Drucksache 18 / 13 667 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2018) zum Thema: Ausweisung des Wuhletals als Landschaftsschutzgebiet und Antwort vom 15. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13667 vom 5. März 2018 über Ausweisung des Wuhletals als Landschaftsschutzgebiet Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der beabsichtigten Ausweisung des Wuhletals als Landschaftsschutzgebiet? Frage 2: Bis wann ist mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen? Antwort zu 1 und zu 2: Das Potential der Flächen, bei denen eine naturschutzrechtliche Unterschutzstellung grundsätzlich möglich, sinnvoll und erforderlich ist, ist dargestellt im geltenden Berliner Landschaftsprogramm (einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro), in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016, Amtsblatt für Berlin Nr. 24, Seite 1314 ff). Das Wuhletal ist dort als potentielles Landschaftsschutzgebiet benannt (s. LaPro, Anhang A: Liste der Berliner Schutzgebiete). Nach erfolgreichem Abschluss der Verfahren zur rechtlichen Sicherung der nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union gemeldeten Gebiete zum Ende des Jahres 2017 kann die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf der Grundlage des LaPro weitere Unterschutzstellungsverfahren nach § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchführen. Da eine Vielzahl von potentiellen weiteren Schutzgebieten in Rede steht, muss im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden 2 Kapazitäten eine Prioritätensetzung erfolgen. Eine belastbare Planung für das Verfahren zur Unterschutzstellung des Wuhletals ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick verfolgen aktiv das Ziel, das Wuhletal mit seiner Naturausstattung und seiner Landschaft dauerhaft zu sichern. Die Bezirke haben deshalb Landschaftsplanverfahren eingeleitet, die das Ziel haben, die betreffenden Flächen dauerhaft für die Erholungsnutzung zu sichern. Es handelt sich um folgende Verfahren: XXI-L-3 Rohrbruchpark, XXIII-L 4 Rohrbruchpark, XXIII-L-3 Wuhlgarten, XXI-L-2 Wuhlegarten, XXI-L-1 Biesdorfer Höhe, XXI-L-2 Kaulsdorfer Wiesen, XVI-L-3 Unteres Wuhletal. Der Landschaftsplan Unteres Wuhletal wurde im März 2012 festgesetzt und wird vom Bezirk sukzessive umgesetzt. Die übrigen Landschaftspläne sind weiterhin im Verfahren. Frage 3: Welche unmittelbaren Auswirkungen hätte eine Unterschutzstellung des Wuhletals als Landschaftsschutzgebiet? Antwort zu 3: Die Unterschutzstellung hätte die rechtliche Sicherung des Wuhletals zur Folge. Mit einer solchen wäre rechtsverbindlich der Schutz des Wuhletals festgesetzt mit dem Ziel, die dortige Erholungslandschaft mit ihrer vielfältigen Flora und Fauna auf Dauer, auch für kommende Generationen, zu erhalten. Grundsätzlich stellt auch ohne formelle Unterschutzstellung die Erhaltung und Entwicklung des für viele Berlinerinnen und Berliner bedeutsamen Wuhletals als gesamtstädtische Erholungslandschaft ein wichtiges Handlungsfeld für die Planung auf Bezirks- und Senatsebene dar. So beabsichtigt u.a. die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption des Landschaftsprogramms Berlin, mit dem Leitprojekt Wuhletal, eine naturschutzfachliche Aufwertung auf geeigneten Flächen. Berlin, den 15.03.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13667 S18-13667