Drucksache 18 / 13 760 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 13. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2018) zum Thema: Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlungen irrelevant für VLB und Senat? und Antwort vom 03.04.2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13760 vom 13. März 2018 über Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlungen irrelevant für VLB und Senat? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass der Senat mit Schreiben vom 13. Oktober 2017 den Bezirksämtern mitgeteilt hat, dass der Bearbeitungsrückstau von Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlungen der vergangenen Jahre und Legislaturperioden nicht mehr abgearbeitet wird? Frage 2: Wenn ja, um wie viele Beschlüsse handelt es sich, die nicht mehr bearbeitet werden (mit der Bitte um Auflistung der Beschlussüberschriften mit der Untergliederung nach Jahren und Bezirken)? Antwort zu 1 und zu 2: Nein, ein solches generelles Schreiben hat es nicht gegeben. Dem Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin wurde am 13. Oktober 2017 per E-Mail im Zusammenhang mit den dortigen BVV-Beschlüssen aus der vorherigen Legislaturperiode lediglich mitgeteilt, dass die dazugehörigen Anfragen des Bezirksamts seitens der Verkehrslenkung Berlin (VLB) bis auf Weiteres aus Kapazitätsgründen zurückgestellt werden. Frage 3: Schätzt der Senat die die Verkehrslenkung betreffenden Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlungen für so irrelevant ein, dass deren Nichtbearbeitung angezeigt ist? Antwort zu 3: Nein. Die VLB hat jedoch festgestellt, dass einige Bezirksämter mehrere Jahre benötigen, die Beschlüsse der BVV mit einem Prüfauftrag zu übersenden. Insofern kann auch die 2 Bearbeitung durch die VLB nicht immer zügig erfolgen, da die Anträge häufig mit einem erheblichen Prüfauftrag verbunden sind und andere Aufgaben die Kapazitäten der Behörde binden. In Einzelfällen wurde hinterfragt, ob die Beschlüsse nach mehreren Jahren noch aktuell sind bzw. es wurde bei der Bearbeitung festgestellt, dass der Sachverhalt überholt ist. Frage 5: Wie verfährt die VLB mit neuen Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlungen? Werden diese ebenfalls nicht bearbeitet oder gibt es ein Serviceversprechen, dass innerhalb einer selbstgegeben und kommunizierten Frist diese zukünftig bearbeitet werden? Wenn ja, ab welchem Stichtag? Antwort zu 5: Die BVV-Beschlüsse werden von der VLB im Rahmen der personellen Möglichkeiten bearbeitet. Eine Unterbrechung der Bearbeitung gab es nicht, insofern gibt es keinen Stichtag. Frage 6: Wie lässt sich ein solches Vorgehen mit dem Senatsziel von mehr Bürgerbeteiligung in der Stadtgesellschaft in Einklang bringen, wenn gegenüber gewählten Bezirksverordnetenversammlungen und deren Arbeit ein solches Desinteresse gezeigt wird? Antwort zu 6: Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges Ziel des Senats. Demzufolge wird auch seitens der VLB kein Desinteresse gegenüber BVV-Beschlüssen gezeigt. Berlin, den 03.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13760 S18-13760a