Drucksache 18 / 13 752 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 12. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2018) zum Thema: „Details“ zu Optionen der Umsetzung der Schulbauoffensive? - Was gehört noch zum Sektor Staat? – Teil II und Antwort vom 23. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13752 vom 12. März 2018 über „Details“ zu Optionen der Umsetzung der Schulbauoffensive? – Was gehört zum Sektor Staat? – Teil II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Im ersten Teil dieser Anfrage-Serie (Drs.18/12712) 1 über die Zuordnung von Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin zum Sektor Staat oder Sektor Markt und damit deren Zuordnung bezüglich der Schuldenbremse führt der Senat u.a. aus, dass Beteiligungsunternehmen, die dem Sektor Staat bzw. dem „Öffentlichen Gesamthaushalt“ zugeordnet werden, der gesetzlichen Schuldenbremse unterliegen . Ein öffentliches Beteiligungsunternehmen „[…] wäre kein Marktanbieter im Sinne des ESVG 2010, […] [wenn] der Anteil des Umsatzes mit dem Staat dieser öffentlich kontrollierten Einheit höher als 80 % ihres Gesamtumsatzes läge.“ Würde das anvisierte „Schulinfrastrukturgeschäft“ der HOWOGE weniger als 20 % vom Gesamtumsatz ausmachen, würde die HOWOGE weiterhin dem Sektor Markt bzw. den FEUs („Sonstigen öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“) und damit der dritten Schale der Öffentlichen Finanzwirtschaft gemäß Schalenkonzept zugerechnet werden. 1. Wie hoch ist die Bilanzsumme der HOWOGE? Zu 1.: Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2016 2.784,06 Mio. €. 2. Wie hoch ist das Eigenkapital (EK) und das Fremdkapital (FK) der HOWOGE? Zu 2. Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2016 1.388, 09 Mio.€ und das Fremdkapital 1.388,80 Mio.€. 3. Wie hoch ist der Eigenfinanzierungsgrad der HOWOGE? Zu 3.: Der Eigenfinanzierungsgrad beträgt 100%. 1 http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-12712.pdf 2/2 4. Wie hoch ist die Plan-Bilanzsumme, das Plan-EK und das Plan-FK – und damit der Eigenfinanzierungsgrad - der HOWOGE für die nächsten zehn Jahre? Zu 4.: Über die Wirtschafts- bzw. Mittelfristplanung der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) können aus Gründen der Vertraulichkeit keine Angaben gemacht werden. 5. Welche Bedeutung hat die Schwelle 50 % Eigenfinanzierungsgrad für die Zuordnung von öffentlichen Unternehmen zum Sektor Staat bzw. Markt? Zu 5.: Für die Klassifikation einer institutionellen Einheit, die vom Staat kontrolliert wird, als Teil des Sektors Staat bzw. als Marktproduzent und damit als ger Fonds, Einrichtung und Unternehmen (sFEU) ist im Rahmen des sog. Schalenkonzepts der sog. Markt-/Nicht-Markttest relevant. Als Marktproduzent gilt eine institutionelle , staatlich kontrollierte Einheit, wenn über einen aussagefähigen Mehrjahreszeitraum mindestens 50 Prozent der Produktionskosten durch Verkaufserlöse (wie in den Nummern 20.30 und 20.31 des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung 2010 definiert) gedeckt sind. Werden weniger als 50 Prozent der Produktionskosten durch Umsätze gedeckt, handelt es sich üblicherweise um einen Nichtmarktproduzenten und die institutionelle, staatlich kontrollierte Einheit zählt zum Sektor Staat. 6. Welcher Spielraum zum fremdfinanzierten „Schulinfrastruktur-Geschäft“ ergibt sich hieraus aktuell - und für die nächsten zehn Jahre - für die HOWOGE? 7. Wieviel Schulden könnte die HOWOGE aufnehmen, um ins „Schulinfrastruktur-Geschäft“ mit dem Staat als Transaktionspartner einzusteigen, wenn man die Umsatzanteil- und die Eigenkapitalfinanzierungsgrad -Restriktion 2 einbezieht? Zu 6. und 7.: Nach der aktuellen Planung kann die HOWOGE die für die Umsetzung des Schulbauprogramms notwendigen Kredite am Markt aufnehmen, ohne dass die HOWOGE vom Marktproduzent zum Extrahaushalt reklassifiziert würde. 8. Durch welche Instrumente könnte das diesbezügliche Potenzial der HOWOGE ausgedehnt werden ? Zu 8.: Nach der aktuellen Planung der HOWOGE bedarf es keiner Finanzinstrumente , um das Schulbauprogramm umzusetzen. Berlin, den 23. März 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen 2 Vgl. S.8, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/OeffentlicheFinanzenSteuern/OeffentlicheFinanzen/Methoden/FachbegriffeFina nzPersonalstatistiken_pdf.pdf?__blob=publicationFile S18-13752 S18-13752