Drucksache 18 / 13 744 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 09. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2018) zum Thema: Beförderungsbestimmungen des VBB - Mehrspurige Fahrräder und Antwort vom 23. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13744 vom 9. März 2018 über Beförderungsbestimmungen des VBB - Mehrspurige Fahrräder Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass in den Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) eine Beförderung mehrspuriger Fahrräder ausgeschlossen ist? Antwort zu 1: Ja, in Teil A (Beförderungsbedingungen) des VBB-Tarifs (Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg) ist festgelegt, dass dreirädrige Fahrräder von der Mitnahme in den Verkehrsmitteln ausgenommen sind. Frage 2: Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn AG in ihren Regionalzügen im VBB-Bereich die Mitnahme von mehrspurigen Fahrrädern erlaubt? Antwort zu 2: Für ein-/ausbrechende Fahrten in das/aus dem VBB-Tarif-Gebiet gilt in den Regionalverkehrszügen der Tarif der Deutschen Bahn AG (Produktklasse C der Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG, BB DB). Auf diesen Fahrten ist die Mitnahme auch von Dreirädern grundsätzlich möglich (vgl. BB DB, Kap.8.2: „In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.“ 2 Diese Regelung hat die DB auf Anregung des Landes Berlin zur Erhöhung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung vor über 15 Jahren in ihren Tarif aufgenommen. Damit können also im ein- und ausbrechenden Verkehr auch Dreiräder in den Zügen des Regionalverkehrs (nicht nur DB Regio) mitgenommen werden. Frage 3: Sieht der Senat Möglichkeiten, seinen Einfluss geltend zu machen, um die Beförderungsbestimmungen des VBB dahin gehend zu ändern, dass mehrspurige Fahrräder, auf die Menschen mit Behinderung in ihrer Mobilität angewiesen sind, bei der Beförderung in allen Regionalzügen erlaubt sind? Antwort zu 3: Der Senat setzt sich seit Jahren dafür ein, dass zur Erhöhung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung auch Sonderfahrräder in den Zügen des Regionalverkehrs und der S-Bahn mitgenommen werden können. Hierzu konnte bisher Folgendes erreicht werden: grundsätzliche Mitnahmemöglichkeit von Tandems und Dreirädern im ein- und ausbrechenden Verkehr (Produktklasse C, BB DB), Tandemmitnahme (für Blinde) nicht nur bei der S-Bahn sondern auch in den Regionalverkehrszügen (VBB-Tarif), ab 1. Januar 2018: Tandemmitnahme in der S-Bahn und in den Regionalverkehrszügen ohne Einschränkung (VBB-Tarif). (Damit können nun auch z.B. sehschwache Reisende ein Tandem mitnehmen.) Der Berliner Senat setzt sich weiterhin dafür ein, dass Dreiräder in den Zügen des Regionalverkehrs und der S-Bahn auch innerhalb des VBB-Tarifgebietes mitgenommen werden können. Für diese erweiterte Mitnahmemöglichkeit kann das Land Berlin jedoch nicht allein entscheiden. So sind auch die betroffenen Verkehrsunternehmen und das Land Brandenburg zu überzeugen. Die genannten Akteure unterstützen die Initiative des Berliner Senats zurzeit leider nicht. Berlin, den 23.03.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13744 S18-13744