Drucksache 18 / 13 719 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 08. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2018) zum Thema: Still ruht die Rathenower Straße 16 noch immer: Nachfrage zu den Anfragen 18/12 451 und 18/12 636 und Antwort vom 26. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13719 vom 08.03.2018 über Rathenower Straße 16 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene WBM GmbH um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1 Ist der diesbezügliche Nutzen-Lastenwechsel nunmehr erfolgt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 1: Wie in der Anfrage 18/12636 berichtet, erfolgt der Nutzen- und Lastenwechsel zum Monatsersten nach Einbringung an die WBM. Die Einbringung ist für das erste Halbjahr 2018 geplant. Ein von der BIM beauftragtes Verkehrswertgutachten liegt inzwischen als Verhandlungsgrundlage für den Einbringungsvertrag vor. Frage 2 Liegt der Einbringungsvertrag für die WBM bereits vor? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 2: Die WBM und die BIM befinden sich zurzeit in der inhaltlichen Abstimmungsphase über die Grundlagen zur Einbringung des Grundstücks Rathenower Straße 146. 2 Frage 3 Hat der Aufsichtsrat der WBM das Projekt schon freigegeben? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 3: Dem Aufsichtsrat der WBM wurde das Projekt noch nicht vorgestellt, da planungsrelevante Fragen noch einer abschließenden Klärung bedürfen. Frage 4 Wurde bereits eine vertragliche Vereinbarung zwischen WBM und GSE getroffen? Antwort zu Frage 4: Der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung (Kooperationsvereinbarung) zwischen WBM und GSE g GmbH ist für die WBM erst nach Sicherung der Grundstückseinbringung durch Abschluss des Einbringungsvertrages möglich. Frage 5 Wann soll das Konzept vorliegen, auf dessen Grundlage mit der bezirklichen Bauleitplanung begonnen werden kann? Antwort zu Frage 5: Die WBM führt aktuell intensive Gespräche mit dem Stadtplanungsamt des Bezirkes Mitte von Berlin zum B- Plan Aufstellungbeschluss. Die Bauplanungsleistungen erstrecken sich inklusive Ausschreibung und vorbereitende Maßnahmen über 27 Monate. Frage 6 Lässt sich mittlerweile beziffern, wann das Projekt realisiert und abgeschlossen werden kann? Antwort zu Frage 6: Bei einer Projektlaufzeit von 4 Jahren einschließlich B- Planänderungsverfahren wäre der Neubau voraussichtlich im ersten Quartal 2022 bezugsfertig. Berlin, den 26.03.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13719 S18-13719