Drucksache 18 / 13 665 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2018) zum Thema: Uneingeschränkte Mobilität im Zuge des Spreetunnels in Friedrichshagen und Antwort vom 20. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Moritz (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13665 vom 5. März 2018 über Uneingeschränkte Mobilität im Zuge des Spreetunnels in Friedrichshagen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Senat meiner Auffassung, dass die Nutzung des Spreetunnels in Friedrichshagen von Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nicht oder nur mit Hilfe anderer Personen nutzbar ist? Antwort zu 1: Für die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit für blinde und sehbehinderte Personen wurde der Einbau von taktilen Platten (Rippenplatten) am Anfang und Ende jeder Treppenanlage realisiert, sodass diese Personen den Tunnel sicher durchqueren können. Des Weiteren wurden für die sichere Nutzung der Treppenanlagen zusätzliche Mittelgeländer eingebaut sowie die oberste und unterste Stufe jeder Treppe mit einer kontrastreichen Kantenmarkierung versehen. Eine Nutzung für Rollstuhlfahrer und Personen mit starker Mobilitätsbeeinträchtigung konnte auf Grund der bautechnischen Gegebenheiten der unter Denkmalschutz stehenden Anlagen nicht realisiert werden. Frage 2: Teilt der Senat darüber hinaus meine Auffassung, dass der Tunnel auch für Radfahrer*innen nur mit großer Anstrengung bzw. unter bestimmten Umständen (z.B. mit Pedelec oder von älteren Personen) nur mit fremder Hilfe passierbar ist? 2 Antwort zu 2: Die Fahrradrampen wurden wieder in der ursprünglichen Form, mit einer Breite von 40 cm, hergestellt. Die Passierbarkeit ist nicht vergleichbar mit einer befahrbaren Rampe oder einem Aufzug. Frage 3: Sind meine Informationen zutreffend, dass der Spreetunnel durch technische Ein- oder Anbauten nicht barrierefrei hergerichtet werden kann? Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die uneingeschränkte Mobilität im Zuge des Spreetunnels herzustellen, um die Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der Berliner Fußverkehrsstrategie und nicht zuletzt des in der Beratung befindlichen Mobilitätsgesetzes auch für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen zu erfüllen? Frage 5: Wäre der Senat zur Herstellung der uneingeschränkten Mobilität alternativ ggf. bereit, eine barrierefreie Fährverbindung im Bereich des Spreetunnels zu realisieren? Antwort zu 3, zu 4 und zu 5: Es trifft zu, dass der Einbau von barrierefreien Rampen oder der Einbau von Aufzügen im Bestand bautechnisch nicht möglich ist. Dies ließe sich nur mit einem kompletten Abriss und Neubau der beiden denkmalgeschützten Zugangsbauwerke einschließlich von Teilen der Tunnelanlage realisieren. Unstrittig würden mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Radfahrende durch die vorgeschlagene zusätzliche Fährverbindung neue, ergänzende Möglichkeiten erhalten. Eine BVG-Fähre ist allerdings nicht mit dem Bedarf nach ÖPNV begründbar. Das Erholungsgebiet Kämmereiheide ist durch das vorhandene ÖPNV-Angebot mit 3 Buslinien (165, 269, X 69) - ergänzt durch die weitere Randerschließung mit den Straßenbahnendstellen der Linien 27 und 67 - bereits erschlossen. Ebenso verfügt das weitere Ausflugsgebiet rund um den Müggelsee über eine gute Erreichbarkeit durch das barrierefrei nutzbare ÖPNV-Angebot. Denn nach den für den ÖPNV in Berlin geltenden Maßstäben ist die Erreichbarkeit des Erholungsgebiets Berliner Forst in Köpenick in den verschiedensten Relationen sichergestellt. Berlin, den 20.03.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13665 S18-13665