Drucksache 18 / 13 681 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2018) zum Thema: Grundwasserentnahmen in Berlin und Antwort vom 13. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13681 vom 05.03.2018 über Grundwasserentnahmen in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele anzeigepflichtige Vorhaben zur Grundwasserentnahme wurden seit 2015 in Berlin angezeigt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Bezirk, Art des Vorhabens)? Frage 2: Wie viele genehmigungs-/erlaubnispflichtige Vorhaben zur Grundwasserentnahme wurden seit 2015 genehmigt/erlaubt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, welcher Bezirk, Art des Vorhabens)? Antwort zu 1 und 2: Es wird keine Statistik geführt, die Vorhaben zur Grundwasserentnahme nach Jahr, Bezirk und Art des Vorhabens aufgliedert. Eine grobe Schätzung ergibt jeweils ca. 800 anzeigepflichtige und erlaubnispflichtige Vorhaben seit 2015. Frage 3: Wie viele wasserrechtliche Erlaubnisse im Rahmen von Altlastensanierungen sind seit 2015 erteilt worden (bitte angegeben nach Jahr, welcher Bezirk, Grund der Altlasten, Erlaubnis wofür)? 2 Antwort zu 3: Im Rahmen von Altlastensanierungen sind bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr keine wasserrechtlichen Erlaubnisse erforderlich. Berlin, den 13. März 2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13681 S18-13681