Drucksache 18 / 13 684 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2018) zum Thema: Der erhobene brutto-kalt Mietzins für soziale Einrichtungen in städtischen/landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Antwort vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13684 vom 01.03.2018 über Der erhobene brutto-kalt Mietzins für soziale Einrichtungen in städtischen /landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigenen Wohnungsunternehmen um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahmen wurden von den Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: In wie vielen Liegenschaften von städtischen /landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden Gewerbeflächen angeboten? (Bitte Gliederung nach Wohnungsbaugesellschaften und Bezirk) Antwort zu 1: Bezirk Gesellschaft und Gewerbe-Anzahl degewo Gesobau Gewobag Howoge Stadt und Land WBM Charlottenburg - Wilmersdorf 36 53 194 1 5 5 Friedrichshain- Kreuzberg 13 258 1 136 Lichtenberg 2 33 229 2 Marzahn-Hellersdorf 93 3 1 147 Mitte 113 198 77 2 112 Neukölln 28 111 192 Pankow 7 237 439 7 Reinickendorf 1 125 54 Spandau 1 183 1 4 Steglitz-Zehlendorf 14 22 7 2 Tempelhof- Schöneberg 46 255 3 192 Treptow-Köpenick 109 21 4 217 Frage 2: In wie vielen Gewerbeflächen von städtischen /landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden soziale Einrichtungen betrieben? a) Wie viele davon sind soziale Einrichtungen zur Betreuung von Kindern (Kindertagesstätte, EKT, Kindertagespflege)? (Bitte Gliederung nach Wohnungsbaugesellschaften und Bezirk) Antwort zu 2: Aufgeführt sind die Gewerbeflächen von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in denen soziale Einrichtungen betrieben werden, sowie die soziale Einrichtungen zur Betreuung von Kindern (Kindertagesstätte, EKT, Kindertagespflege). Die Liste ist gegliedert nach Wohnungsbaugesellschaften und Bezirk. Bezirk Anzahl der Gewerbeflächen für soziale Einrichtung / Gesellschaft degewo Gesobau Gewobag Howoge Stadt und Land WBM Charlottenburg - Wilmersdorf 14 8 23 1 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 6 6 9 Friedrichshain- Kreuzberg 3 11 1 60 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 3 6 1 21 Lichtenberg 1 76 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 10 Marzahn-Hellersdorf 57 1 15 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 4 1 3 Mitte 62 26 1 37 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 24 8 1 10 Neukölln 10 7 41 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 6 3 3 Pankow 9 23 3 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 2 7 Reinickendorf 14 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 4 Spandau 11 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 2 Steglitz-Zehlendorf 6 1 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 5 Tempelhof- Schöneberg 12 19 12 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 5 10 2 Treptow-Köpenick 34 1 30 davon Einrichtungen zur Kinderbetreuung 13 4 Frage 3: Wie hoch ist der erhobene brutto-kalt Mietzins je Quadratmeter Gewerbefläche in den von städtischen/landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften dargebotenen Gewerbeflächen? (Bitte Gliederung nach Wohnungsbaugesellschaften und nach räumlicher Lage in den Bezirken) Antwort zu 3: Bezirk (durchschnittliche Angabe zu ) brutto-kalt Mietzins m² in Euro / Gesellschaft (nur Bezirksangaben) degewo Gesobau Gewobag Howoge Stadt und Land WBM Charlottenburg - Wilmersdorf 9,64 9,76 7,16 8,72 € 13,03 9,90 4 Friedrichshain- Kreuzberg 13,39 10,81 11,94 € 9,40 Lichtenberg 4,50 5,78 7,61 € Marzahn- Hellersdorf 8,10 5,82 € 7,67 Mitte 10,10 6,59 7,78 12,43 € 16,78 Neukölln 15,81 9,06 8,01 Pankow 9,20 7,48 9,83 7,81 € Reinickendorf 8,12 6,90 Spandau 3,65 8,47 € 9,26 Steglitz- Zehlendorf 9,48 13,51 11,86 8,07 Tempelhof- Schöneberg 10,85 8,28 7,13 € 8,56 Treptow- Köpenick 9,50 7,24 9,82 € 8,29 Frage 4: Wie hoch ist der erhobene brutto-kalt Mietzins je Quadratmeter Gewerbefläche in den von städtischen/landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften an Neuvermieter dargebotenen