Drucksache 18 / 13 699 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2018) zum Thema: Wie erfolgreich ist die Familienpolitik des Berliner Senats? und Antwort vom 20. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13699 vom 07. März 2018 über Wie erfolgreich ist die Familienpolitik des Berliner Senats? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Familienindex Berlin 2017, der von Homeday im November 2017 herausgegeben wurde und über den in der Presse unter dem Titel „Neue Studie zum Thema Familienfreundlichkeit” berichtet wurde? 2. Ist der Senat der Auffassung, dass die für den Familienindex 2017 verwendeten Kriterien und Fragestellungen dazu geführt haben, die Lebenslagen von Berliner Familien realistisch abzubilden? Wenn ja, wie decken sich die Ergebnisse von Homeday mit den Erkenntnissen des Senats? Wenn nein, welche Defizite gibt es nach Ansicht des Senats bei der Erfassung von Problemen der Berliner Familien? 3. Wie schätzt der Senat die der Studie beigefügte Familien-Skala der Berliner Bezirke ein? Ist der Senat hinsichtlich der qualitativen Einschätzung von Familienfreundlichkeit in den Bezirken zu einem gleichen bzw. ähnlichen Ergebnis gekommen? Wenn ja, warum? Wenn nein, was sieht der Senat aus welchen Gründen anders? Zu 1. bis 3.: Im Januar 2018 wurde von dem 2014 gegründeten Immobilienmakler-Unternehmen Homeday eine Studie zur Familienfreundlichkeit internationaler Großstädte erstellt. Im Mittelpunkt steht die (potenzielle Käufer-) Zielgruppe „junge Familien“. Es gibt keine Angaben ob und wie die Auswahl der untersuchten Kriterien und die Durchführung der Studie durch ein wissenschaftliches Institut vorgenommen wurden. Auch sprachlich wird der Eindruck erweckt, dass die Ergebnisse im Unternehmen selbst ausgewertet und zusammengestellt wurden. Ziel ist nach eigenen Angaben des Unternehmens „potentiellen Käuferinnen und Käufern und Verkäuferinnen und Verkäufern“ die Kauf- und Verkaufsentscheidung zu erleichtern . Vor diesem Hintergrund erscheint diese Umfrage aus Sicht des Senats zur Einschätzung von Familienfreundlichkeit einer Stadt nur in begrenztem Maß verwertbar. Im Vergleich zu dem im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend erstellten Familienatlas 2007 sind einige der hier verwendeten Kriterien stark nutzerspezi- - - 2 fisch angelegt (Kinderfreundlichkeit der örtlichen Flughäfen, Anzahl der Freizeitparks), wohingegen andere sehr allgemein auf internationale Studienergebnisse verweisen. Durch die regelmäßige Berichterstattung zur Lage der Familien in Berlin, diverse partizipative Formate und die enge Zusammenarbeit mit Akteuren aus familienrelevanten Bereichen , nicht zuletzt durch die Arbeit des Berliner Beirats für Familienfragen, liegen gute Erkenntnisse zur Situation der Familien in Berlin vor. 4. Was wird der Senat unternehmen, um insbesondere die Bezirke zu unterstützen, die vor allem strukturelle , finanzielle und personalwirtschaftliche Probleme bei der Umsetzung erfolgreicher Familienpolitik haben? 5. Sieht der Senat seine eigenen Vorhaben hinsichtlich der Umsetzung erfolgreicher Familienpolitik bereits erfüllt? - Wenn ja, welche sind das? - Wenn nein, in welchen Bereichen gibt es noch Nachholbedarf bzw. welche Handlungsempfehlungen sind noch nicht angegangen worden? - Welche Probleme haben sich zwischenzeitlich so verstärkt, dass insbesondere bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von kritischen Situationen gesprochen werden muss? 7. Welche wachsenden Bedarfe sieht der Senat im Bereich der Familienbildungsmaßnahmen vor allem für bildungsferne Familien? Warum hat er dafür bisher noch kein eigenes Programm entwickelt und vorgelegt? Zu 4.,5. und 7.: Der Senat baut Berlin zu einer familienfreundlichen Metropole aus. Wirksame Familienpolitik orientiert sich an der Förderung einer zielorientierten, bedarfsgerechten und verlässlichen Gestaltung von Familienleistungen, die an den Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien anknüpft. Alle Angebote und Maßnahmen dienen der Verbesserung der Rahmenbedingungen, die für das gelingende Aufwachsen von Kindern unabdingbar sind. Besondere Schwerpunkte sind dabei die Prävention von Kinder- und Familienarmut sowie die Unterstützung einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Senat arbeitet eng und erfolgreich mit den Bezirken