Drucksache 18 / 13 707 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2018) zum Thema: Leitstelle der Feuerwehr II und Antwort vom 20. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 707 vom 05. März 2018 über Leitstelle der Feuerwehr II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meine Anfrage 18/13512 hat der Senat nur höchst unvollständig geantwortet. Ich frage daher erneut nach der - selbstverständlich zu ermittelnden - Krankenquote in der Leitstelle der Berliner Feuerwehr . Auch habe ich nicht danach gefragt, ob "dem Senat" Überlastungsanzeigen vorliegen, sondern ob es Überlastungsanzeigen bei der Leitstelle der Berliner Feuerwehr gegeben hat. Ebenfalls unvollständig war die Beantwortung der Frage nach den Gesprächskontakten und der Gesamtzahl der Einsätze; da diese sicherlich fortlaufend erfasst werden und nicht erst am Jahresende manuell erfasst werden, muss auch für 2017 eine Zahl bekannt sein. 1. Wie hoch war die Krankenquote in den Jahren 2011 bis heute monatlich in der Leitstelle? Gab es Überlastungsanzeigen und wenn ja, wann und durch wen (Funktion)? Zu 1.: Die statistische Auswertung zu Gesundheitsquoten erfolgt ausschließlich heruntergebrochen bis zur Ebene der Direktionen der Berliner Feuerwehr durch die bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelte Statistikstelle Personal, die dazu den jährlichen und zuletzt für das Jahr 2016 veröffentlichten „Bericht über die Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin“ herausgibt . Die Berliner Feuerwehr berechnet weder Kranken- noch Gesundheitsquoten. Überlastungsanzeigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lagen und liegen auch der Berliner Feuerwehr nicht vor. 2. Wie viele Telefonanrufe mit Gesprächskontakt sind in den Jahren 2011 bis heute jährlich in der Leitstelle eingegangen? Wie viele dieser Anrufe führten zu einem Einsatz? Zu 2.: Wie bereits mit der Antwort zur Drucksache 18/13512 mitgeteilt wurde, ist eine Darstellung der allein aus Notrufen resultierenden Einsätze nicht möglich, da diese nicht separat statistisch erfasst werden. Die Einsätze werden im elektronischen Datensystem der Feuerwehr fortlaufend erfasst . Jedoch werden zu einer Vielzahl an Einsätzen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig Seite 2 von 2 alarmiert, ohne dass die Zuordnung zu einem einheitlichen Einsatz erfolgt. Darum müssen die erfassten Daten zunächst bereinigt werden, bevor valide Zahlen vorliegen . Gegenwärtig werden die Zahlen für den Jahresbericht 2017 analysiert und bearbeitet . 3. Welche konkreten, wann durch wen erlassenen "Datenschutzvorgaben" führen dazu, dass die Zahl der Notrufe bei der Berliner Feuerwehr "elektronisch nicht mehr vorhanden" und "daher nicht auswertbar " sind? Aus welchen Gründen wird die Gesamtzahl der Notrufe nicht elektronisch gespeichert ? Und aus welchen Gründen ist eine schriftlich erfasste Zahl für den Senat nicht zugänglich? Zu 3.: Das IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept zur Leitstellentechnik ist von der Berliner Feuerwehr mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt worden und stammt aus dem Jahr 2007. Darin ist die Erhebung und Speicherung der Gesamtzahl der Notrufe pro Jahr nicht vorgesehen. Daher liegt eine schriftlich erfasste Zahl der in den Jahren 2011, 2012, 2015 und 2016 insgesamt eingegangenen Notrufe nicht vor. Die Berliner Feuerwehr wird nunmehr diese Zahlen jährlich erheben. Berlin, den 20. März 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13707 S18-13707