Drucksache 18 / 13 679 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) und Stephan Schmidt (CDU) vom 02. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2018) zum Thema: Überschwemmung der Mäckeritzwiesen und Antwort vom 14. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) und Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13679 vom 02. März 2018 über Überschwemmung der Mäckeritzwiesen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen kam die Berliner Feuerwehr im Juli 2017 bei den Überschwemmungen der Siedlung Mäckeritzwiesen nicht zum Einsatz? Antwort zu 1: Die Siedlung Mäckeritzwiesen liegt in einer Senke. Aufgrund der im Juli 2017 aufgetretenen extremen Wetterlage stieg der Grundwasserspiegel enorm an. Der Grundwasserspiegel wird dort durch ein Pumpwerk gesenkt. Da die Überlaufbecken für die Pumpen ebenfalls mit Wasser gefüllt waren und überliefen, wurden die Pumpen stromlos gestellt. Es konnte vor Ort demzufolge nicht mehr selbst abgepumpt werden. Die Berliner Feuerwehr war mehrmals vor Ort und in Kontakt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, zusätzlich hielt der Lagedienst der Berliner Feuerwehr Kontakt mit den Verantwortlichen für die Pumpen. Es bestand Einvernehmen zwischen den Erkundern, dem Lagedienst der Berliner Feuerwehr und den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie dem Verantwortlichen für die Siedlung, dass, solange der Grundwasserspiegel nicht fällt, ein Abpumpen nicht erfolgversprechend und sinnvoll ist. 2 Frage 2: Wie viele der dort befindlichen Wohnhäuser sind damals überprüft worden auf a. mögliche Umweltgefährdungen durch gelagerte Brennstoffe (z.B. aufschwimmende Heizöltanks)? b. Standfestigkeit und Bewohnbarkeit? Antwort zu 2: Seitens der Bau- und Wohnungsaufsicht und des Umwelt- und Naturschutzamtes haben im angesprochenen Zeitraum keine Begehungen oder Überprüfungen in den Mäckeritzwiesen stattgefunden. Unabhängig von der Tatsache, dass es sich bei den Mäckeritzwiesen, trotz des Aufstellungsbeschlusses von zwei Bebauungsplänen durch das Bezirksamt im Jahre 2013, planungsrechtlich noch um ein Nichtbaugebiet handelt und die dort vorhandenen Baulichkeiten vorwiegend ohne Genehmigung errichtet und lediglich Duldungen für vorhandene Gebäude ausgesprochen wurden, hat der Gesetzgeber mit der Änderung der Bauordnung im Jahre 2005 bewusst die Belange der Standsicherheit, der Haustechnik und die Einflüsse durch Oberflächen- und Grundwasser aus dem Prüfungsumfang der Bauordnung herausgenommen und in den privaten Verantwortungsbereich verlagert. Im zur Rede stehenden Gebiet gibt es eine Vielzahl von Heizölverbraucheranlagen. Für alle Anlagen gilt die Betreiberverantwortung. Eine Überprüfung aller Anlagen im vom Starkregen betroffenen Gebiet wäre allein schon wegen deren großer Zahl durch das Umwelt- und Naturschutzamt nicht möglich gewesen. Die Betreiber solcher Anlagen sind explizit verpflichtet, im Falle einer Betriebsstörung, unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Sie haben die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen, wenn eine Gefährdung oder Schädigung eines Gewässers nicht auf andere Weise verhindert werden kann. Soweit erforderlich, ist die Anlage zu entleeren. Darüber hinaus ist das Austreten wassergefährdender Stoffe in einer nicht nur unerheblichen Menge unverzüglich der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle anzuzeigen. Aufgetretene Schadensfälle im Zusammenhang mit den Überschwemmungen im Juli 2017 sind im Umwelt- und Naturschutzamt nicht bekannt. Frage 3: Bewertet der Senat die dort befindlichen Wohnhäuser als „Individualrechtsgut“ und was sind die Gründe für diese Bewertung? Antwort zu 3: Baurechtlich dienen lediglich nachbarrechtliche Bestimmungen der Bauordnung (z.B. die Abstandflächen) dem Individualrechtsschutz. Frage 4: Konnten gesundheitliche Gefährdungen der Bewohner der Siedlung, die von der wochenlangen Überschwemmung ihrer Grundstücke und Häuser betroffen waren, ausgeschlossen werden? Worauf beruht diese Einschätzung? Frage 5: Wie bewertet der Senat die damalige Situation in Hinblick auf weitere Gefahren für Personen, die dort wohnten? 3 Antwort zu 4 und 5: Aus den bereits zu Frage 2 genannten Gründen kann zu diesen Fragen keine Aussage getroffen werden. Frage 6: Was wird seitens des Senats getan, um zukünftig Überschwemmungen der Mäckeritzwiesen zu verhindern? Antwort zu 6: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat ein externes Ingenieurbüro beauftragt eine Vorplanung für die Entwässerung des Siedlungsgebiets Mäckeritzwiesen bei Starkregenereignissen zu erstellen. Die in der Vorplanung auszuarbeitenden Szenarien einer Niederschlagsentwässerung beinhalten, neben den voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen, die Entwicklung und der Vergleich von geeigneten Maßnahmen, um das Siedlungsgebiet zukünftig möglichst vollständig und nachhaltig vor Überschwemmungen und stehendem Niederschlagswasser nach Starkregenereignissen zu schützen. Die Umsetzung einer solchen Planung liegt in der Verantwortung der Betroffenen. Berlin, den 14.03.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13679 S18-13679