bei der Umsetzung von familienpolitischen Maßnahmen für die Berliner Bürgerinnen und Bürger zusammen. Dies umfasst eine breite Palette an Familienbildungsangeboten, aber auch z.B. Zuschüsse für sozialpädagogische Medien, Lern- und Beratungsangebote für Eltern und andere Erwachsene mit Erziehungsverantwortung sowie die Familien- und Erziehungsberatungsstellen. Durch Landesprogramme wie die Aufsuchende Elternhilfe, Angebote zur Familienerholung oder das Landesprogramm Berliner Familienzentren unterstützt der Senat die hier lebenden Familien. Die Durchführung erfolgt durch Träger der Freien Jugendhilfe in kontinuierlicher Abstimmung mit den Bezirken. Diese halten Angebote für Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen und -lagen vor. Die Bildungsangebote finden räumlich und zeitlich oft dort statt, wo die Familien bereits sind (z.B. in der Kita oder in der Grundschule), angepasst an Kinderbetreuungs - und Arbeitszeiten. Die Art der Unterstützung orientiert sich an den Ressourcen und Fähigkeiten der Eltern. Die spezifische Lebenswelt und die besonderen Interessen der Zielgruppen werden einbezogen . Die pädagogischen Arbeitsformen beinhalten neben der herkömmlichen Komm- Struktur, auch eine Geh-Struktur, indem Familien in ihrer Lebenswelt aufgesucht werden. Auch offene Angebote tragen dazu bei, gezielte Kontakte zu erleichtern. Um die unterschiedlichen familialen Zielgruppen anzusprechen und zu erreichen, sind Merkmale wie Niedrigschwelligkeit, Sozialraumorientierung, Interkulturelle Öffnung, Parti- - - 3 zipation sowie Vernetzung und Kooperation der Träger und Einrichtungen mit familienpädagogischen Angeboten, unverzichtbarer Teil der Arbeit. Der Senat von Berlin verfolgt die Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - auch zu außergewöhnlichen Betreuungszeiten - und zwar sowohl hinsichtlich der Bedarfsanerkennung als auch hinsichtlich der für die Eltern notwendigen Rahmenbedingungen mit hoher Priorität. Dabei nimmt der Ausbau sowohl der Kindertagesbetreuung, als auch der Kindertagespflege einen wichtigen Stellenwert ein. Die Kindertagespflege ist eine zeitlich flexible auf die individuellen familiären Bedürfnisse abgestimmte Betreuungsform. Sie sichert die Deckung des zeitlichen Bedarfes von Eltern, wobei dies besondere Betreuungszeiten auch ergänzend zu Kita und Schule einschließt. Übersteigt der Betreuungsbedarf eines Kindes, z.B. wegen der Arbeits- oder Ausbildungszeiten der Eltern, um mehr als eine Stunde die Öffnungszeit der öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege, in der es regelmäßig betreut wird, kann in diesem Fall ergänzende Kindertagespflege beantragt werden. Nach Gewährung durch das Jugendamt kann sie dann z. B. spätnachmittags, abends, nachts bzw. an Wochenendoder Feiertagen im Rahmen der Kindertagespflege stattfinden. Zur Forcierung und Weiterentwicklung der ergänzenden Kindertagespflege hat der Senat 2016 ein Modellprojekt zur Erprobung eines neuen Ansatzes flexibler Betreuung gestartet, das die Situation der wachsenden Stadt mit einer Zunahme atypischer Arbeitszeiten und einer wachsenden Anzahl Alleinerziehender aufgreift. Erprobt wird im Rahmen der ergänzenden Kindertagespflege die mobile Betreuung von Kindern zu außergewöhnlichen Zeiten im Haushalt der Eltern. Der Senat bietet damit eine Unterstützungsleistung insbesondere für Alleinerziehende an, die sich z.B. ein privat organisiertes Babysitting oder eine Nanny nicht leisten und die Betreuungszeiten auch nicht durch den Partner/die Partnerin oder das soziale Umfeld abdecken können. Zur Umsetzung des Modellprojektes unter dem Titel „Mobiler Kinderbetreuungsservice – MoKiS für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten“ ist seit dem 01.08.2016 eine – auch online erreichbare – Servicestelle eingerichtet worden. Die Servicestelle berät Eltern und erfasst die Betreuungsgesuche. Sie arbeitet mit den Jugendämtern und Angeboten der Kindertagesbetreuung und Familienförderung zusammen und übernimmt die Akquise, Auswahl und den Aufbau eines Pools von Betreuungspersonen für die ergänzende Kindertagespflege in mobiler Form. Am 28.02.2018 haben der Berliner Beirat für Familienfragen, die Industrie- und Handelskammer Berlin, die Handwerkskammer Berlin, der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Berlin-Brandenburg und