Drucksache 18 / 13 685 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2018) zum Thema: Planung: „70 Jahre Berliner Luftbrücke“ und Antwort vom 16. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei IV A 3 Telefon 9(0)26 26 23 Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13685 vom 05. März 2018 über Planung: „70 Jahre Berliner Luftbrücke“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ---- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie ist der aktuelle Stand der Planung zum Jubiläum „70 Jahre Luftbrücke“? a) Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Budget für diese Jubiläumsfeier? 4) Sind weitere Feierlichkeiten zum Jahrestag der Luftbrücke auf dem Platz der Luftbrücke und auf dem Gelände Flughafen Tempelhof geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? (Bitte Angabe des geplanten Ablaufes, Anzahl der Aussteller, geplantes Bühnenprogramm und weiterer besonderer Aktionen) Zu 1., 1a und 4.: Das Ende der Berlin-Blockade stellt ein bedeutendes Ereignis dar, dem das Land Berlin seit vielen Jahren gedenkt. Sowohl den 60. Jahrestag am 12. Mai 2009 als auch den 65. Jahrestag am 12. Mai 2014 hat das Land Berlin im Rahmen einer Veranstaltung und unter Beteiligung von Luftbrückenveteranen entsprechend gewürdigt. Mit Blick auf die historische Bedeutung und die Verbundenheit mit den drei ehemaligen alliierten Schutzmächten wird auch der 70. Jahrestag als besonderes Jubiläum gewürdigt werden. Gemeinsam mit der Stiftung Luftbrückendank plant der Berliner Senat am 12. Mai 2019 das jährliche Gedenken auf dem Platz der Luftbrücke durchzuführen. Die notwendigen finanziellen Mittel für die noch festzulegenden Programmteile sind im Protokolltitel vorgesehen. Darüber hinaus wird ein Jubiläumsprojekt der Stiftung Luftbrückendank vorbereitet, das zum 70. Jahrestag präsentiert werden soll. Es ist zu erwarten, dass es weitere Veranstaltungen und Ausstellungen zur Erinnerung an die Berlin-Blockade aus Anlass des 70. Jahrestages geben wird. Diese sind dem Land Berlin zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht bekannt. Ob und inwiefern geplante Veranstaltungen auf dem Platz der Luftbrücke und auf dem Gelände des Flughafens Tempelhof stattfinden können, lässt sich derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen. Aktuell findet ein Ideen- und Realisierungswettbewerb statt, der die Neuordnung und Umgestaltung des Platzes der Luftbrücke in Berlin zum Ziel hat. Der Wettbewerb, an den sich vorrausichtlich die Umbauphase anschließen wird, endet im September/Oktober 2018. 2) Unterstützt der Senat die Initiative „Berlin Airlift“? Wenn ja, in welcher Form? (Bitte Angabe des etwaigen Budgets) Die private Initiative „Berlin Airlift“ strebt verschiedene Kooperationen und Partnerschaften zur Unterstützung des Projektes „Luftbrücke Berlin 2019“ an. Sie hat sich daher auch an den Regierenden Bürgermeister gewandt und das Projekt vorgestellt. Konkrete Wünsche oder Anliegen wurden jedoch noch nicht an den Senat herangetragen. Eine Unterstützung durch den Senat erfolgt derzeit nicht. 3) Warum wurde der Flugplatz Schönhagen bei Trebbin für die zentralen Feierlichkeiten bestimmt? Die Initiatoren haben angegeben, dass der Flugplatz Schönhagen bei Trebbin aus technisch-logistischen Gründen ausgewählt wurde. a) Welche Behörde vergab die Landerechte der 40 „Rosinenbomber“, die anlässlich der Feierlichkeiten in Schönhagen landen? Da es sich um eine private Initiative handelt und der Flugplatz in Schönhagen nicht in den Bereich der Berliner Verwaltung gehört, hat der Senat keine Kenntnis darüber, welche Behörde die Landerechte vergeben hat. Diese Frage müsste an den Landkreis Teltow-Fläming oder an die Flugplatzgesellschaft Schönhagen GmbH herangetragen werden. b) Wurde der Flughafen Tempelhof als Zielflughafen für die 40 „Rosinenbomber von Anbeginn der Planung für das Jubiläum „70 Jahre Luftbrücke“ ausgeschlossen? Wenn ja, warum? Die Rosinenbomber dürfen nicht in Berlin landen, da die beiden Originalschauplätze – Tempelhof und Gatow – stillgelegt sind. Tegel und Schönefeld kamen laut Initiatoren ebenfalls nicht infrage, da bei laufendem Flugbetrieb die zusätzliche Landung von 40 „Rosinenbombern“ nicht möglich ist. Berlin, den 16. März 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei S18-13685 AntwortAufSchriftlicheAnfrage