Drucksache 18 / 13 680 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 02. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2018) zum Thema: Wohnraum nutzbar machen – Avenue Charles de Gaulle 15 für Menschen öffnen und Antwort vom 16. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13680 vom 2. März 2018 über „Wohnraum nutzbar machen – Avenue Charles de Gaulle 15 für Menschen öffnen“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Geschäftsführerin für das Treuhandvermögen Liegenschaftsfonds um Stellungnahme gebeten. Die von dort zum Standort übermittelte Angaben werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben . 1.1 Eine Prüfung hat laut Ihrer Auskunft (Anfrage 18 / 12 513) ergeben, dass die Instandsetzung ca. 1.800.000,00 € kosten würde - worauf basiert diese Schätzung? 1.2 Welche baulichen Gutachten liegen über das Haus vor? 1.3 Wann wurden diese durch wen in Auftrag gegeben? Zu 1.1 bis 1.3: Die Kostenberechnung ist Bestandteil einer im Sommer 2015 von der BIM GmbH im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Soziales beauftragten Entwurfsplanung zur Nutzbarmachung der Immobilie als Flüchtlingsunterkunft. Im Zuge dieser Entwurfsplanung wurde auch eine Schadstoffuntersuchung sowie eine statische Voruntersuchung zum Dachtragewerk vorgenommen. 2. Warum ist kein Verkauf, etwa an landeseigene Wohnungsbaugesellschaft oder einen privaten Investor , geplant? 3. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Zukunft des Gebäudes? 2/2 Zu 2. und 3.: Die Immobilie befindet sich im Clusterungsprozess, dessen Ergebnis, und damit verbunden auch die zukünftige Verwendung des Gebäudes, zunächst abzuwarten bleibt. 4. Wie hoch sind die laufenden Kosten für den Erhalt/Sicherung des Objekts? Zu 4.: Die Kosten belaufen sich auf rd. 13.000 € p. a. Berlin, den 16. März 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13680 S18-13680a