Drucksache 18 / 13 751 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 12. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2018) zum Thema: Jugendradikalisierung in der As-Sahaba und der Al-Nur Moschee und Antwort vom 23. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz.2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 751 vom 12. März 2018 über Jugendradikalisierung in der As-Sahaba und der Al-Nur Moschee ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat ist bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen gehalten, das Recht der Abgeordneten auf Information und das Recht der von der Fragestellung betroffenen Bürger und Bürgerinnen auf informationelle Selbstbestimmung und weitere Grundrechte abzuwägen. Dem Senat ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, personenbezogene Auskünfte zu erteilen. Fragen nach der Mitgliedschaft von Einzelpersonen in extremistischen Organisationen, Kontakten zu solchen Organisationen oder sonstigen personellen Verflechtungen können daher auch dann nicht beantwortet werden, wenn dem Senat im Einzelfall keine Erkenntnisse über entsprechende Bestrebungen, Kontakte oder Verflechtungen vorliegen. 1. Ist dem Senat bekannt, dass der salafistische Imam der vom Verfassungsschutz beobachteten As-Sahaba Moschee Imam A in seinen Predigten die Demokratie ablehnt und Muslimen die Teilnahme an demokratischen Wahlen verbietet, während er als positives Gegenbeispiel staatlicher Ordnung Saudi-Arabien, aufgrund der dort weltweit vollständigsten Umsetzung der Scharia, anführt? Falls ja, warum erfolgen keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Imam oder die Moschee? Zu 1.: Ja. Auf die Erwähnung der Moschee und ihrer salafistischen Ausrichtung im aktuellen Berliner Verfassungsschutzbericht (S. 59ff) wird verwiesen. Straftaten sind im Zusammenhang mit der Frage nicht bekannt. 2. Ist dem Senat bekannt, dass der salafistische Imam der vom Verfassungsschutz beobachteten As-Sahaba Moschee Imam A in seinen Predigten das deutsche Rechtssystem ablehnt und daraus ein Verbot des Jurastudiums für Muslime ableitet? Falls ja, warum erfolgen keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Imam oder die Moschee? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Seite 2 von 2 3. Wie hoch sind die Zuwendungen der Senatsverwaltung an den Verein "Integra Integrative Sozialarbeit e. V." seit dem Jahre der Gründung 2005? Bitte aufschlüsseln nach Jahren. 4. In welcher Weise wird die Arbeit des Vereins evaluiert? Zu 3. und 4.: Zu dem Verein liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 5. Laut Ausdruck aus dem Vereinsregister Charlottenburg vom 18.01.2018 fungiert B als Vorsitzender der "islamischen Gemeinschaft in Berlin - Al-Nur Moschee", also des Trägervereins der Al-Nur Moschee. Zugleich wird Vorsitzender B auf den Webseiten von "Integra Integrative Sozialarbeit e. V." als Mitarbeiter aufgeführt. Sieht es der Senat als problematisch an, dass es institutionelle Überschneidungen zwischen der Al-Nur Moschee und der sogenannten integrativen Sozialarbeit des „Integra“ Vereins gibt und falls ja, welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Zu 5.: Dem Senat sind personelle Überschneidungen extremistischer Vereinigungen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen bekannt. Im Übrigen siehe Teil 2 der Antwort 1. Berlin, den 23. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13751 S18-13751