Drucksache 18 / 13 768 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 13. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2018) zum Thema: Bilanz Baumpflanzungen / Baumfällungen 2017/2018 und Antwort vom 03.04.2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13768 vom 13. März 2018 über Bilanz Baumpflanzungen / Baumfällungen 2017/2018 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirksämter um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Frage 1: Wie viele Bäume sind 2017 im Land Berlin insgesamt und in den einzelnen 12 Bezirken gepflanzt worden? (Bitte unterteilt angeben für private Flächen, öffentliche Grünanlagen, auf Flächen öffentlicher Einrichtungen und Straßenbäume.) Antwort zu 1: Im Jahr 2017 wurden in den Berliner Bezirken insgesamt 1.777 Straßenbäume gepflanzt. Die Pflanzungen der Berliner Stadtbaumkampagne sind dabei noch nicht vollständig enthalten. Daten über Baumpflanzungen auf privaten Flächen und auf Flächen öffentlicher Einrichtungen liegen nicht vor. Ebenso werden Baumpflanzungen in öffentlichen Grünanlagen der Bezirke gesamtstädtisch nicht ausgewertet. 2 Frage 2: Für wie viele Bäume sind im Land Berlin insgesamt und in den einzelnen 12 Bezirken in den beiden abgelaufenen Baumfällzeiträumen (nach § 39 Absatz 5 Nr. 2 Satz 1 BNatSchG zeitlich beschränkt außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit vom 1. März bis zum 30. September) Fällgenehmigungen nach der Baumschutz-verordnung beantragt und erteilt worden (bitte zusätzlich auch unterteilen in Jungbäume, mittelalte Bäume und Altbäume)? Antwort zu 2: Die Bezirke teilen mit, dass zwar Daten über die Anzahl der geführten Verfahren vorlägen, jedoch keine statistische Erfassung der Anzahl der gefällten Bäume erfolge. Frage 3: Für wie viele Bäume, deren Fällung genehmigt wurde, sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen und realistisch auch im Land Berlin und in den einzelnen 12 Bezirken zu pflanzen? Antwort zu 3: Hierzu teilen die Bezirke mit, dass die Angabe, für wie viele Bäume, deren Fällung genehmigt wurde, Ersatzpflanzungen vorzunehmen waren, nicht möglich sei, da diese Daten statistisch nicht erfasst würden. Genannt werden könne jeweils nur die Gesamtanzahl festgesetzter Ersatzpflanzungen. Frage 4: Für wie viele Bäume, deren Fällung genehmigt wurde, sind Ausgleichszahlungen erfolgt und in welcher Höhe? (Bitte getrennt für die einzelnen 12 Bezirke angeben.) Antwort zu 4: Hierzu teilen die Bezirke mit, dass die Angabe, für wie viele Bäume, deren Fällung genehmigt wurde, Ausgleichsabgaben festgesetzt wurden, nicht möglich sei, da diese Zahlen statistisch nicht erfasst würden. Genannt werden könne lediglich die Gesamthöhe der festgesetzten Ausgleichsabgaben. Frage 5: Für wie viele Bäume, deren Fällung beantragt wurde, erfolgte eine Ablehnung auf Grund der Berücksichtigung des „besonderen Artenschutzes“? (Bitte getrennt für die einzelnen 12 Bezirke angeben.) 3 Antwort zu 5: Die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Pankow und Lichtenberg teilen mit, dass keine Ablehnung auf Grund des besonderen Artenschutzes erfolgt sei. Die übrigen Bezirke verweisen darauf, dass eine entsprechende Statistik über die Ablehnungsgründe nicht geführt werde. Frage 6: Welche Erkenntnisse hat der Senat über illegale Baumrodungen in den letzten 3 Jahren sammeln müssen, und wie wird im Land Berlin auf solche Vorfälle reagiert? Antwort zu 6: Der Senat hat keine systematischen Erkenntnisse über illegale Baumrodungen in den letzten Jahren gesammelt. Auf die entsprechende Nachfrage bei den Bezirken verweisen diese darauf, dass sich oftmals Anzeigen wegen illegaler Entfernung von Bäumen als unbegründet herausstellen würden. In den Fällen, in denen sich ein solcher Verdacht bestätigt, handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nach den entsprechenden Vorschriften der Baumschutzverordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Berliner Naturschutzgesetzes verfolgt würde. Handelt es sich um ein Gebiet mit außergewöhnlicher stadtpolitische Bedeutung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Eingriffsregelung nach § 16 Naturschutzgesetz Berlin i.V. m. § 14 Bundesnaturschutzgesetz zuständig. Wenn Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes