Drucksache 18 / 13 712 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 06. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2018) zum Thema: Sicherheit und Ordnung auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg 2016 und Antwort vom 23. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 712 vom 06. März 2018 über Sicherheit und Ordnung auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg 2016 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gab es einen polizeilichen Einsatzbefehl - insbesondere analog zum "Befehl Nr. 1 für die polizeilichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche vom 21.11.2016 bis 01.01.2017" - betreffend den Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg 2016? 2. Wie ist der Wortlaut dieses Befehls und wer hat diesen wann erlassen? Sollte dieser als Verschlusssache eingestuft sein, bitte ich ausdrücklich nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und ggf. der Verschlusssachenanweisung um Beantwortung dieses Teils meiner Anfrage als Verschlusssache und entsprechende Übermittlung nach §§ 41, 42 VSA an mein Büro. Zu 1. und 2.: Zur Sicherheit des Weihnachtsmarktes vor dem Schloss Charlottenburg wurde im Jahr 2016 ein polizeilicher Befehl erlassen. Der „Befehl Nr. 1 für die polizeilichen Maßnahmen anlässlich des „10. Weihnachtsmarktes vor dem Schloss Charlottenburg 2016“ in der Zeit vom 21.11.2016 – 26.12.2017“ wurde vom stellvertretenden Leiter der 2. Dienstgruppe des Polizeiabschnitts 22 mit Datum vom 14.11.2016 erlassen. Es handelt sich dabei um ein als „VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuftes Dokument. Eine Veröffentlichung des Wortlauts im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage kann daher nicht erfolgen. Die Rechte der Abgeordneten aus Artikel 45 der Verfassung von Berlin bleiben dadurch unberührt. Eine pauschale Versendung von als Verschlusssachen oder höher eingestuften Unterlagen erfolgt nicht. Möglich ist insoweit jedoch eine Einsichtnahme bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Berlin, den 23. März 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13712 S18-13712