Drucksache 18 / 13 713 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 06. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2018) zum Thema: Sicherheit und Ordnung auf dem Spandauer Weihnachtsmarkt 2016 und Antwort vom 23. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 713 vom 06. März 2018 über Sicherheit und Ordnung auf dem Spandauer Weihnachtsmarkt 2016 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gab es einen polizeilichen Einsatzbefehl - insbesondere analog zum "Befehl Nr. 1 für die polizeilichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche vom 21.11.2016 bis 01.01.2017" - betreffend den Spandauer Weihnachtsmarkt 2016? 2. Wie ist der Wortlaut dieses Befehls und wer hat diesen wann erlassen? Sollte dieser als Verschlusssache eingestuft sein, bitte ich ausdrücklich nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und ggf. der Verschlusssachenanweisung um Beantwortung dieses Teils meiner Anfrage als Verschlusssache und entsprechende Übermittlung nach §§ 41, 42 VSA an mein Büro. Zu 1. und 2.: Zur Sicherheit des Spandauer Weihnachtsmarktes wurde im Jahr 2016 eine polizeiliche Einsatzkonzeption erlassen. Die „Einsatzkonzeption Polizeiliche Maßnahmen im Bereich des A 21 – Brennpunkt Altstadt Spandau und Spandau Arcaden sowie auf dem 43. Spandauer Weihnachtsmarkt und dem 46. Spandauer Weihnachtstraum 2016“ wurde durch die stellvertretende Leiterin des Polizeiabschnittes 21 mit Datum vom 22.11.2016 erlassen. Es handelt sich dabei nicht um ein als „VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuftes Dokument. Eine Veröffentlichung des Wortlauts im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage kann dennoch nicht erfolgen. Die Veröffentlichung der darin enthaltenen Informationen würde das polizeiliche Handeln voraussehbar machen und die Erfüllung des öffentlichen Auftrages verhindern oder erschweren. Die Funktionsfähigkeit der Polizei wäre eingeschränkt. Bei einer Herausgabe der Informationen kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese weiter verbreitet werden und dass potentielle Störer sich dieses polizeitaktische Wissen zu Nutze machen, um gezielt unter Umgehung polizeilicher Maßnahmen Straftaten zu begehen. Die Rechte der Abgeordneten aus Artikel 45 der Verfassung von Berlin bleiben dadurch unberührt. Eine pauschale Versendung solcher Unterlagen erfolgt nicht. Seite 2 von 2 Möglich ist insoweit jedoch eine Einsichtnahme bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Berlin, den 23. März 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13713 S18-13713