinnen beim World Café 2017 wurde als besonders hilfreich bewertet. Auf diese Weise konnten viele Anliegen zwischen Verwaltung und Projektträgern ausgetauscht werden. Zu technischen Problemen bei Antragstellung und Abrechnung siehe die Schriftliche Anfrage über: Kommunikation mit den Fördernehmerinnen und Fördernehmer des 3 Partizipations- und Integrationsprogramms - World Café für was und warum? (Drucksache 18//12885). 3. Wie wurde sichergestellt, dass die Ergebnisse des World Cafés (Tisch 9) in den Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Integration und Partizipation Geflüchteter eingeflossen ist. Zu 3.: Die Ergebnisse des Tisches 9 zum Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter sind über Teilnehmerinnen und Teilnehmer des World Cafés in die Erstellung der Entwürfe des Gesamtkonzepts eingeflossen. Eine Anzahl von ihnen ist in den jeweiligen Facharbeitsgruppen zum Gesamtkonzept aktiv. Konkret wurde die Moderation des Thementisches 9 von einer externen Person übernommen, die ebenfalls aktiv in Facharbeitsgruppen tätig ist. Zusätzlich hat der Beauftragte des Senats für Integration und Migration, Herr Germershausen, die genannten Punkte für die Erstellung des Gesamtkonzeptes aufgenommen. 4. Wie kann ein kontinuierlicher fachlicher Austausch zwischen Migrantenorganisationen und Verwaltung im Sinn einer Aktualisierung und Verbesserung der Förderpolitik gewährleistet werden? Zu 4.: Der fachliche Austausch von Migrantenorganisationen und Integrationsverwaltung wird durch das Instrument des kontinuierlichen Programmdialogs ermöglicht. Derzeit wird der Programmdialog für 2018 und 2019 vorbereitet. Die Integrationsverwaltung begrüßt die Verbesserungsvorschläge und Anregungen zur Weiterentwicklung der Förderpolitik ausdrücklich, zumal Integration und Partizipation gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen, die nicht ohne die Akteure der Integrationsförderung umgesetzt werden sollten. Zu den Zielen gehören eine stärkere Vernetzung von Beratungsangeboten und ein Austausch zwischen Vertretungen von Migrantenorganisationen und neuen Deutschen Organisationen. Gleichzeitig sieht sich die Integrationsverwaltung in der Verantwortung, die Vielfalt der geförderten Projekte auch in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen und wird deshalb im Rahmen eines Programmdialogs 2018/19 eine programmübergreifende Internetseite initiieren. Darüber hinaus sollen die Angebote, die die weitere Professionalisierung von Migrantenorganisationen vorantreiben, befördert werden. Dies soll auch zu einer Verbesserung der Transparenz und der Förderpolitik beitragen. Die Forderung vieler Migrantenorganisationen nach einer institutionellen Förderung ist mit den Grundsätzen der Landeshaushaltsordnung allerdings nicht möglich. Seit einigen Jahren werden allerdings auch strukturelle Förderungen über den Weg der Projektförderung ermöglicht. Die Integrationsverwaltung hält den Wunsch der Migrantenorganisationen nach einer langfristigen Förderung für grundsätzlich berechtigt. Dies wäre auch für die leichtere Nutzung von Förderangeboten des Bundes und der EU bedeutsam. 4 Über diese Programme wird kontinuierlich im Internet-Rundbrief „Berlin International“ und auf der Internetseite des Integrationsbeauftragten informiert: https://www.berlin.de/lb/intmig/themen/projektfoerderung/ Berlin, den 20. März 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13663 S18-13663a