Drucksache 18 / 13 728 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2018) zum Thema: Probleme bei der Zustellung Behördenpost und Antwort vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13728 vom 07. März 2018 über Probleme bei der Zustellung von Behördenpost ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass es bei der Zustellung der Berliner Behördenpost in den letzten Monaten regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen kommt? 2. Welche konkreten Schritte wird der Senat gegenüber seinen Vertragspartnern unternehmen, um diese massiven Zustellungsverzögerungen zukünftig zu unterbinden und stattdessen die Zustellung der Behördenpost innerhalb der üblichen Postlaufzeiten wieder sicherzustellen? Zu 1. und 2.: Solche vom Fragesteller genannten regelmäßig auftretenden erheblichen Verzögerungen bei der Berliner Behördenpost sind dem Senat aktuell nicht bekannt. Selbstverständlich kann es in Einzelfällen immer zu bedauerlichen Verzögerungen kommen . Die auch für die Berliner Behördenpost anzuwendende Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) schreibt vor, dass im Jahresdurchschnitt 80 Prozent aller Sendungen an dem ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 95 Prozent der Sendungen bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden müssen. Eine Abweichung von diesen Vorgaben insgesamt ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 19. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13728 S18-13728