Gewerbeflächen die in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und im laufenden Jahr neu eingezogen sind? Antwort zu 4: Der erhobene brutto-kalt Mietzins je Quadratmeter Gewerbefläche in den von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften an Neuvermieter dargebotenen Gewerbeflächen die in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und im laufenden Jahr neu eingezogen sind, ist tabellarisch nach Gesellschaft und Jahr aufgelistet. Bezirk Gesellschaften Gewerbe- Neuvermietung in degewo Gesobau Gewobag Howoge Stadt und Land WBM € / m² € / m² € / m² € / m² € / m² € / m² Charlottenburg - Wilmersdorf 2014 7,92 9,19 7,17 8,55 2015 11,39 10,6 8,92 9,92 € 2016 9,85 10,82 1,76 12,83 € 12,68 2017 9,63 9,88 9,81 2018 10,57 Friedrichshain- Kreuzberg 2014 9,20 7,34 6,56 2015 9,38 7,58 9,72 5 2016 10,53 10,88 2017 13,33 10,51 12,99 € 14,83 2018 6,30 12,11 € 9,53 Lichtenberg 2014 6,73 6,95 5,73 € 2015 10,54 4,32 8,35 € 2016 3,24 7,12 € 2017 4,50 8,00 2018 8,67 € Marzahn- Hellersdorf 2014 6,10 8,23 2015 9,30 5,94 € 7,40 2016 9,24 6,78 € 7,75 2017 8,13 6,87 2018 8,17 Mitte 2014 6,39 4,57 7,55 11,44 2015 8,90 6,39 18,00 2016 10,22 11,48 9,17 17,18 2017 11,48 3,8 11,49 17,02 2018 7,45 17,65 Neukölln 2014 11,18 7,71 6,00 2015 6,52 7,77 6,54 2016 18,51 9,27 6,70 2017 10,43 9,01 8,69 2018 14,92 Pankow 2014 7,81 4,20 8,35 2015 10,00 10,51 11,98 8,25 € 2016 9,08 9,35 9,37 5,93 € 2017 9,71 10,1 13,04 2018 Reinickendorf 2014 5,75 7,34 2015 3,94 6,10 2016 5,32 6,40 2017 11,38 5,83 2018 Spandau 2014 8,13 7,87 2015 9,74 6,46 2016 6,80 10,48 2017 2,59 5,49 6 2018 8,47 Steglitz- Zehlendorf 2014 5,70 12,52 5,72 7,61 2015 11,02 19,92 10,81 2016 11,14 21,86 11,30 2017 18,05 9,95 2018 19,06 Tempelhof- Schöneberg 2014 7,72 7,58 11,17 2015 10,90 6,98 8,77 2016 10,29 7,65 11,05 2017 9,19 8,61 11,18 2018 Treptow- Köpenick 2014 7,41 6,89 8,46 2015 4,85 10,5 7,22 2016 8,83 8,95 2017 12,03 7,33 9,46 2018 11,82 10,74 € Frage 5: Wie erklärt der Senat die etwaige Differenz zwischen dem erhobenen brutto-kalt Mietzins je Quadratmeter Gewerbefläche in den von städtischen/landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften dargebotenen Gewerbeflächen für soziale Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und den gemäß RV-Tag in Ansatz gebrachten Sachkosten (Sachkosten: E: Raumkosten bei Einrichtungen mit Mietkosten)? Antwort zu 5: Nach § 4 der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) sind die sich aus Personal- und Sachkosten ergebenden Gesamtkosten auf pauschaler Grundlage ermittelt und einvernehmlich im Jahr 1999 mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (LIGA) und dem Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS e.V.) als Ausgangsbasis festgesetzt worden. Der pauschal ermittelte Durchschnittswert für den Mietanteil beträgt ca. 14,5 % der gesamten Sachkostenpauschale. Die Kostensätze werden regelmäßig fortgeschrieben. Die im Jahr 2017 durchgeführte sogenannte Gestehungskostenanalyse hat gezeigt, dass unter anderem insbesondere die Mieten und Gebäudekosten in den letzten Jahren stärker gestiegen sind als die entsprechende Entwicklung in den Kostenblättern. Mit dem aktuellen RV Tag-Abschluss im Dezember 2017 wurde daher eine Anhebung des 7 Basiswerts für die Sachkosten um insgesamt 10,4% über den Laufzeitraum von 4 Jahren vereinbart. Zugleich erfolgt eine jährliche Fortschreibung der Sachkosten orientiert am Verbraucherpreisindex, mind. jedoch in Höhe von 1 %. Darüber hinaus wird der Trägereigenanteil in Höhe von 2 %-Punkten über die Laufzeit der RV (jährlich 0,5 %) abgesenkt. Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften orientieren sich nach eigenen Angaben bei ihrer Vermietungspraxis bei den Mieten für Kitas an der mit dem Nutzungszweck verbundenen begrenzten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Träger. Aus diesem Grunde werden Kooperationen mit sozialen Trägern (also auch Kitas) auf verschiedenen Ebenen, z.B. durch Verzicht auf maximal mögliche Mieteinnahmen, unterstützt. Berlin, den 22.03.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13684 S18-13684