die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg e.V. eine Gemeinsame Deklaration zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Berlin verabschiedet , an der der Senat beratend mitgewirkt hat. Diese umfasst: Information und Beratung der Mitglieder, Unterstützung landes- und bundesweiter Initiativen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Weiterentwicklung des Landeswettbewerbs „Unternehmen für Familie“. - - 4 6. Inwieweit wurden vor dem Hintergrund der Frage 5 mit welchem Erfolg die Maßnahmen zur Stärkung von Zuwanderergruppen (insbesondere Familien aus Südosteuropa sowie Flüchtlingsfamilien) – Bildung, Beschäftigung , Gesundheitsfürsorge und Wohnraum – umgesetzt? Welche besonderen Probleme mussten bzw. müssen immer noch bewältigt werden? 12. Was hat der Senat in den letzten Jahren getan, um die Angebote der Familienförderung interkulturell zu öffnen, damit Familien mit Migrationshintergrund einen leichteren Zugang dazu finden können? Gibt es dazu statistische Erhebungen bzw. Untersuchungen, an denen abgelesen werden kann, inwieweit sich Berliner Familien mit Migrationshintergrund mit den Angeboten identifizieren? Zu 6. und 12.: Der Senat hat im Rahmen eines Aktionsplans (AP Roma) zur Umsetzung der „Berliner Strategie zur Einbeziehung ausländischer Roma“ mehrere Maßnahmen als Bildungs- und Integrationsangebote für Kinder und Jugendliche aus Sinti- und Roma-Familien entwickelt, die auch allen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen offen stehen, z.B. Willkommensklassen bzw. „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“, Fortbildungen für das pädagogische Personal, Fachbriefe, Filme wie z.B. „Die Berliner Schule“ und „Angekommen in Deutschland - Träume sind ein guter Anfang“, Roma-Schulmediatoren, zusätzliche Praxislerngruppen, Ferienschulen für zugezogene Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse. Flankierend wurde zur Unterstützung der Lehrkräfte eine Fachtagung durchgeführt und der Fachbrief „Schulische Zusammenarbeit mit Sinti- und Roma- Familien“ veröffentlicht. Für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien wurden in Berlin weitere spezifische Maßnahmen von der vorschulischen Bildung bis hin zur beruflichen Bildung entwickelt und im Masterplan Integration und Sicherheit verankert. Dieser Masterplan umfasst mit dem Ziel der Integration und der Partizipation von Flüchtlingsfamilien auch zahlreiche Angebote der Familienförderung, die mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 in eine Regelfinanzierung übergeleitet wurden: Projekte im Landesprogramm Berliner Familienzentren Ziel der Maßnahme ist der gezielte, breite Ausbau von niedrigschwelligen und interkulturellen Angeboten der Familienförderung für geflüchtete Familien unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur in den Familienzentren. Die Angebote umfassen seit 2016 alle Handlungsfelder der Familienzentren, vorrangig die Bereiche Familienbildung sowie Begegnung und Selbsthilfe. Die Angebote finden sowohl aufsuchend in den Unterkünften als auch in den Familienzentren statt. Zusätzlich werden die Angebote für geflüchtete Familien ab April 2018 durch die Förderung von 12 Stadtteilmüttern in Familienzentren als Modellprojekt ergänzt werden Aufsuchende Elternhilfe Die Aufsuchende Elternhilfe in Unterkünften für Geflüchtete ist ein niedrigschwelliges präventives Angebot im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz, das seit 2016 gesamtstätisch für Menschen mit Fluchterfahrung angeboten wird. Es richtet sich an schwangere Mütter und ihre Partner. Zur Zielgruppe der Maßnahme gehören Familien, die ihr erstes Kind in Deutschland erwarten und aufgrund ihres Fluchthintergrundes und der Ankunft in einem noch fremden Land unterschiedliche Startschwierigkeiten haben und durch das Leben mit einem Neugeborenen zusätzlich herausfordert werden. Patenschaften für geflüchtete Familien Die seit Juli 2016 im Rahmen eines Projektes geförderten Träger vermitteln und begleiten Patenschaften für geflüchtete Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien. Durch die Teil- - - 5 nahme an dem Patenschaftsprogramm können geflüchtete Kinder und Jugendliche die neue Umwelt sowie das gesellschaftliche Zusammenleben erfahren sowie Freizeitaktivitäten nachgehen, bei denen auch auf spielerische Art und Weise ihre Deutschkenntnisse