Drucksache 18 / 13 705 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2018) zum Thema: Kraftfahrzeuge der BSR und Antwort vom 23. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 705 vom 5. März 2018 Kraftfahrzeuge der BSR ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. 1) Welche Fahrzeuge sind zum Stichtag 31.12.2017 bei der Berliner Stadtreinigung AÖR vorhanden? Bitte gegliedert nach a) Datum der Erstzulassung b) Laufleistung c) Marke und Modell d) Fahrzeugtyp (e.g. Müllwagen, Kehrfahrzeug etc.) e) Schadstoffklasse f) Umweltplakette g) Kennzeichen h) Energiequelle (Benzin/Diesel/Gas/Elektro). Zu 1.: Die Nutzfahrzeuge der BSR sind i.d.R. Dieselfahrzeuge mit folgenden Ausnahmen : 150 gasbetriebene Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 60 e – Fahrzeuge Beantwortung nach Fahrzeugklassen: Klasse N1 - Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Das sind Transporter und Werkstattwagen sowie Kleinkehrmaschinen und Geräteträger. 269 Fahrzeuge (Fz) sind im Bestand der BSR Klasse N2 - Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen . Das sind Kehrmaschinen, Kehrichsammelfahrzeuge, Geräteträger und Klein-LKW´s. 458 Fz sind im Bestand der BSR Klasse N3 - Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer 563 Fz sind im Bestand der - 2 - zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen. Das sind ASF, Ladekrane, Streuer, Spüler. BSR Beantwortung nach Euro – Abgasnormen für Nutzfahrzeuge ab 2.610 kg: Pkw Euro III u. älter 75 Euro 4 364 Euro 4 1 Euro 5 516 Euro 5 55 Enhanced Environmentally Friendly Vehicles (EEV) 150 Euro VI 43 Euro VI 166 Elektro 54 2) Welchen durchschnittlichen Verbrauch auf 100 KM der jeweiligen Energiequelle weisen die Fahrzeuggruppen aus? (e.g. „Müllwagen (Diesel) 12 Liter“) Zu 2.: Abfallsammelfahrzeuge (26 t) Euro V 81,91 l/100km Euro VI 73,36 l/100km Econic NGT Euro 5 106,26 kg/100km Econic NGT Euro 6 84,08 kg/100km Transporter (5 - 7,5 t) 21,3 l/100km Kantinenfahrzeug (WK) (bis 7,49 t) 12 l/100km Tonnentauscher (TT) (5 - 7,49 t) 21,07 l/100km Papierkorbsammler (SE) (5,5 t 20,2 l/100km Kleinkehrmaschine (3,5 t) 4,43 l/ pro Betriebsstunde Kleintransporter (bis 2,2 t) 9 l/100km Kleintransporter / Nutzfahrzeug (3,5/ 4,25 t) 10,2 l/100km Großkehrmaschine (18 t) 86,47 l/100km 3) Wie viele Laubblasgeräte und Laubsauger hat die BSR im Bestand? Wie viele dieser Geräte weisen ein Umweltzeichen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auf? Mit welcher Energiequelle werden diese betrieben? Zu 3.: Die BSR haben einen Bestand von insgesamt 694 benzinmotorgetriebenen Laubblasgeräten, davon 577 Rückentragegeräte, 58 Handgeräte und 59 Laubblasgeräte auf Rädern. Dazu kommen 142 akkubetriebene Rückentragegeräte. Die BSR haben außerdem 100 benzinmotorgetriebene große Laubsauger, davon 3 große Container, 10 an Müllpresswagen und 87 auf Einachsanhängern. - 3 - Es gibt keine Laubsauger oder Laubblasgeräte am Markt mit einem Umweltzeichen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Die BSR beschaffen jedoch seit Jahren ausschließlich Geräte unter 99 dB(A) Schallleistung. 4) Aus welchem Grund und zu welchem Zweck werden diese Geräte – statt anderer Methoden - eingesetzt ? Zu 4.: Laubblasgeräte und Laubsauger werden parallel zu anderen Methoden vor allem zur Laubbeseitigung verwendet. Grund für den Einsatz von Geräte- und Maschinentechnik ist die Sicherstellung einer effizienten und schnellen Sicherstellung der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland von Berlin und die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht. Berlin, den 23. März 2018 In Vertretung Henner B u n d e ................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-13705 S18-13705