Drucksache 18 / 13 759 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 09. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2018) zum Thema: Eine verdreckte Brücke über die Spree - Der Kaisersteg zwischen Nieder- und Oberschöneweide und Antwort vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13759 vom 09. März 2018 über Eine verdreckte Brücke über die Spree - Der Kaisersteg zwischen Nieder- und Oberschöneweide Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In wessen Zuständigkeit liegt der Kaisersteg zwischen Nieder- und Oberschöneweide? Antwort zu 1: Der Kaisersteg liegt im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V - Tiefbau. Frage 2: In welchem Intervall wird der Kaisersteg von wem oberflächlich gereinigt? Antwort zu 2: Die Brücke wird 2-mal im Jahr im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz turnusmäßig gereinigt. Frage 3: Wann wurden zuletzt die Graffitis auf den Innen- und Außenseiten des Kaisersteges entfernt und wann wurde zuletzt der Anstrich der Brücke erneuert? 2 Frage 4: In welchen Intervallen wird das Graffiti auf den Innen- und Außenseiten des Kaiserstegs entfernt und wer ist hierfür verantwortlich? Antwort zu 3 und 4: Im Zuge der turnusmäßigen Reinigungen werden nur kleine partielle Entfernungen von Graffitis durchgeführt. Aufgrund des derzeitigen Verschmutzungsgrades durch Graffiti- Verunreinigungen ist eine grundhafte Entfernung der Verschmutzungen der Innenflächen der Brücke im Frühjahr 2018 vorgesehen. Für die Entfernung der Graffiti- Verunreinigungen auf den Außenseiten der Brücke sind zuvor Abstimmungen mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zu führen, da ein Eingriff in den Schiffsverkehr während der Reinigung unvermeidbar wird. Der Kaisersteg wurde im Jahr 2007 errichtet und dabei mit einem Korrosionsschutzanstrich versehen. Ein neuer Korrosionsanstrich der Brücke ist auf Grund des Alters des Anstriches noch nicht vorgesehen. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um der Anbringung von Graffitis vorzubeugen? Antwort zu 5: Es existieren Graffitischutzsysteme am Markt, die Oberflächen versiegeln und die Reinigung von besprühten Flächen erleichtern. Maßnahmen zur dauerhaften Vorbeugung von Graffitis sind bisher nicht bekannt. Frage 6: Wurde bereits darüber nachgedacht, einzelne Flächen legal künstlerisch gestalten zu lassen, um der erneuten illegalen Bemalung entgegenzuwirken? Antwort zu 6: Seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden keine Flächen aktiv zur Gestaltung angeboten. Berlin, den 21.03.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13759 S18-13759