verbessert werden. Im Rahmen der Maßnahme wurden die erforderlichen Kapazitäten geschaffen, um das ehrenamtliche Engagement von Menschen, die eine Patenschaft für geflüchtete Kinder oder Jugendliche übernehmen möchten, zu nutzen und zu unterstützen . Durch die Maßnahme wird ein wichtiger Beitrag zur Integration geflüchteter Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien geleistet. Aufsuchende Erziehungs- und Familienberatung Die Angebote der Erziehungs- und Familienberatung als bestehende Regelversorgung der Stadt Berlin sind u.a. auf die professionelle und interdisziplinäre Beratung und Unterstützung von ausländischen und bi-nationalen Familien ausgerichtet. In den Beratungsstellen bestehen bereits langjährige Erfahrungen in der Beratung von Menschen aus anderen Kulturkreisen und mit unterschiedlichen Muttersprachen. Ziel ist es, Eltern, Jugendliche und Kinder sowie andere Erziehungsberechtigte frühzeitig bei der Klärung und Bewältigung individueller oder familienbezogener Fragen, bei der Lösung von Erziehungs- und Bildungsfragen und bei Problemen der Integration zu unterstützen. Wirkungskontrolle und Bedarfsanalyse: Aus dem Umsetzungsbericht des Masterplans Integration und Sicherheit geht hervor, dass das Ziel der flächendeckenden Etablierung von Angeboten der Familienförderung für geflüchtete Familien erreicht wurde. Dies betrifft die anvisierte Vielfalt in der Angebotsstruktur im Hinblick auf Inhalte und Methoden sowie die intensive Angebotsnutzung durch die Zielgruppe . Darüber hinaus entwickelte der Arbeitskreis Neue Erziehung in Zusammenarbeit mit relevanten Fokus-Gruppen und gefördert von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einen zweisprachigen Elternbrief für Roma über die Pflege von Kindern im ersten Lebensjahr. Dieser steht unter http://www.a4k.de/downloads/elternbrief-roma/ seit Juni 2014 zum Download zur Verfügung, u.a. zur Nutzung durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren , beispielsweise in Familienzentren. 8. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, mehr einkommensschwache Familien zu einer Familienerholung bzw. einem Familienurlaub gemäß § 16 Absatz 2 KJHG zu verhelfen? Was gibt der Senat zurzeit dafür aus und was müsste ausgegeben werden, um den Bedarf zu decken? 10. Wie wurden die Anregungen des Familienbeirates aufgenommen und umgesetzt, den Familiensport generationenübergreifend, inklusiv und wohnortnah zu gestalten? Gibt es dazu Verabredungen mit Sportvereinen und dem Landessportbund? Welche weiteren Maßnahmen sind dafür geplant? 11. Welche praktischen Schlussfolgerungen hat der Senat aus seinem Konzept „Alleinerziehende besser unterstützen” aus dem Jahr 2016 gezogen? Wie will er das Konzept qualitativ weiter entwickeln insbesondere im Blick auf eigene praktische Hilfen für diese Zielgruppe? Zu 8., 10. und 11: Die Angebote der Familienerholung sprechen gezielt alleinerziehende Lebensformen an und sollen den besonderen Belastungen entgegen wirken. Darüber hinaus gehören zur Zielgruppe auch Familien mit niedrigem Einkommen, Trennungsfamilien, Mehrkindfamilien , Familien mit Migrationshintergrund, Flüchtlingsfamilien und Familien mit pflegenden Angehörigen. So soll Teilnehmenden mit ihren Kindern ermöglicht werden, erstmals ge- - - 6 meinsam in Urlaub zu fahren. Für die 4 Säulen der Familienerholung (Individualzuschuss für selbst organisierte Familienreisen, Familiengruppenreisen, Projekt „Familien in Fahrt“, Familienbildungswochenenden) stehen insgesamt 512.000,- € in diesem Jahr und insgesamt 618.000,- € im Jahr 2019 zur Verfügung. Im Rahmen der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut sind Akteure aus dem Sportbereich eingebunden um Verbesserungen im Bereich Teilhabe und Zugang zu Bewegung und Sportangeboten zu entwickeln. Der Berliner Beirat für Familienfragen unterstützt regelmäßig die große Familienveranstaltung „Sport im Olympiapark“, die auch 2018 wieder stattfinden wird und Familien einen niedrigschwelligen Zugang zum Breitensport ermöglicht. Im Auftrag des Senats führt die Sportjugend Berlin seit 2016 ein 14-tägiges Ferienbetreuungsprogramm für Grundschulkinder namens „Mein bewegter Sommer in Berlin“ durch, das insbesondere Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden nutzen. In Zusammenhang mit den Themenbereichen von Armutsrisiken und Armutsgefährdung