Drucksache 18 / 13 762 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 13. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2018) zum Thema: House of One und Hizmet-Bewegung und Antwort vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13762 vom 13. März 2018 über House of One und Hizmet-Bewegung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Verlautbarungen der Träger des „House of One“ lassen erkennen, dass sich dieses theologisch an der Idee einer „abrahamitischen Religion“ orientiert, wonach in Abgrenzung zu den monistischen Religionen etwa der Hindu und Jainis aber auch offen synkretistischer Systeme wie dem der Bahai ausschließlich das Judentum, das Christentum und der Islam als die „eigentlich“ monotheistischen Relig ionen aufzufassen seien. Diese drei Religionen seien im Kern wesens-verwandt, gewisser Differenzen ungeachtet, die auf dem Wege des Dialoges entschärft werden könnten. Der Ringparabel Lessings gemäß seien alle drei Religionen der gegenseitigen Inklusion fähig, also des „inklusiven Monotheismus “ („alle Götter sind eins“), welchen der bekannte Ägyptologe Jan Assmann in seiner These einer „Mosaischen Unter-scheidung“ dem „exklusiven Monotheismus“ („keine anderen Götter; kein Gott außer Gott“) entgegenstellt. Die Befürworter des „inklusiven Monotheismus“ begehen nun in Bezug auf die Anhänger des „exklusiven Monotheismus“ das, was in der Logik als „intensionaler Fehlschluss“ beschrieben wird. Person A etwa setzt Yehova und Allah als miteinander identisch gleich. Person B glaubt an Allah; fälschlicherweise schließt Person A hieraus, dass B neben Allah auch an Yehova glauben müsse. Dieser Fehlschluss nun delegitimiert das „House of One“ für die überwiegende Mehrzahl der Muslime, denn der Islam zieht eine Grenze nicht nur zu den Anhängern des Polytheismus, sondern aufgrund dogmatischer Differenzen auch zu Juden und Christen, wie dies aus der im Deutschen maßgeblichen Übersetzung des folgenden Koranverses 5:51 durch Rudi Paret hervorgeht: Seite 2 von 3 „Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden! Sie sind untereinander Freunde (aber nicht mit euch). Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, gehört er zu ihnen (und nicht mehr zu der Gemeinschaft der Gläubigen). Gott leitet das Volk der Frevler nicht recht.“ Diese und zahlreiche ähnliche koranische Aussagen begründen auch die von Desinteresse zu offener Ablehnung reichende Haltung der orthodoxen Muslime gegenüber diesem Vorhaben. Um dennoch eine islamische Organisation in das Projekt einzubinden, hat das „House of One“ über den Verein „Forum Dialog e.V.“ Kontakte zur „Hizmet-Bewegung“ aufgebaut. Deren langfristiges Ziel ist nicht die Islamisierung Europas, sondern die Integration des Westens in den Islam, eine Religion, die als Inbegriff alles – auch wissenschaftlich – Wahren, Schönen und Guten aufgefasst wird; somit kann man von diesen Werten reden und jene Religion meinen. Das konkrete Ziel hingegen besteht darin, neben dem schon vorhandenen wirtschaftlichen Kapital aus Netzwerken türkischer Unternehmen auch soziales Kapital zu erlangen, indem man über den "Dialog" mit politischen und kirchlichen Funktionären eine symbolische Aufwertung erfährt. 1.) Mit der Kofinanzierung des „House of One“ Projektes in Höhe von – bisher – 1,1 Millionen Euro privilegiert der Senat bestimmte Religionen gegenüber anderen. Wie begründet er dies? Zu 1.: Die Stiftung „House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin“ wird auf dem Petriplatz einen Sakralbau für drei Religionen errichten, das „House of One“. Das „House of One“ wird ein Ort für den Dialog der Religionen und mit der Stadtgesellschaft werden. Schon heute arbeitet die Stiftung daran, den Austausch und die Zusammenarbeit der Religionen zu stärken. Im Konzept des „House of One“ finden die große Vielfalt der Religionen, die Pluralität der Richtungen innerhalb einer Religion und die Einbindung von Menschen ohne religiöses Bekenntnis Berücksichtigung. Die Arbeit der Stiftung „House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin“ trägt so zu einer offenen und toleranten Berliner Gesellschaft bei. Der Senat von Berlin begrüßt diesen demokratischen und zivilgesellschaftlichen Beitrag des „House of One“ für Berlin ausdrücklich. Das „House of One“ wird als Bauwerk und damit als sichtbares Zeichen für die Toleranz, die Offenheit und den erfolgreichen Dialog der Religionen in Berlin stehen. Schon heute erfährt die Idee des „House of One“ international Beachtung. Der Senat von Berlin hält eine Unterstützung des Projekts daher für angemessen. 2.) Die „Hizmet-Bewegung" ist ihrem eigenen Anspruch nach keine geschlossene Körperschaft, sie unterhält keine eigenen Moscheen, beschäftigt folglich auch keine eigenen Imame. Inwiefern sieht der Senat die vermeintliche Repräsentation der Muslime durch die „Hizmet-Bewegung“ dennoch als plausibel an? Zu 2.: Der Verein „Forum Dialog e.V.“ ist der islamische Partner im Projekt House of One. Nach Einschätzung des Senats erhebt der Verein nicht den Anspruch, alle Musliminnen und Muslime zu repräsentieren. Ebenso wenig erheben die christlichen Partner im Projekt, die Evangelische Kirche Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz Seite 3 von 3 und der Evangelische Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, den Anspruch, alle Christinnen und Christen zu vertreten. 3.) Welchen Einfluss hat der Senat auf die weitere Finanzierung des Projektes, etwa durch potentielle Geldgeber aus dem Nahen Osten? Zu 3.: Die Finanzierung des Projektes ist Angelegenheit der Stiftung „House of One – Betund Lehrhaus Berlin“. Der Senat von Berlin geht aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen mit der Stiftung von einer transparenten Arbeitsweise der Stiftung aus. Berlin, den 19.03.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-13762 S18-13762a