Drucksache 18 / 13 755 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 12. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2018) zum Thema: Kindertagespflege in Marzahn-Hellersdorf und Antwort vom 26. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13755 vom 12. März 2018 über Kindertagespflege in Marzahn-Hellersdorf ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Tagespflegepersonen sind derzeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf mit Angeboten bekannt? 2. Welche Erkenntnisse liegen über die Ausschöpfung der verfügbaren Plätze vor? Zu 1. und 2.: Der Bezirk verfügt derzeit über 231 Kindertagespflegeplätze in 46 Kindertagespflegestellen . Diese Tagespflegestellen werden von 54 Kindertagespflegepersonen geführt. Alle verfügbaren Kindertagespflegeplätze sind belegt. 3. Welche Strategien und Maßnahmen werden verfolgt, um mehr Tagespflegepersonen zu gewinnen? Zu 3.: Die Berliner Jugendämter (Fachberatung für Kindertagespflege) informieren auf Bezirksebene und sind Ansprechpartner für Interessierte. Durch Flyer und Vernetzungstreffen wird die Kindertagespflege bekannt gemacht und mögliche Interessentinnen und Interessenten geworben werden. Des Weiteren wird zurzeit eine werbende Informationsbroschüre für angehende Kindertagespflegepersonen entwickelt. Zudem weist der Onlineauftritt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) ebenfalls auf die Kindertagespflege hin und wird um die aktuellen Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms Kindertagespflege ergänzt. Auch der regelmäßig stattfindende Informationsabend für Interessierte bei dem Kooperationspartner Familien für Kinder gGmbH sowie der jährliche Tag der offenen Tür der - - 2 Kindertagespflege, bieten die Möglichkeit, neue Kindertagespflegepersonen zu werben. In Berlin wird außerdem seit 2016 das „Bundesprogramm Kindertagespflege“ umgesetzt, welches unter anderem die Qualifizierung von neuen Kindertagespflegepersonen zur Aufgabe hat. Die Qualifizierung bei einem der zwei Gütesiegelbildungsträger (Familien für Kinder gGmbH und Quecc) wird durch das Bundesprogramm Kindertagespflege und den Senat finanziell gefördert, so dass sie für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei ist. Zudem wurde 2016 ein Modellprojekt zur Forcierung und Weiterentwicklung der ergänzenden Kindertagespflege gestartet mit dem Ziel der Erprobung eines neuen Ansatzes flexibler Betreuung, das die Situation der wachsenden Stadt mit einer Zunahme atypischer Arbeitszeiten und einer wachsenden Anzahl Alleinerziehender aufgreift. Erprobt wird im Rahmen der ergänzenden Kindertagespflege die mobile Betreuung von Kindern zu außergewöhnlichen Zeiten im Haushalt der Eltern, als Teil der Gutscheinfinanzierung bei entsprechend festgestelltem Betreuungsbedarf. Zur Umsetzung des Modellprojektes unter dem Titel „Mobiler Kinderbetreuungsservice – MoKiS für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten“ ist seit dem 01. August 2016 eine auch online erreichbare Servicestelle eingerichtet worden. Die Servicestelle berät Eltern und erfasst die Betreuungsgesuche. Sie arbeitet mit den Jugendämtern und Angeboten der Kindertagesbetreuung und Familienförderung zusammen und übernimmt die Akquise, Auswahl und den Aufbau eines Pools von Betreuungspersonen für die ergänzende Kindertagespflege in mobiler Form. 4. Wie werden engagierte Menschen, die diese berufliche Perspektive wählen, unterstützt, bspw. bei der Anmietung von geeignetem Wohnraum? Zu 4.: Die Unterstützung von angehenden oder bereits tätigen Kindertagespflegepersonen erfolgt durch das zuständige Jugendamt (Fachberatung für Kindertagespflege) und der SenBild- JugFam. Neben der aktiven Hilfe bei der Suche nach geeignetem Wohnraum, der direkten Kontaktaufnahme durch das Jugendamt mit dem möglichen Vermieter, erhalten die Kindertagespflegepersonen in angemieteten Räumen einen Mietkostenzuschuss und alle Kindertagespflegestellen eine Sachkostenpauschale für jedes betreute Kind. Bei der Schaffung von Plätzen durch Eröffnung einer Kindertagespflegestelle erhält diese ebenfalls Zuschüsse zur Erstausstattung (Neueinrichtung) pro Platz. Die SenBildJugFam unterstützt die Bezirke durch Vordrucke und Anregungen bei der Kontaktaufnahme mit den Vermietern (Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltung etc.). Des Weiteren ist die zuständige Fachberaterin stets Ansprechpartnerin für die Kindertagespflegeperson, die sich jedoch auch jederzeit für Beratung an den Kooperationspartner Familien für Kinder gGmbH und die SenBildJugFam wenden kann. Die bezirksinternen Vernetzungstreffen für Kindertagespflegepersonen dienen dem Informationsaustausch und der Unterstützung untereinander und bieten der Fachberaterin die Möglichkeit auf direktem Weg nützliche Informationen zu kommunizieren. - - 3 5. Welche Auswirkungen hat die Zweckentfremdungsverbotsverordnung auf die Kindertagespflege? Zu 5.: Die Nutzung von Wohnraum für Angebote der Kindertagespflege unterliegt der Prüfung auf Zweckentfremdung nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Insofern muss bei anzumietendem Wohnraum, der auch zur Kindertagespflege genutzt werden soll, eine Genehmigung durch den Bezirk erfolgen. Berlin, den 26. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13755 S18-13755