Drucksache 18 / 13 718 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) vom 06. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2018) zum Thema: Rehabilitierung und Ausgleich für DDR-Unrecht – Anspruch weiterer Opfergruppen auf das Sozialticket und Antwort vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Dr. Clara West (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13718 vom 06. März 2018 über Rehabilitierung und Ausgleich für DDR-Unrecht – Anspruch weiterer Opfergruppen auf das Sozialticket ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele in Berlin derzeit wohnhafte "Verfolgter Schüler" gemäß des § 3 Berufliches Rehabilitierungsgesetz gibt es? Zu 1.: Die Zuständigkeit für die Ausstellung von Rehabilitierungsbescheinigungen richtet sich nicht nach dem Wohnort der oder des Verfolgten, sondern nach dem Gebiet, von dem die Verfolgungsmaßnahme ihrerzeit/seinerzeit ausgegangen ist. Daten zur Anzahl der in Berlin wohnhaften anerkannten Personen nach § 3 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (Verfolgte Schüler) liegen nicht vor. 2. Wie viele in Berlin derzeit wohnhafte BezieherInnen von Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz gibt es, die diese auf Basis der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze erhalten? Zu 2.: Auf der Basis der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze und dem Häftlingshilfegesetz erhalten 459 in Berlin wohnende Personen eine Grundrente. Diese Leistung ist einkommensunabhängig. 2 3. Wie viele in Berlin derzeit wohnhafte, in der DDR politisch Inhaftierte (weniger als 6 Monate inhaftiert) erhielten über die Häftlingshilfestiftung in Bonn eine Entschädigung? Zu 3.: Nach Auskunft der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn wurden 2017 an insgesamt 399 Antragstellerinnen und Antragsteller in Berlin Unterstützungsleistungen nach § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgezahlt. Hiervon waren 167 selbst von Haft Betroffene (mit weniger als 180 Hafttagen). Die übrigen Zahlungen erfolgten an Hinterbliebene. 4. Wie viele dieser beiden Gruppen von Entschädigungs-EmpfängerInnen haben jeweils Anspruch auf Wohngeld und damit auch die Möglichkeit, das Sozialticket zu erwerben? Zu 4.: Dem Senat liegen hierzu keine Zahlen vor, da das Wohngeldgesetz in den §§ 34 ff „Wohngeldstatistik“ die Erhebung solcher Zahlen nicht vorsieht. Berlin, den 20. März 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13718 S18-13718a