Drucksache 18 / 13 758 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König und Lars Düsterhöft (SPD) vom 12. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2018) zum Thema: Befristungen und Bezahlung bei den Töchterunternehmen von Vivantes und Antwort vom 29. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Bettina König und Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13758 vom 12. März 2018 über Befristungen und Bezahlung bei den Töchterunternehmen von Vivantes _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, hat der Senat daher die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH um Stellungnahme gebeten. Die vorliegende Stellungnahme ist in die Beantwortung eingeflossen. 1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - in VZÄ - waren in 2017 bzw. sind derzeit (Stichtag 28.02.2018) bei den Tochterunternehmen der Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH beschäftigt und wie hoch war davon jeweils der Anteil der Altbeschäftigten, die nach TV-ÖD bezahlt werden, sowie der Neubeschäftigten, die nach anderen Entgeltverordnungen oder Lohngrundsätzen bezahlt werden (Übersicht über alle 13 Tochterunternehmen erbeten)? Zu 1.: 2017 VZÄ davon TVöD Andere Regelungen Hospiz gGmbH 21,08 - 21,08 SVL GmbH 297,89 - 297,89 VivaClean Nord GmbH 307,50 - 307,50 VivaClean Süd GmbH 226,59 - 226,59 Vivantes - MVZ GmbH 192,60 - 192,60 Vivantes amb.Krk.Pfl Gmbh 52,33 - 52,33 Vivantes Forum f. Senioren 971,02 287,97 683,05 Vivantes Ida-Wolff-Krhaus 136,32 - 136,32 Vivantes Rehabilitat.GmbH 72,22 - 72,22 Vivantes Service GmbH 355,28 - 355,28 Vivantes Therap. Di. GmbH 121,48 - 121,48 Gesamtergebnis 2.754,30 287,97 2.466,32 - 2 - 2 Mit Ausnahme der Vivantes Forum für Senioren GmbH findet der TVöD auf kein Beschäftigungsverhältnis in den Tochtergesellschaften Anwendung. Im Falle der Vivantes Forum für Senioren GmbH erfolgte im Jahre 2008 ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB von Beschäftigten und eine tarifvertragliche Regelung zur Anwendung des TVöD auf diese Beschäftigungsverhältnisse. Die Vivantes Komfortklinik GmbH beschäftigt kein eigenes Personal und die Vivantes Ambulantes Schulterzentrum GmbH befindet sich in Liquidation . 2. Wie gestaltet sich das Lohngefüge bei der Vivantes Service Gesellschaft, basierend auf welchen Tarifen und Lohngrundsätzen (Übersicht über die Altbeschäftigten/Gestellten nach TV-ÖD versus die Neubeschäftigten mit Vergütung nach Entgeltgrundsätzen erbeten)? Zu 2.: Das Lohngefüge basiert auf den Rahmenarbeitsbedingungen und Lohngrundsätzen der Vivantes Service Gesellschaft (Entgeltgrundsätze und Einzelverträge. In der Vivantes Service Gesellschaft sind Mitarbeiter tätig, die einen Arbeitsvertrag mit der Vivantes geschlossen haben (Anlage 1), und Mitarbeiter, die mit der Vivantes Service Gesellschaft einen Arbeitsvertrag geschlossen haben (Anlage 2). 3. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass laut der Drucksache 18/11498 in acht der Vivantes Töchterunternehmen kein Tarifvertrag existiert, sondern die Mitarbeiter nach Entgeltgrundsätzen oder einzelvertraglichen Regelungen vergütet werden und welchen Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat? Zu 3.: Vivantes ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband. Beschäftige der Vivantes GmbH (Muttergesellschaft) werden nach TVöD-K bzw. nach hausbezogenen Verbandstarifen (Ärzte – Marburger Bund) vergütet. Die Sparten des TVöD orientieren sich an den Aufgabenfeldern des Öffentlichen Dienstes und der Daseinsvorsorge. Daher werden für die nicht klassischen Geschäftsfelder des Gesundheitswesen in den Tochtergesellschaften wie z.B. die Speisenversorgung, die Gebäudereinigung und andere Serviceleistungen branchenübliche Tarifverträge angewendet, wie der Reinigertarifvertrag IG Bau und der NGG (Nahrung Genuss Gaststätten) Tarifvertrag. Nur in den Tochtergesellschaften, für deren Beschäftigte keine branchenüblichen Tarifverträge bestehen, werden diese nach Entgeltgrundsätzen und Einzelverträgen vergütet. Der Abschluss von Tarifverträgen zählt zu den zentralen Punkten der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Freiheit der Koalitionen. Ihnen wird durch die Verfassung das Recht garantiert , die Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder eigenverantwortlich und frei von staatlicher Einflussnahme zu regeln (Tarifautonomie). Gleichwohl setzt sich der Senat dafür ein, dass auch mit den Tochterunternehmen der Vivantes, die bisher noch nicht tarifgebunden sind, Tarifverträge mit dem Ziel der Angleichung an den TVÖD abgeschlossen werden. Dabei muss gesichert sein, dass die Vivantes die Personalkosten weiterhin decken kann. 4. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in VZÄ sind zum 28.02.2018 bei den Tochterunternehmen der Vivantes-Netzwerk für Gesundheit GmbH befristet angestellt und wie hoch ist dabei jeweils der Anteil an sachgrundlosen Befristungen (Übersicht über alle Tochterunternehmen erbeten)? - 3 - 3 Zu 4.: Stand 01.01.2018 Zahl Befristung in VZÄ davon sachgrundlose Befristung nach TzBfG §14 (2) Töchter Hospiz gGmbH 6,4 5,5 SVL GmbH 118,8 116,4 VivaClean Nord GmbH 64,7 61,9 VivaClean Süd GmbH 57,8 57,2 Vivantes - MVZ GmbH 54,4 40,5 Vivantes amb.Krk.Pfl Gmbh 5,0 5,0 Vivantes Forum f.Senioren 159,4 150,2 Vivantes Ida-Wolff- Krhaus 35,4 23,6 Vivantes Rehabilitat .GmbH 15,5 13,5 Vivantes Service GmbH 62,8 56,9 Vivantes Therap. Di. GmbH 44,1 42,1 Gesamtergebnis 624,3 572,8 5. Inwiefern wurden die Geschäftsführer der Vivantes GmbH und der Tochterunternehmen durch den Senat sowie durch den Aufsichtsrat über den Parlamentsbeschluss 18/0659 informiert? Zu 5.: Mit Schreiben vom 20.12.2017 der Senatsverwaltung für Finanzen wurde die Geschäftsführung von Vivantes über den am 30.11.2017 gefassten Beschluss des Abgeordnetenhauses informiert. Die Geschäftsführung wurde gebeten, diesen Beschluss ab sofort zu berücksichtigen und zu gewährleisten, dass auf den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund in den Unternehmen mit Beteiligung des Landes Berlin künftig verzichtet wird. Die Geschäftsführung wurde zudem gebeten, das Aufsichtsorgan über den Inhalt des Beschlusses zu informieren. Berlin, den 29. März 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13758 S18-13758a S1813758_Antwort_Anlage 1 S1813758_Antwort_Anlage 2