Drucksache 18 / 13 694 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 06. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2018) zum Thema: Straßenumbenennung im Afrikanischen Viertel - Senatsgutachten und Antwort vom 15. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13694 vom 6. März 2018 über Straßenumbenennung im Afrikanischen Viertel - Senatsgutachten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In einem im „Tagesspiegel“ am 02. März 2018 erschienenen Artikel ist die Rede von einem Gutachten des Senats, demzufolge die Umwidmung der Petersallee nach dem NS Widerstandskämpfer Hans Peters nie rechtskräftig geworden sein soll. Existiert ein solches Gutachten tatsächlich? Antwort zu 1: Ein Gutachten des Senats existiert dazu nicht. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im September 2017 lediglich auf Anfrage des Bezirksamts Mitte von Berlin die hinsichtlich dieser Thematik bestehende Rechtslage in einem Schreiben dargelegt. Frage 2: Wenn dies der Fall ist, welchen Inhalt hat dieses Gutachten? Antwort zu 2: Durch die Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Frau Sabine Weißler, wurde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitgeteilt, dass die (Carl) Petersallee aufgrund diverser Kritik am Namensgeber in der Vergangenheit durch Austausch des Erläuterungsschildes in (Hans) Petersallee umbenannt worden sei. Daraufhin wurde durch die Senatsverwaltung erläutert, dass eine Umbenennung der Petersallee durch einfachen Austausch des Erläuterungsschildes in (Hans) Petersallee gegen die Form- und Verfahrensvorschriften des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) verstoßen würde. Da die Umbenennung weder 2 im Verkehrsinteresse erforderlich gewesen sei (die Petersallee erfüllte die Orientierungsfunktion bereits) noch lediglich der Vorname hinzugefügt wurde, würde die beabsichtigte Änderung des Straßennamens nicht den zulässigen Merkmalen von Straßenumbenennungen im Sinne der Vorschriften entsprechen. Es fand kein formales Umbenennungsverfahren statt. Aus diesem Grund spreche aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kein Grund gegen die nunmehr geplante Umbenennung, da die vorherige Umbenennung gegen die geltenden Vorschriften verstieß. Es könne davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Petersallee nach wie vor um den Namensgeber Carl Peters handelt, welcher nach heutigem Demokratieverständnis nicht mehr ehrwürdig erscheint. Eine Umbenennung ist deshalb gemäß Nummer 2 Absatz 2 Buchstabe c der AV Benennung möglich. Frage 3: Wann und auf wessen Initiative hin wurde es in Auftrag gegeben? Antwort zu 3: Die Anfrage der Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Frau Sabine Weißler, des Bezirksamtes Mitte von Berlin ging am 16. August 2017 bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein. Berlin, den 15.03.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13694 S18-13694