Drucksache 18 / 13 703 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 06. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2018) zum Thema: Barrierefreier Kulturgenuss? Teil (I) und Antwort vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13703 vom 6. März 2018 über Barrierefreier Kulturgenuss? Teil (I) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit steht allen Berlinerinnen und Berlinern der Besuch der Waldbühne frei? Gibt es beispielsweise für Rollstuhlnutzerinnen und –nutzer Restriktionen? Zu 1.: Der Zugang zu Kulturveranstaltungen in der Waldbühne steht allen Berlinerinnen und Berlinern offen. Ausdrückliche Restriktionen für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer gibt es nicht. Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer haben die Möglichkeit, ein spezielles Ticket für den Rollstuhlfahrerbereich im Block K zu erwerben. Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer mit „Normalticket“ haben die Möglichkeit, freie Stellflächen im Oberrang oberhalb der Blöcke I, K und L zu nutzen. Für gehbehinderte Besucherinnen und Besucher gibt es einen separaten Eingang und eine Zugänglichkeit bis zum Oberrang. 2. Können Rollstuhlnutzende alle Sitzplatzbereiche barrierefrei erreichen? Zu 2.: Die Waldbühne Berlin ist eine denkmalgeschützte Open-Air- Veranstaltungsstätte mit Amphitheater-Charakter am Hang der Murellenschlucht. Bauartbedingt sind die steilen Sitzplatztribünen unterhalb des Oberrangs nicht barrierefrei erreichbar. 3. Gibt es eine Limitierung zur Anzahl der teilnehmenden Rollstuhlnutzenden? Zu 3.: Die Zahl der Rollstuhlnutzenden wird nicht ausdrücklich limitiert. Die Zahl der Rollstuhlnutzertickets ist aufgrund der Größe des Rollstuhlfahrerpodestes auf 12 beschränkt . Rollstuhlnutzende mit „Normalticket“ haben die Möglichkeit vorhandene freie Stellflächen im Oberrang zu nutzen. Seite 2 von 4 4. Können Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer mit ihren Freunden gemeinsam in der Waldbühne die Veranstaltungen genießen oder gibt es zahlmäßige Restriktionen? Zu 4.: Inhaberinnen und Inhaber von Rollstuhlnutzertickets erhalten bei Bedarf eine unentgeltliche Begleiterkarte. 5. Entspricht der Status quo in der Waldbühne aus Sicht des Senats der UN-BRK? Zu 5.: Aus Sicht des Senats entspricht der Status quo der UN- Behindertenrechtskonventionen (BRK). Artikel 30 UN-BRK regelt die Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport. Der Umfang der Teilhabe wird durch Artikel 30 Absatz 1 c) eingeschränkt: „... so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung …“. Die Waldbühne Berlin ist vollumfänglich bau- sowie gartendenkmalgeschützt und als größte Freilichtbühne Deutschlands eine Stätte von nationaler kultureller Bedeutung. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind ohne erhebliche Eingriffe in die geschützte Bausubstanz nicht möglich. Gleichwohl haben sich die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und das Landesdenkmalamt Berlin Ende 2017 darauf verständigt, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, insbesondere die Erweiterung der Rollstuhlnutzerkapazitäten, zu prüfen . 6. Bis wann wird die Waldbühne ein Ort für alle Menschen sein, d.h. zu 100% barrierefrei? Zu 6.: Bauartbedingt kann das Amphitheater nie zu 100% barrierefrei sein. 7. Inwieweit steht allen Berlinerinnen und Berlinern der Besuch der Parkbühne Wuhlheide frei? Gibt es beispielsweise für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer Restriktionen? Zu 7.: Die Veranstaltungsstätte wird kommerziell von der Parkbühne Wuhlheide GmbH betrieben. Die Barrierefreiheit der Veranstaltungsstätte liegt somit in privater Hand. Der Senat hat kein Durchgriffsrecht. Die Website gibt Auskunft über Ticketkauf , Anfahrt, Parkplatz, Eingang und Sitzplätze für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer . 