Drucksache 18 / 13 687 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 06. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2018) zum Thema: Gibt es ein Problem mit Quereinsteigern im Bildungswesen? und Antwort vom 16. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13687 vom 06. März 2018 über Gibt es ein Problem mit Quereinsteigern im Bildungswesen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass überdurchschnittlich viele Abmahnungen wegen Gesetzesbruch gegenüber Quereinsteigern in Kitas und Schulen ausgesprochen werden müssen? 1.1 Welche Abmahnungen sind das genau? Bitte genau aufschlüsseln nach Art und Anzahl. 2. Welche konkreten Auswirkungen haben diese Abmahnungen für die Quereinsteiger? 3. Welche Rückschlüsse werden seitens Senatsebene gezogen, wenn die Häufigkeit überdurchschnittlich hoch ist? 4. Wie lange ist das Problem bereits den zuständigen Stellen bekannt? 4.1. Wenn es nicht bekannt ist, warum weiß man davon nichts? 5. Welche konkreten Maßnahmen leitet die zuständige Senatsebene ein, um eine zeitnahe Verbesserung sicherzustellen? Zu 1. bis 5.: Dem Senat sind keine Tatbestände von Abmahnungen bezüglich der in der Frage genannten Sachverhalte bekannt, weder aus Kitas in freier Trägerschaft noch aus den Kita- Eigenbetrieben des Landes Berlin. Entsprechende Daten werden nicht erhoben. - - 2 Für die Berliner Schulen werden die angefragten Daten nicht erhoben und liegen daher nicht vor. Berlin, den 16. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13687 S18-13687