Drucksache 18 / 13 697 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2018) zum Thema: Wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) mit Schwerpunkt Lehre und Antwort vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13697 vom 7. März 2018 über Wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) mit Schwerpunkt Lehre ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Hochschulen beantworten kann. Es wurden die staatlichen Berliner Hochschulen um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Angestellte der Berliner Hochschulen sind in der Personalkategorie Wissenschaftliche(r) Mitarbeiter (in) mit Schwerpunkt Lehre (§110a BerlHG) beschäftigt? Zu 1.: Derzeit sind nach Mitteilung der Hochschulen zehn wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre nach §110a Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) an den Berliner Hochschulen beschäftigt. 2. Welche Einsatzgebiete und Szenarien hat der Senat für die Personalkategorie vorgesehen? Zu 2.: Die vorgesehenen Einsatzgebiete der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre richten sich nach § 110a Absatz 1 in Verbindung mit § 110 Absatz 3 BerlHG. Ihr Einsatz bietet sich insbesondere in betreuungsintensiven Fachgebieten und in Studiengängen mit hoher studentischer Nachfrage an. - - 2 3. Welchen Anteil soll diese Personalkategorie an den Berliner Hochschulen perspektivisch im Mittelbau haben? Zu 3.: In welchem Maße die jeweilige Hochschule die durch das Berliner Hochschulgesetz vorgesehenen Personalkategorien einsetzt, obliegt im Sinne der Hochschulautonomie der Verantwortung jeder einzelnen Hochschule. 4. Sieht der Senat Bedarf hinsichtlich der Anpassung anderer rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. LVVO) an die nun häufigere Nutzung der Personalkategorie? 5. Falls ja, wann plant der Senat diese Anpassung? Zu 4. und 5.: Ja. Eine Anpassung der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO), welche die dienstrechtliche Verpflichtung zur Lehre je nach Personalkategorie ausgestaltet, ist erforderlich. Eine entsprechende Verordnung wird vorbereitet. Das Verfahren, das gemäß § 96 BerlHG eine Anhörung der Hochschulen und das Einvernehmen mit der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung erfordert, soll nach Möglichkeit spätestens im Jahr 2019 abgeschlossen sein. 6. In der Ausschreibung für die Qualitäts- und Innovationsoffensive hat die Senatsverwaltung eine konkrete Ausgestaltung der arbeitsvertraglichen Realisierung von Wissenschaftlichen Mitarbeitenden mit Schwerpunkt Lehre vorgeschlagen (18 LVS, Minderungen um 4 LVS für Forschungsaufgaben und um weitere 4 LVS für lehrbezogene Koordinatoren- und Beratungstätigkeiten): Ist dem Senat bekannt, ob diese Ausgestaltung an den Berliner Hochschulen Realität ist? 7. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, diese Ausgestaltung an den Berliner Hochschulen abzusichern? Zu 6. und 7.: Für die nach §110a BerlHG beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Schwerpunkt in der Lehre wird die Lehrverpflichtung entsprechend den Vorgaben der Qualitäts- und Innovationsoffensive gehandhabt. Dies wird durch die entsprechende Umsetzung der Förderungsvoraussetzungen und Rundschreiben der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - gewährleistet. Berlin, den 21. März 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-13697 S18-13697a