Drucksache 18 / 13 717 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 08. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2018) zum Thema: Gewobag: Vorkaufsrecht und Antwort vom 20. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13717 vom 08.03.2018 über Vorkaufsrecht: Gewobag Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1 Besteht bei der Gewobag die Bereitschaft, Gebäude durch das Instrument der Vorkaufsrechte zu erwerben? Ich bitte um Begründung. Antwort zu Frage 1: Die Gewobag als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft hat die Kooperationsvereinbarung „ Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ zwischen dem Berliner Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften unterzeichnet. Gemäß Punkt 3.2 verpflichtete sich die Gewobag, verstärkt als Partner bei der Ausübung von Vorkaufsrechten in den Erhaltungsund Milieuschutzgebieten zur Verfügung zu stehen. Frage 2 Hat die Gewobag seit 2015 Gebäude durch Vorkaufsrecht erworben? Antwort zu Frage 2: In dem Zeitraum seit 2015 hat die Gewobag kein Gebäude im Rahmen der Vorkausrechtsausübung erworben. 2 Frage 3 Wie viele Gebäude mit wie vielen Wohneinheiten hat die Gewobag seit 2015 durch Vorkaufsrecht erworben? Frage 4 Wie hoch waren die Investitionskosten für die Käufe nach Vorkaufsrecht seit 2015? Antwort zu Frage 3 und 4: Siehe die Antwort zu Frage 2. Berlin, den 20.03.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13717 S18-13717