Drucksache 18 / 13 736 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 09. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2018) zum Thema: Umsetzung der Drucksache 17/1002 „In Sicherheit lernen“ vom 22.05.2013 und Antwort vom 26. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Hildegard Bentele (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13736 vom 09. März 2018 über Umsetzung der Drucksache 17/2002 "In Sicherheit lernen" vom 22.05.2013 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat jede Grundschule einen Kooperationsvertrag mit der Polizei geschlossen? 2. Hat jede Grundschule ein Sicherheits- und Präventionskonzept beschlossen, das in Zusammenarbeit mit der Polizei oder anderen geeigneten Kooperationspartnern sowie der Schulkonferenz unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten der Schule und deren Umfeld entwickelt wurde? 3. Wurden die Sicherheitskonzepte regelmäßig aktualisiert? 4. Hat jede Grundschule einen Sicherheitsbeauftragten ernannt? Zu 1. bis 4.: An fast allen Berliner Schulen wurden in den vergangenen Jahren Krisenteams eingerichtet . Diese kooperieren unter anderem eng mit den Präventionsbeauftragten der jeweiligen Polizeiabschnitte und werden in ihrer Tätigkeit durch die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren begleitet. Die Einrichtung von Krisenteams wird mit der aktuellen Überarbeitung des Berliner Schulgesetzes verbindlich eingeführt. Über 95 % der Schulen haben Sicherheitsbeauftragte benannt, deren Aufgaben im jeweiligen Geschäftsverteilungsplan der Schule festgelegt sind. In Friedrichshain-Kreuzberg und Spandau ist jeder Schule über den Polizeiabschnitt ein Präventionsbeauftragter zugeordnet, in Spandau auf Grundlage einer bezirklichen Kooperation aller Schulen mit der Polizei. Die Mehrzahl der Grundschulen hat darüber hinaus Sicherheits- und Präventionskonzepte erarbeitet, die auch turnusmäßig aktualisiert werden. - - 2 5. Wurde im Rahmen von Schulinspektionen das Thema Sicherheit, Sicherheitskonzept, Sicherheitsbeauftragter, bauliche und personelle Vorrichtung zur Herstellung von Sicherheit (Schließkonzepte, Videogegensprechanlage, Hausmeisterassistent, Wachschutz) thematisiert (bitte entsprechende Inspektionsberichte hinzufügen)? Zu 5.: Entsprechend dem Auftrag des Berliner Schulgesetzes (§ 9, Abs. 3) hat die Schulinspektion die Aufgabe, die Schulprogrammarbeit der Schulen zu unterstützen und die Qualitätsentwicklung zu fördern und zu sichern. Zur Darstellung der Rahmenbedingungen, unter denen Schulen arbeiten, wird u. a. ein Schulrundgang durchgeführt. Im Kapitel Standort werden das Gebäude (z. B. Baujahr, Gebäudeteile, Sporthalle, Cafeteria, evtl. Filialbetrieb, baulicher Zustand,...) und die Außenanlagen beschrieben. In diesem Zusammenhang werden schulspezifische Besonderheiten ebenfalls erwähnt. Die Schulinspektion ist allerdings keine Institution zur Bewertung von Sicherheitskonzepten, sei es in Bezug auf Personen oder bauliche Maßnahmen. 6. Inwieweit unterstützt der Senat Grundschulen gegenüber den Schulträgern dabei bauliche Maßnahmen zur Sicherung des Schulgeländes (bspw. Schließanlagen, Videogegensprechanlage) durchzuführen? Welche Mittel, die den Grundschulen direkt vom Senat zugewiesen werden, können für derartige Maßnahmen verwendet werden? Mit welchen Sicherheitsmaßnahmen werden neue Grundschulen ausgestattet? Zu 6.: Es gilt der § 109 Abs. 1 Schulgesetz Berlin: Den Bezirken obliegt die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der zentral verwalteten Schulen (zuständige Schulbehörde). Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen nach Maßgabe des § 7, die Kontrolle der Qualität des Mittagessens an den Schulen sowie die Bereitstellung des für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schulen notwendigen Personals mit Ausnahme der Schulsekretärinnen und Schulsekretäre. Des Weiteren entscheiden die Bezirke über die außerschulische Nutzung der Schulanlagen im Benehmen mit den Schulleiterinnen oder den Schulleitern. Eine direkte finanzielle Unterstützung durch den Senat existiert nicht. Der Bezirk als zuständiger Schulträger unterstützt die einzelnen Schulen im Rahmen seines Budgets („kleiner baulicher Unterhalt“). Alle Schulgrundstücke (Bestand wie Neubau) sind umzäunt und abschließbar. Zusätzliche Maßnahmen beim Neubau von Schulen können - soweit sinnvoll - einzelfallbezogen im Rahmen der Bauplanung mit bedacht werden. Darüber hinaus haben seit Einführung des Verfügungsfonds alle öffentlichen Schulen Mittel zur Verfügung, um kleine Instandhaltungsmaßnahmen nach der Schwerpunktsetzung durch die Schule zu realisieren. In der Handreichung zum Verfügungsfonds ist das zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abgestimmte Verfahren beschrieben. - - 3 https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/verfuegungsfonds/ 7. Mit welchem Schreiben haben die Senatsverwaltung für Bildung und die Senatsverwaltung für Arbeit alle Grundschulen über die Möglichkeit informiert zu u. a. der Gewährleistung der Sicherheit Hausmeisterassistenten unter dem Programm „BerlinArbeit“ nach entsprechender Qualifizierung und Sicherheitsüberprüfung einzustellen (bitte hinzufügen)? Zu 7.: Seitens der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung gab es keinen direkten Schriftverkehr mit den Berliner Grundschulen. Der Schriftverkehr erfolgte über die Bezirksämter, die für die äußeren Schulangelegenheiten an den Berliner Schulen zuständig sind. Berlin, den 26. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13736 S18-13736