8. Können Rollstuhlnutzende alle Sitzplatzbereiche barrierefrei erreichen? Zu 8.: Siehe Antwort zu Nr. 7. 9. Gibt es eine Limitierung zur Anzahl der teilnehmenden Rollstuhlnutzenden? Zu 9.: Siehe Antwort zu Nr. 7. 10. Können Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer mit ihren Freunden gemeinsam in der Parkbühne die Veranstaltungen genießen oder gibt es zahlmäßige Restriktionen? Zu 10.: Siehe Antwort zu Nr. 7. 11. Entspricht der Status quo in der Parkbühne Wuhlheide aus Sicht des Senats der UN-BRK? Seite 3 von 4 Zu 11.: Da es sich um eine private Einrichtung handelt, hat der Senat keine Kenntnisse über den Status Quo und diesbezüglich kein Durchgriffsrecht. Mindestanforderungen an private Gebäude legt die Bauordnung für Berlin fest. 12. Bis wann wird die Parkbühne Wuhlheide ein Ort für alle Menschen sein, d.h. zu 100% barrierefrei? Zu 12.: Siehe Antwort zu Nr. 7. 13. Inwieweit steht allen Berlinerinnen und Berlinern der Besuch der Zitadelle Spandau frei? Gibt es beispielsweise für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer Restriktionen? Zu 13.: Für Veranstaltungen im Innenhof der Zitadelle bestehen Restriktionen im Bereich der Wegeführung und insbesondere des historischen Kopfsteinpflasters. Bereits im Jahr 2015 wurde eine Machbarkeitsstudie „Barrierefreies Wege- und Leitsystem der Zitadelle“ durchgeführt. Die Studie konzipiert entlang der für die Barrierefreiheit geltenden Mindeststandards des Landes Berlin entsprechende Maßnahmen und beschreibt darüber hinaus modular weitere Schritte zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für seh-, hör- und mobilitätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher. Im Rahmen des Konzeptes werden drei Kernpunkte fokussiert: die Wegeführung, das Leitsystem und der barrierefreie Zugang zu den öffentlichen Gebäuden. Die Umsetzung ist auf Grund der fehlenden Finanzierungsmittel bisher nicht erfolgt. 14. Können Rollstuhlnutzende alle Sitzplatzbereiche barrierefrei erreichen? Zu 14.: Ja, mit der unter Nr. 13 aufgeführten Restriktion. 15. Gibt es eine Limitierung zur Anzahl der teilnehmenden Rollstuhlnutzenden? Zu 15.: Bei Sitzplatzkonzerten gibt es keine Limitierung. Bei Stehplatzkonzerten gibt es eine spezielle Tribüne, um die freie Sicht für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zu gewährleisten. Diese ist auf zehn Plätze begrenzt. 16. Können Rollstuhlnutzerinnen und –nutzer mit ihren Freunden gemeinsam in der Zitadelle Spandau die Veranstaltungen genießen oder gibt es zahlmäßige Restriktionen? Zu 16.: siehe Antwort Nr. 15. 17. Entspricht der Status quo in der Zitadelle Spandau aus Sicht des Senats der UN-BRK? Zu 17.: Der Status Quo hat sich seit der Erstellung der Machbarkeitsstudie im Jahr 2015 nur dahingehend verändert, dass die Herrichtung und Sanierung der Häuser 6 und 8 für kulturelle Zwecke mit Mitteln des Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin im Mai 2016 abgeschlossen wurde. Das Bezirksamt Spandau hat darüber hinaus zur Umsetzung der UN-BRK das ämterübergreifende Gremium „Spandau Inklusiv“ implementiert, welches sukzessive an der Umsetzung der UN-BRK im Bezirk arbeitet. 18. Bis wann wird die Zitadelle Spandau ein Ort für alle Menschen sein, d.h. zu 100% barrierefrei? Zu 18.: In der Machbarkeitsstudie „Barrierefreies Wege- und Leitsystem der Zitadelle“ wurden bereits viele Aspekte zur Erreichung der Barrierefreiheit für seh-, hör- und Seite 4 von 4 mobilitätseingeschränkte Menschen geprüft und Lösungsvorschläge erarbeitet. Das damalige Ergebnis schließt aber aus Gründen des Denkmalschutzes auch manche Bereiche, z.B. den Juliusturm, aus. Die Umsetzung beginnt, sobald die Finanzierung gesichert ist. Berlin, den 19.03.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-13703 S18-13703