Drucksache 18 / 13 691 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 06. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2018) zum Thema: Welche Wohngebäude in der Gropiusstadt sind asbestbelastet? und Antwort vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13691 vom 06. März 2018 über Welche Wohngebäude in der Gropiusstadt sind asbestbelastet? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen degewo AG um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Zu den Beständen der GEHAG oder anderen Eigentümern von Wohnungsbeständen in der Gropiusstadt liegen dem Senat keine Angaben vor. Frage 1 Welche mit Asbestbauteilen versehenen Wohngebäude befinden sich in der Gropiusstadt? Antwort zu Frage 1: Ursprünglich standen in der Gropiusstadt im degewo-Bestand 4.741 Wohneinheiten unter Asbestverdacht. Grundsätzlich stellt Asbest keine Gesundheitsgefährdung dar, sofern nicht durch einen unsachgemäßen Umgang mit Asbest / astbesthaltigen Materialien Asbestfasern freigesetzt werden. Entsprechend der Sanierungsstrategie untersucht die degewo die Boden- und Wandbeläge einschließlich Kleber bei Meldung von Schäden durch den Mieter, vor Neuvermietung/Mieterwechsel und vor umfassenden Instandsetzungen und Modernisierungen. Die Ergebnisse der Beprobungen und der Sanierungsstand in den Wohnungen werden in einem degewo-Baustoffregister hinterlegt. Die degewo hat für die Durchführung von Sanierungsmaßmahmen, die im Zusammenhang mit Schadstoffen erforderlich sind, ein jährliches Budget geplant. 2 Gemäß dieser Sanierungsstrategie konnten in der Gropiusstadt bei der degewo von den ursprünglichen 4.741 Wohneinheiten bereits 1.030 Wohneinheiten vollständig saniert werden. Auf Grund dessen befinden sich in der Gropiusstadt derzeitig noch 3.711 Wohneinheiten unter Asbestverdacht im degewo-Bestand. Frage 2 Trifft es zu, dass der Senat die Gebäude mit den Hausnummern Otto-Wels Ring 57, Johannisthaler Chaussee 360+372 Severingstraße 1, Fritz Erler Allee 16 Löwensteinring 23-25 im Rahmen von Privatisierungen (u.a. GEHAG) in der Vergangenheit veräußert hat? Antwort zu Frage 2: Sofern die genannten Standorte zum Bestand der GEHAG gehörten, so wurden sie in Zusammenhang mit der Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der GEHAG 1998 vom Senat verkauft. Frage 3 Ist dem Senat bekannt, dass (oder ob) in den unter 2. aufgeführten Gebäuden Asbestbauteile verbaut waren? Frage 4 Um welche Asbestbauteile handelte es sich in den einzelnen unter 2. aufgeführten Gebäuden? Frage 5 Wurden die Erwerber der unter 2. aufgeführten Gebäude durch den Senat über die Asbestbelastung in Kenntnis gesetzt? Wurde eine Asbestsanierungspflicht vereinbart? Frage 6 Wurden die Bewohner der unter 2. aufgeführten Gebäude durch den Senat oder landeseigene Wohnungsbaugesellschaften über die Asbestbelastung in Kenntnis gesetzt? Antwort zu Frage 3 bis 6: Dazu liegen dem Senat keine Angaben vor. Berlin, den 22.03.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13691 S18-13691