Drucksache 18 / 13 720 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 08. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2018) zum Thema: Unfallgefahr durch fehlende Lichtsignalanlagen für Radfahrende in der Frankfurter Allee und Antwort vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13720 vom 8. März 2018 über Unfallgefahr durch fehlende Lichtsignalanlagen für Radfahrende in der Frankfurter Allee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass an den Kreuzungen Frankfurter Allee/ Alfredstraße und Frankfurter Allee/Ruschestr. Lichtsignalanlagen für Radfahrende fehlen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen bzw. sind geplant um diesen Umstand zu beheben? Bis wann kann mit der Durchführung von Maßnahmen gerechnet werden? Antwort zu 1: Ja, dem Senat ist dies bekannt. Die im Lichte der Rechtsänderung des § 37 Abs. 2 Nr. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erforderlichen Anpassungen an den beiden benannten Lichtsignalanlagen befinden sich bei der hierfür zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) aktuell in der Prüfung. Der Realisierungszeitpunkt von in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen hängt von deren jeweiligem Umfang ab und ist daher derzeit noch nicht einschätzbar. Frage 2: Welche Maßnahmen werden ergriffen um weitere Kreuzungen mit ähnlichen Problemen ausfindig zu machen? Antwort zu 2: Die Rechtsanpassung der StVO betreffend der veränderten Regelungen für den Radverkehr an Lichtsignalanlagen war dem Senat bereits im Vorfeld bekannt. Infolge dessen wurde die veränderte Rechtslage bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Januar 2017 bei allen Planungsvorhaben an bestehenden und neuen 2 Lichtsignalanlagen angemessen berücksichtigt. Entsprechende Anpassungen wurden bereits vorgenommen und werden nunmehr sukzessive im gesamten Stadtgebiet an den erforderlichen Stellen realisiert. Frage 3: Sind weitere Maßnahmen geplant, um alle Verkehrsteilnehmer*innen über die geänderte Rechtslage bei der Ampelnutzung aufzuklären, damit es in Zukunft nicht zu weiteren Unfällen kommt? Antwort zu 3: Die Bekanntgabe und Veröffentlichung entsprechender Rechtsänderungen obliegt dem Verordnungsgeber, im Falle der StVO dem Bundesverkehrsministerium (BMVI). Dies gilt auch für entsprechende Informationskampagnen an alle am Straßenverkehr Teilnehmenden. Darüber hinaus gehört es zu den allgemeinen Pflichten aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich regelmäßig über Rechtsänderungen zu informieren. Nach der hier in Rede stehenden Rechtsänderung haben Rad Fahrende seit dem 1. Januar 2017 an Lichtsignalanlagen die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten, auf Radverkehrsführungen aber nur dann, wenn keine eigenen Radfahrsignale vorhanden sind. Es ist somit aktuell lediglich die Pflicht für die Rad Fahrenden bei der Nutzung von Radverkehrsführungen entfallen, bei nicht vorhandenen Radfahrsignalen die Lichtzeichen der zu Fuß Gehenden zu beachten, wenn eine Radfahrerfurt durch eine sogenannte „Drei- Strich-Markierung“ an eine Fußgängerfurt grenzt. Sollten sich Rad Fahrende in Unkenntnis der neuen- noch nach der alten Regelung verhalten, so sind diese durch die abgesicherten Schaltzeiten der Fußgängersignalisierung ebenso ausreichend geschützt. Berlin, den 19.03.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13720 S18-13720