steht die Familienform „alleinerziehend“ im Fokus der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut. Dort werden gezielt Ziele und Maßnahmen entwickelt, damit die Armutsgefährdung von Alleinerziehenden reduziert werden kann. Weitere Aktivitäten , die insbesondere Alleinerziehenden zugutekommen, sind der Ausbau des Netzwerks „Alleinerziehende unterstützen“ sowie die Weiterführung des Modellprojekts MoKis zur flexiblen Kinderbetreuung. Zur Ausweitung der Verbandsarbeit für Alleinerziehende (namentlich: Verband alleinerziehender Mütter und Väter – Landesverband Berlin e.V., Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender e.V. – Landesverband Berlin) und für Projekte, die mit Kooperationspartnern mittelbar aufsuchend und berlinweit durchgeführt werden, wurde die Förderung durch den Senat erhöht. Bereits seit 2016 wird das 20-wöchige Programm „Elternzeit nutzen“ als wichtigen Beitrag zur Steigerung der Erwerbsquote Alleinerziehender gefördert. Auf struktureller Ebene wirkt es auch auf eine geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbs- und Vorsorgearbeit hin, um alleinerziehenden Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe an beruflicher Weiterentwicklung zu ermöglichen. 9. Wie will der Senat angesichts der stetig wachsenden Stadt und dem Anstieg der Geburtenrate die wichtige Arbeit der Familienzentren in den nächsten Jahren weiter stärken und ausbauen? Welche Schlussfolgerungen für die inhaltliche Arbeit wird der Senat dabei aus der Evaluation der Familienzentren ziehen? Welche Handlungsempfehlungen aus der Evaluation aus dem Jahr 2015 wurden bereits umgesetzt, welche wurden noch nicht angegangen? Zu 9.: In diesem Jahr werden im Rahmen der Wachsenden Stadt 6 weitere Familienzentren des Berliner Landesprogramms unter Berücksichtigung bereits vorhandener Infrastruktur im Planungsraum sowie der Anzahl der dort lebenden Kinder gefördert. Damit werden insgesamt 42 Familienzentren aus dem Landesprogramm Berliner Familienzentren gefördert. Darüber hinaus wird ab dem 01.04.2018 in jedem Bezirk eine Stadtteilmutter an einem Familienzentrum sozialversicherungspflichtig angestellt sein und dort mit Familien mit Fluchterfahrungen arbeiten. Stadtteilmütter wirken in ihren Communities als Botschafterinnen und Multiplikatorinnen. Sie besuchen Familien zu Hause und fördern in persönlichen Gesprächen die Erziehungskompetenz und das Bildungsverständnis der Eltern. - - 7 13. Welche Überlegungen des Senats gibt es zur Stärkung der Zusammenarbeit aller Fachverwaltungen, um die Umsetzung einer ganzheitlichen Familienpolitik in Berlin durchzusetzen? Wäre der Senat bereit, in diesem Zusammenhang einen erneuten Anlauf zur Einführung von Familienverträglichkeitsprüfungen von Verwaltungsentscheidungen zu starten? 14. Wie hat sich die zuständige Fachverwaltung organisatorisch, personell und inhaltlich auf die wachsende Bedeutung von Familienpolitik ausgerichtet? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung III „Jugend und Familie“ sind mit welchen Themenfeldern der Familienpolitik befasst? Welche Vorhaben haben sich die beiden Referate der Abteilung, die den Begriff „Familie“ im Namen tragen, in den nächsten zwei Jahren zur Aufgabe gestellt? Zu 13. bis 14.: Die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie hat 2017 den Bereich Familienpolitik und Familienförderung durch ein neues Fachreferat gestärkt. Es umfasst die Sachgebiete Grundsatzangelegenheiten Familienpolitik (5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Adoptionsvermittlung (8 Mitarbeiterinnen) sowie die Geschäftsstelle der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut (3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Die Themenfelder Bundeselterngeld und Unterhaltsvorschuss bilden in der Zusammenarbeit und Unterstützung der Bezirke einen besonderen Schwerpunkt. Mit der Struktur und der Arbeitsweise der Landeskommission zur Prävention von Kinderund Familienarmut wurde die ressortübergreifende Zusammenarbeit von Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Akteuren gestärkt. Ein rein formales Prüfschema „Familienverträglichkeit“ als Vorgabe für alle Entscheidungen , die die Verwaltungen des Landes Berlins trifft, erscheint nicht praxistauglich. Berlin, den 20. März 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13699 S18-13699