Drucksache 18 / 13 688 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 06. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2018) zum Thema: Internate der "Hizmet-Bewegung" in Berlin II. und Antwort vom 23. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13688 vom 06. März 2018 über Internate der “Hizmet-Bewegung“ in Berlin II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Auf meine Schriftliche Anfrage vom 31. Januar 2018 zum Thema: Internate der "Hizmet-Bewegung" in Berlin hatte der Senat in der Drucksache 18 / 13377 dahingehend beantwortet, über die Internate des "Türkisch- Deutschen Sozialbildungsinstituts Berlin-Brandenburg" (Tüdesb) bzw. der "Initiative für Bildung und Erziehung Berlin" (IBEBgGmbH) lägen ihm keine Erkenntnisse vor. Aus einer Reihe von Gründen jedoch erscheint es der AfD geboten, sich diese Erkenntnisse zu verschaffen. So führt Fethullah Gülen, das Oberhaupt der Hizmet-Bewegung, zu den Aufgaben der der „Lichthäuser“ genannten Internate aus: „Es ist klar, dass die Eroberung der Welt heute nicht wie früher auf dem Pferderücken , mit dem Schwert in der Hand, dem Krummschwert am Gürtel oder dem Köcher auf dem Rücken geschieht , sondern im Gegenteil mit dem Koran in der einen Hand und der Logik in der anderen, indem man in die Herzen der Menschen eindringt. Diese Soldaten des Geistes und der Bedeutung, die in diesen Lichthäusern erzogen werden, werden auf ihrem Weg, der im Geist und der Bedeutung zur Welteroberung führt, dass ihnen von Allah im Namen des Ertrags verliehene Licht in die leeren Köpfe hineingießen und diese urbar machen. [zitiert nach: "Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg über die Prüfung tatsächlicher Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Bewegung um den türkischen Prediger Fethullah Gülen." 25. Juli 2014. Seite 21.] Für Fethullah Gülen erlaubt der Islam die Anwendung von Gewalt in den folgenden Fällen: „Wenn Ungläub ige oder Polytheisten oder jene, die Unruhe und Korruption auf der Erde verbreiten, dem Predigen des Islam Widerstand leisten und versuchen, seinen Weg der Eroberung des Verstandes und des Herzens der Menschheit zu blockieren. Weil der Islam eine von Gott geoffenbarte Religion ist, zielt er darauf, das Wohlergehen und die Glückseligkeit der Menschen in beiden Welten sicherzustellen und hat deshalb das Recht die Freiheit zu genießen sich den Menschen darzustellen. Für den Fall, dass ihm Widerstand geleistet oder er behindert wird, bietet er seinen Gegnern drei Alternativen : Entweder nehmen sie den Islam an oder sie erlauben sein Predigen oder sie erkennen seine Herrschaft an. Für den Fall, dass sie alle drei Alternativen ablehnen, erlaubt der Islam die Anwendung von Gewalt.“ [ebenda, S. 42]. - - 2 1.) Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Fethullah Gülen jenen, die der "Eroberung des Verstandes und des Herzens der Menschheit", der Verbreitung seiner Lehren auch durch den Aufbau von "Lichthäusern" also, im Wege stehen mit Gewalt droht? Zu 1.: Es ist nicht Aufgabe des Senats, derlei Aussagen zu kommentieren. 2.) Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um sich ein Bild der Situation in den Berliner Internaten der Hizmet-Bewegung, besonders auch in dem zum Wohnheim umgebauten ehemaligen „Schilton-Hotel“ in Berlin-Spandau zu verschaffen? Zu 2.: Hierzu wird auf die Antwort zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13377 vom 31. Januar 2018 über „Internate der Hizmet-Bewegung in Berlin“ zu den Fragen 1. bis 5. verwiesen. Gegenüber dieser Antwort hat sich in der Sache keine neue Erkenntnis ergeben. Berlin, den 23. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13688 S18-13688