Drucksache 18 / 13 735 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 09. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2018) zum Thema: Zukunft des Landesprogramms Hausmeisterassistenten und Antwort vom 28. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Hildegard Bentele (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13735 vom 09. März 2018 über Zukunft des Landesprogramms Hausmeisterassistenzen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Stehen die Senatorinnen Scheeres und Kolat noch zum Landesprogramm Hausmeisterassistenten? 2. Steht Arbeitssenatorin Breitenbach zum Landesprogramm Hausmeisterassistenten? Zu 1. und 2.: Mit dem Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2014/2015 wurde festgelegt, dass Mittel zur ergänzenden Förderung von 200 von den Jobcentern zu bewilligenden FAV-Stellen (Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II) für „Hausmeisterassistenzen zur Gewährleistung von Sicherheit an Grundschulen“ zur Verfügung gestellt werden. Im Doppelhaushalt 2016/2017 wurde diese Förderung fortgesetzt. Eine Weiterführung des FAV-Sonderprojekts „Hausmeisterassistenzen“ wurde in den Richtlinien der Regierungspolitik des Senates für die Legislaturperiode 2016 – 2021 nicht vorgesehen. Es ist wünschenswert, dass in denjenigen Bezirken, in denen sich die Hausmeisterassistenzen -Stellen und Maßnahmeteilnehmende bewährt haben, diese nach der gewährten ergänzenden Anschubfinanzierung des Landes nicht nur in die personelle, sondern auch in die finanzielle Verantwortung der Bezirke übergehen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Beschäftigungsmaßnahmen grundsätzlich nicht dafür geeignet sind, einen möglichen Bedarf an regelfinanzierten Stellen auszugleichen. Die Bezirke sowie die Senatsverwaltungen für Finanzen bzw. Bildung, Jugend und Familie wurden über das Auslaufen des Sonderprojekts zum 31.12.2017 informiert. Eine übergangsweise ergänzende Förderung für vor dem 31.12.2017 bewilligte Hausmeisterassistenzen -Stellen ist für den jeweiligen Bewilligungszeitraum sichergestellt. 2 3. Gab es Veränderungen bei der Ausrichtung des Programms? Zu 3.: Die im Haushalt 2014/2015 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel waren ursprünglich für die Einrichtung von Hausmeisterassistenzen-Stellen an Berliner Grundschulen vorgesehen. In Abstimmung mit den Bezirken und den für Jugend, Bildung und Familie sowie für Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen konnten ab 2016 auch die Oberschulen auf Grundlage entsprechender Beschäftigungspositionen an den Hausmeisterassistenzen partizipieren. Zudem wurden die bezirklichen Orientierungswerte (Hausmeisterassistenzen-Stellen pro Bezirk) im Zuge der Umsetzung angepasst, da sich einige Bezirke endgültig gegen eine Beteiligung an dem Projekt entschieden hatten. Dies eröffnete anderen Bezirken die Möglichkeit , zusätzliche finanzielle Mittel in Anspruch zu nehmen und, über das ursprüngliche Bezirkskontingent hinaus, weitere Stellenbesetzungen durchzuführen. 4. Welche Mittel sind derzeit im Landeshaushalt für das Programm eingestellt? Zu 4.: In der Haushaltsplanung 2018/19 ist keine eigene Finanzierung des Sonderprojektes vorgesehen. Die Ausfinanzierung erfolgt aus Mitteln, die für die ergänzende Förderung von Arbeitsverhältnissen nach §16e SGB II vorgesehen ist. Aktuell wird für das Jahr 2018 von einem Landesmittelbedarf in Höhe von 104.300,00 € für auslaufende Hausmeisterassistenzen -Stellen ausgegangen. Diese Summe beruht auf Angaben der Bezirke über Stellen , die vor dem 31.12.2017 bewilligt wurden und daher bis zum Auslaufen der jeweiligen Bewilligungszeiträume weiterhin übergangsweise ergänzend gefördert werden. 5. Hat der Senat das Programm evaluiert? Wenn ja, wo ist die Evaluation einsehbar und was sind die Ergebnisse ? Zu 5.: Eine Evaluation des Sonderprojekts Hausmeisterassistenzen war nicht vorgesehen. Berlin, den 28. März 2018 In Vertretung Alexander Fischer Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13735 S18-13735