Drucksache 18 / 13 746 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 09. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2018) zum Thema: Schulplätze in Spandau 2018/2019 und Antwort vom 16. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13746 vom 09. März 2018 über Schulplätze in Spandau 2018/2019 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Von wie vielen fehlenden Schulplätzen zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 geht der Senat aus? Bitte nach Bezirken, Grundschulen und weiterführenden Schulen aufschlüsseln? Zu 1.: Im Grundschulbereich werden die verantwortlichen bezirklichen Schulträger zum Schuljahr 2018/2019 jedem schulpflichtigen Kind einen Schulplatz zur Verfügung stellen. Für weiterführende Schulen existieren keine Einzugsbereiche. Insofern ist eine bezirksbezogene Darstellung der Schulplatzkapazitäten nicht zielführend. Für die Gesamtstadt Berlin gilt in Bezug auf die Anmeldungen für die 7. Klassen zum Schuljahr 2018/2019, dass über 700 Schulplätze mehr zur Verfügung stehen als benötigt werden. 2) Kann die Beschulung in den Bezirken durch Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung zugesichert werden? 2.1) Falls nein – was sind die Gründe? Zu 2. und 2.1.: Die Berliner Schulen werden jeweils zu Schuljahresbeginn entsprechend den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen mit Personal ausgestattet. Dieses Personal besteht regelmäßig aus Lehrkräften, die bereits über eine volle Laufbahnbefähigung verfügen und aus Lehrkräften, die sich in der Ausbildung befinden. In der Ausbildung befindliche Lehrkräfte sind zum Beispiel Studienreferendarinnen und Studienreferendare und Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger werden in den Berliner Schuldienst eingestellt, weil Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber derzeit auf dem Arbeitsmarkt nicht in der erforderlichen Größenordnung zur Verfügung stehen. 3) Kann der Senat erklären, warum der Spandauer Bezirksbürgermeister diese auf Spandau bezogene Frage 1 in der letzten BVV-Sitzung nicht beantworten konnte? Zu 3.: Der Senat bewertet grundsätzlich keine Äußerung von Bezirksbürgermeistern. - - 2 4) Werden dem Bezirk hierzu keine Daten durch die Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt? Zu 4.: Die Senatsverwaltung stellt allen Bezirken Daten zur Verfügung. 4.1) Falls doch – in welchem Umfang? Zu 4.1.: Gemäß § 109 Abs. 1 Schulgesetz Berlin obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Im Rahmen der bezirklichen Schulnetzplanung werden den Bezirken durch die Senatsverwaltung u.a. Istund Prognosedaten zu Schülerzahlen und deren Entwicklung zur Verfügung gestellt. 4.2) Falls nein – warum nicht? Zu 4.2.: Entfällt. 5)Inwiefern unterstützt der Senat hierbei die Bezirke? Zu 5.: Im Rahmen eines seit 2014 jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens wird die Angebots - und Nachfragesituation und –entwicklung gemeinsam mit den Bezirken analysiert und Handlungsbedarfe abgeleitet. 6) Welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat, um dem dramatischen Leistungsabfall der Schülerinnen und Schüler in den elementaren Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) an Berliner Schulen entgegen zu wirken? Zu 6.: Der Frage ist nicht zu entnehmen, auf welchen Ergebnissen welcher Studien sie sich begründet . Aus den Ergebnissen vorliegender Untersuchungen lässt sich ein „dramatischer Leistungsabfall der Schülerinnen und Schüler“ an Berliner Schulen – wie er in der Frage pauschal unterstellt wird – nicht ableiten. Berlin, den 16. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13746 S18-13746