Drucksache 18 / 13 749 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) vom 08. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2018) zum Thema: Zur Förderung mildtätiger Zwecke durch die Berliner Tafel e.V. und Antwort vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Jeannette Auricht (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13749 vom 08. März 2018 über Zur Förderung mildtätiger Zwecke durch die Berliner Tafel e.V. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Aktuelle Geschehnisse bei der Essener Tafel e.V. offenbaren Probleme bei der Lebensmittelverteilung durch gemeinnützige Vereine an hilfebedürftige Menschen. Die Essener Tafel e.V. geriet mit ihrer Ankündigung, nur noch Deutsche aufzunehmen, in die Medien. Der Vorsitzende des Vereins begründet seine Entscheidung damit, dass zuletzt 75 Prozent der 6000 Hilfebedürftigen, Flüchtlinge und Zuwanderer gewesen seien. Er sprach von einem „schleichenden Verdrängungsprozess“ dem Senioren und alleinerziehende Mütter in den letzten Jahren zum Opfer gefallen seien. (Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article173884384/Hilfsbeduerftige-Fluechtlinge-Wie-die-Tafel-in- Wattenscheid-die-Probleme-loest.html) 1. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wieviel Asylbewerber, de-facto-Flüchtlinge und Menschen ohne verfestigten Aufenthaltsstatus, in den einzelnen Jahren 2015, 2016 und 2017 Lebensmittel bei der Berliner Tafel e.V. erhalten haben? 2. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wieviel Menschen, die in den oben genannten Jahren Leistungsbezieher nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem SGB II (Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch „Hartz IV“) oder dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) waren, in diesen Jahren auch Lebensmittel bei der Berliner Tafel e.V. erhalten haben? Bitte die Antworten auf die Fragen 1 und 2 in einer gemeinsamen Tabelle zusammenfassen. Diese Tabelle bitte den Abgeordneten zur Verfügung stellen. 3. Welche Maßnahmen erwägt der Senat, um einen „Verdrängungsprozess“ bei der Lebensmittelverteilung der Berliner Tafel e.V. zu verhindern? Zu 1. bis 3.: Der Berliner Senat teilt den Ansatz der Berliner Tafel. Für die Berliner Tafel gibt es keine Bedürftigen erster oder zweiter Klasse. Sie orientiert ihr Handeln an der Mitmenschlichkeit und spielt die Bedürftigkeit vieler Menschen in Berlin nicht gegeneinander aus. 2 Dem Senat liegen keine Erkenntnisse dazu vor, welcher Herkunft diejenigen Menschen sind, die in den vergangenen drei Jahren Lebensmittel von der Berliner Tafel erhalten haben. Gleiches gilt für die Anzahl derjenigen Menschen, die auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind. Der Senat begrüßt die Entscheidung der Berliner Tafel, die Ausgabe von Lebensmitteln nicht von der Herkunft abhängig zu machen, sondern allen Menschen zu helfen, die der Hilfe bedürfen. Die Berliner Tafel setzt sich nunmehr seit 25 Jahren unermüdlich für mehr Gemeinsinn in Berlin ein. Dafür haben die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie die Beschäftigten einen großen Dank verdient. Die Berliner Tafel ist als Verein organisiert und hat nach eigenen Angaben von Anfang an auf staatliche Zuschüsse verzichtet. Nach Angaben beliefert sie ca. 300 soziale Einrichtungen sowie Kinder- und Jugendprojekte mit Lebensmittelspenden. Damit unterstützt sie ca. 75.000 Menschen. Darüber hinaus verteilt sie Lebensmittel über Ausgabestellen in den Bezirken an Privathaushalte mit geringem oder keinem Einkommen. In den 45 LAIB und SEELE-Ausgabestellen in Berlin werden auf diese Weise rund 50.000 Menschen im Monat versorgt. Durch die Tafel wird die Not einkommensarmer Menschen offensichtlich. Im Regelbedarf für einen alleinstehenden Erwachsenen, der auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen ist, ist lediglich ein Betrag in Höhe von 145,04 Euro monatlich für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke vorgesehen. Für ein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres beträgt die regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgabe 2,80 Euro kalendertäglich. Für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) fällt dieser Betrag noch geringer aus. Die Berliner Tafel betont selbst immer wieder, dass sie am liebsten überflüssig wäre. Das hieße einerseits, dass der Handel keinen Überschuss an übrig gebliebenen Lebensmittel mehr produziert und/oder es keine Bedürftigkeit mehr gäbe. Nach dem Regionalen Sozialbericht Berlin Brandenburg 2017 des Amts für Statistik Berlin- Brandenburg sind in Berlin 16,6 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. Bei den Kindern ist die Armutsgefährdung besonders hoch. Mehr als jedes fünfte Kind gilt in Berlin als armutsgefährdet. Berlin, den 22. März 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13749 S18-13749