Drucksache 18 / 13 673 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2018) zum Thema: Antragsverfahren Hybrid-Taxi Förderung und Antwort vom 20. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 673 vom 01. März 2018 über Antragsverfahren Hybrid-Taxi Förderung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Aus welchem Grunde wird nicht Existenzgründern im Taxigewerbe, die neu auf den Markt kommen , gestattet, in den Genuss der Hybrid-Taxi-Förderung zu kommen? 2. Weshalb wird pflichtweise auf die Stilllegung eines alten Diesel-Taxis behördenseitig bestanden und damit der Kreis neuer Taxi-Konzessionäre ausgeschlossen? Zu 1. und 2.: In Berlin sind die NOx-Werte (NOx: Stickoxide) in der Luft, wie in vielen anderen deutschen Großstädten zu hoch. Um die Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner zu schützen und Fahrverbote zu vermeiden, muss schnell gehandelt werden . Da Taxis nicht selten bis zu 70.000, 80.000 km (pro Fahrzeug) im Jahr fahren und sich viele ältere Diesel-Fahrzeuge im Bestand der Berliner Taxi-Unternehmen befinden, soll mit dem Förderprogramm und speziell durch den Austausch von alten Dieselfahrzeugen durch ein Benzin-Hybrid-Taxi, eine schnelle Reduktion der Stickoxid -Emissionen in Berlin erreicht werden. Vor diesem Hintergrund sind ausschließlich Berliner Taxi-Unternehmen (mit einer gültigen Taxikonzession für Berlin), die ein altes Diesel-Taxi der Euro 5 Norm und niedriger stilllegen und verschrotten und dafür ein neues, d.h. erst-zugelassenes Hybrid-Taxi kaufen oder leasen wollen, antragsberechtigt . 3. Hinsichtlich der 6-monatigen Mindesthaltedauer des neuen Hybrid-Taxis ist nachzufragen, inwieweit bei einem Totalverlust des KFZ (bspw. Diebstahl, Unfall) innerhalb des Zeitraumes ggfs. die Förderung wieder zurückgezahlt werden muss? Zu 3.: Bei einer kürzeren Mindesthaltedauer von 6 Monaten, die das Antrag stellende Unternehmen nicht zu vertreten hat, z.B. durch Totalschaden durch Unfall, Diebstahl, Berufsunfähigkeit oder Tod des Unternehmers, ist eine zeitanteilige Rückerstattung möglich. 4. Was geschieht, wenn innerhalb des bewilligten 6-Monats-Förderzeitraums zum Neuerwerb des Taxis das neue Taxi nicht ausgeliefert werden oder nicht in Betrieb gesetzt werden kann? 2 Zu 4.: Wenn der Neuerwerb des Benzin-Hybrid-Taxis innerhalb des Förderzeitraums von 6 Monaten aus Gründen, die das Taxi-Unternehmen nicht zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden oder nicht in Betrieb gesetzt werden können, kann auf begründeten Antrag eine Fristverlängerung gewährt werden. Über Verlängerungen bis zu 6 Monaten kann der Projektträger eigenständig entscheiden. Verlängerungen über 6 Monate hinaus erfolgen mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. 5. Was geschieht, wenn innerhalb des bewilligten 6-Monats-Föderzeitraums das alte Diesel-Taxi nicht veräußert werden kann? Zu 5.: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprämie ist, dass ein Diesel -Taxi der Euro 5 Norm oder niedriger stillgelegt und verschrottet wird. Eine bloße Veräußerung berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Prämie. 6. Ist hinsichtlich des alten und abzugebenden Taxis gesichert, dass die weitere Verwendung eben dieses alten Diesel-Taxis durch Stilllegung oder Verschrottung kontrolliert werden wird? 7. Zu 6. ergänzend: Welche Nachweise sind erforderlich für den Taxifahrer? 8. In welcher Form wird eine Kontrolle der Stilllegung und/oder Verschrottung der alten Dieselfahrzeuge durch welche Behörde durchgeführt? Zu 6. bis 8.: Ab Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Antragstellerinnen und Antragsteller 6 Monate Zeit, um das Benzin-Hybrid-Fahrzeug zu kaufen oder zu leasen, es für den Taxibetrieb umzurüsten und zuzulassen sowie das alte Diesel-Fahrzeug stillzulegen und zu verschrotten. Hierfür muss vor Auszahlung der Prämie ein Verwertungsnachweis , der durch einen anerkannten Demontagebetrieb ausgestellt worden ist, erbracht werden. Verwendet werden muss hierfür die Anlage 8 der Fahrzeug -Zulassungsverordnung (FZV). (Weitere Informationen zur Anlage 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unter https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_8.html). Erst wenn das Fahrzeug als Taxi zugelassen ist und die erforderlichen Nachweise erbracht worden sind, dürfen Antragstellerinnen und Antragsteller die Auszahlung der Prämie (über das eAntragsverfahren der IBB BT GmbH durch Hochladen der erforderlichen Nachweise ) veranlassen. Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die IBB Business Team GmbH, Bundesallee 210, 10719 Berlin, beauftragt. Berlin, den 20.3.2018 In Vertretung Christian Rickerts ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-13673 S18-13673a