betroffen ist, liegt die Zuständigkeit bei den Berliner Forsten. Es sind dem Senat 2018 3 Fälle illegaler Baumfällungen bekannt geworden. Frage 7: Welche Regelungen gibt es für die Verwendung der gezahlten Ausgleichszahlungen im Land Berlin und in den Bezirken, die für nicht realisierbare Nachpflanzungen zu leisten sind, und wo und wie werden diese Regelungen kontrolliert? (Bitte Quellen angeben.) Welche Einschätzung hat der Senat zur Wirksamkeit dieser Regelungen? Antwort zu 7: Die in Folge von Ersatzzahlungen nach § 15 Absatz 6 des Bundesnaturschutzgesetzes aufkommenden Mittel sind in Abstimmung mit den im Land Berlin anerkannten Naturschutzvereinigungen einzusetzen und können für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden. Kontrollen erfolgen durch die jeweils zuständige Behörde. Die Bezirke erläutern die Vorgaben im Hinblick auf Ersatzzahlungen nach der Baumschutzverordnung wie folgt: Die Einnahmen der Ausgleichszahlungen würden auf einen gesonderten Titel 11193 (Ausgleichs- und Ersatzzahlungen) gebucht und auf den Titel 52190 als zweckgebundene Ausgaben für Maßnahmen des Naturschutzes und der 4 Landschaftspflege (entsprechend gesetzlicher Vorgaben aus § 6 Abs. 9 Baumschutzverordnung) übertragen. Diese Mittel seien in das nächste Haushaltsjahr übertragbar und würden unter anderem auch für Neupflanzungen auf öffentlichen Flächen genutzt. Eine Übersicht über die finanzierten Maßnahmen aus diesem Titel sei vorhanden. Der Senat hat keinen Zweifel an der Wirksamkeit der Regelungen. Frage 8: Wie viele Bäume sind im Land Berlin insgesamt und in den einzelnen 12 Bezirken in den beiden abgelaufenen Baumfällzeiträumen bis zum 01.03.2017 und bis zum 01.03.2018 gefällt worden? (Bitte unterteilt angeben für private Flächen, öffentliche Grünanlagen, auf Flächen öffentlicher Einrichtungen und Straßenbäume.) Antwort zu 8: Im Jahr 2017 wurden in den Berliner Bezirken insgesamt 7.883 Straßenbäume gefällt. Die gesamtstädtische Statistik bezieht sich auf das gesamte Jahr (Stand: 31.12.2017). Daten über Baumpflanzungen auf privaten Flächen und auf Flächen öffentlicher Einrichtungen liegen nicht vor. Ebenso werden Baumpflanzungen in öffentlichen Grünanlagen der Bezirke gesamtstädtisch nicht ausgewertet. Frage 9: Wie hoch ist der Verlust an Ökosystemdienstleistung, der durch die Baumfällungen verursacht wurde (Bitte mindestens angeben für Staubbindung, Wasserhaushalt/Grundwasserregulierung, Sauerstoffbildung, Bindung von Kohlenstoff, Grünvolumen.) Antwort zu 9: Der Verlust an Ökosystemdienstleistung, der durch die Baumfällungen verursacht wurde, ist wissenschaftlich seriös nicht quantifizierbar. Frage 10: In welchen der 477 untersuchten Planungsräumen sind in den letzten zwei Jahren Bäume gepflanzt worden, insbesondere auch mit dem Hintergrund, einen Beitrag zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit zu leisten, da Bäume die Luftfeuchtigkeit erhöhen und bei Hitze durch Verdunstung und Schattenbildung die Temperatur in der dicht bebauten Stadt senken? Antwort zu 10: Dem Senat liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu den in den lebensweltlich orientierten Räumen (LOR) gepflanzten Bäumen vor. Eine Statistik zu Baumpflanzungen, 5 unterteilt nach Planungsräumen, Bezirksregionen und Prognoseräumen, sowie nach Motiven für Baumpflanzungen wird nicht geführt. Frage 11: Welche Erfahrungen hat der Senat beim effektiven Schutz der als Ersatzpflanzungen gepflanzten Bäume in den letzten zehn Jahren sammeln können? Gibt es eine auch für die Öffentlichkeit sichtbare Kennzeichnung der Bäume, die als Ersatz für gefällte Bäume gepflanzt wurden? a. Wenn nein, warum nicht und wie wird sichergestellt, dass diese Bäume ihren Schutzstatus auch nach Eigentümerwechsel behalten? b. Wenn ja, wie und wann könnten diese als Ersatzpflanzungen ausgezeichneten Bäume erstmals wieder zur Fällung genehmigt werden? Antwort zu 11: Der Senat hat beim Schutz von als Ersatzpflanzungen gepflanzten Bäumen keine Erfahrungen gesammelt, da der Vollzug der Baumschutzverordnung in den Zuständigkeitsbereich der Bezirke fällt. Die Bezirke haben in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es keine Kennzeichnung von Nachpflanzungen von Bäumen auf Privatland gebe, die zum Beispiel mit den Baumnummern im Straßenraum vergleichbar sei. Der Bezirk Pankow teilt mit, dass alle Ersatzplanzungen in einer Liste erfasst würden. Die Erfassung in einem grafischen Informationssystem sei in Vorbereitung. