Drucksache 18 / 13 750 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2018) zum Thema: Konsequenzen aus den Enthüllungen von Zvi Jecheskeli? und Antwort vom 23. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13750 vom 05.03.2018 über Konsequenzen aus den Enthüllungen von Zvi Jecheskeli? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, wie viele Mitarbeiter des LAF einen Migrationshintergrund haben? Aufschlüsselung bitte nach Herkunftsland. Zu 1.: Im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) arbeiten mit Stand vom 02.03.2018 17 Beschäftigte mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit aus den Herkunftsländern Indien, Iran, Kamerun, Kosovo, Kroatien, Mongolei, Serbien und Türkei. Eine genaue Aufschlüsselung nach Herkunftsländern dürfte aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig und nicht mit § 20 Abs. 1 Satz 2 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG vereinbar sein. Zwar werden die Beschäftigten des LAF nicht namentlich genannt, allerdings bestünde die Möglichkeit, sie durch entsprechendes Zusatzwissen zu identifizieren – insbesondere, wenn angegeben würde, dass es lediglich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus einem bestimmten Herkunftsland gibt. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein überwiegend schutzwürdiges Interesse daran, dass nicht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, aus welchem Herkunftsland sie stammen und dass sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wie viele Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit zudem einen Migrationshintergrund oder eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, wird nicht erfasst und ist somit nicht bekannt. 2 2. Gibt es Kenntnis von Fällen, in denen Mitarbeiter gesetzeswidrig Landsmännern oder anderen Asylbewerbern unabhängig von ihrer Nationalität Vorteile verschafft haben? Wenn ja, welche Vorteile? Und: Wenn ja, wie wurden diese geahndet? Zu 2.: Derartige Erkenntnisse liegen dem LAF nicht vor. 3. Wie viele Fälle von dienstlichem Fehlverhalten mit Bezug auf Bevorteilung oder Benachteiligung von Asylbewerbern gab es von 2015-2017 bei den Mitarbeitern vom LAF in Berlin? Zu 3.: Seit Gründung des LAF am 01.08.2016 sind keine Fälle dienstlichen Fehlverhaltens mit Bezug auf Bevorteilung und Benachteiligung von Geflüchteten bekannt. 4. Gab es in der Vergangenheit Hinweise auf politischen oder religiösen Extremismus bei Mitarbeitern des LAF in Berlin? Zu 4.: Seit Gründung des LAF am 01.08.2016 liegen keine Hinweise auf politischen oder religiösen Extremismus bei Beschäftigten des LAF vor. Berlin, den 23. März 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13750 S18-13750