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf § 2 Absatz 2 Baumschutzverordnung, wonach Ersatzbäume sofort nach Pflanzung geschützt sind. Insgesamt erinnern die Bezirke daran, dass für die Erfüllung der Verpflichtung zur Ersatzpflanzung gemäß § 7 Baumschutzverordnung auch der Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten haftet und dass dieser Hinweis in jedem Bescheid mit festgesetzten Ersatzpflanzungen enthalten sei. Die Ersatzpflanzungsverpflichtung werde in der Vorgangsakte festgehalten und es erfolge eine Kontrolle vor Ort durch die Genehmigungsbehörde. Das Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf Fällung eines einmal als Ersatz gepflanzten Baumes richtet sich wieder nach den Regelungen der Baumschutzverordnung. Frage 12: Wie erfolgt der fachliche und bilanzielle Austausch des Landes Berlin mit den Bezirken bei der Pflege und Erhaltung von Bäumen? Antwort zu 12: Die Senatsverwaltung und die Bezirke tauschen sich regelmäßig im Rahmen der Arbeitskreise der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) zum Thema Pflege und Unterhaltung von Bäumen aus. Abgesehen davon kontaktieren sich die Mitarbeitenden je nach Bedarf. 6 Frage 13: Nach welchem Prinzip wird das einheitliche Baumkataster bzw. die Baumbestandskarte online nach den Baumfällungen, nach dem abgelaufenen Baumrodungszeitraum und nach Beseitigung von Sturmfolgen aktualisiert? Antwort zu 13: Zuständig für die Eingabe der Daten in das Berliner Baumkataster sind die Bezirksämter, die diese Fachsoftware im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nutzen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erstellt in jedem Frühjahr Jahresberichte, jeweils mit Stand 31.12., die dann über das Internet online gestellt werden. Frage 14: Mit welcher Priorität gehen die Bezirke mit entwurzelten Bäumen um und wann werden alle entwurzelten Bäume beseitigt sein? Antwort zu 14: Wie in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13414 des Abgeordneten Kristian Ronneburg vom 6. Februar 2018 über Schäden nach Sturm ‚Xavier‘ mitgeteilt, wird es nach Angaben der Bezirksämter überwiegend noch bis Ende 2018 andauern, bis die wesentlichen Schäden ermittelt und behoben sind. Frage 15: Wie viele abgesägte Baumstümpfe befinden sich nach den Sturmschäden und aus der Zeit davor im Boden? Antwort zu 15: Über abgesägte Baumstümpfe werden gesamtstädtisch keine statistischen Auswertungen vorgenommen. Frage 16: Wie gehen Senat und Bezirke mit abgesägten Baumstümpfen um? Ist es ökologisch sinnvoll, sie zu erhalten oder werden sie grundsätzlich beseitigt und wenn ja, durch Neupflanzungen ersetzt? Antwort zu 16: Hierzu teilen die Bezirke mit, dass der Erhalt eines abgesägten Baumstumpfes ökologisch sinnvoll sein könne, um Lebensstätten zu erhalten oder neu zu schaffen. Neupflanzungen 7 könnten allerdings ebenso sinnvoll sein. Das richtige Vorgehen sei jeweils im Einzelfall zu prüfen. Frage 17: Ist es das Ziel des Senats, alle sturmgeschädigten Bäume, die beseitigt werden mussten, durch Neupflanzungen zu ersetzen und wenn ja, mit welchem Faktor? Frage 18: Mit welcher zeitlichen Priorität erfolgt diese Nachpflanzung nach Sturmschäden? Frage 19: Was erledigen die bezirklichen Grünämter selbst und womit werden Fremdfirmen beauftragt? Antwort zu 17, zu 18 und zu 19: Die Entscheidung über den Ersatz sturmgeschädigter Bäume und die Durchführung von Nachpflanzungen liegt in der Zuständigkeit der Bezirksämter und wird im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der betreffenden Bäume anhand der zur Verfügung stehenden Mittel getroffen. Der Senat unterstützt die Bezirksämter dabei und stellt zusätzliche Mittel für Nachpflanzungen zur Verfügung (siehe Antwort zu Frage 20). Frage 20: Inwieweit ist die bezirkliche finanzielle Ausstattung zur Beseitigung von Sturmschäden ausreichend und wie wird der Senat ggf. die Bezirke finanziell und personell unterstützen? Antwort zu 20: Wie bereits schon in den Antworten zu den Schriftlichen Anfragen 18/13414 über Schäden nach Sturm ‚Xavier‘ vom 6. Februar 2018 des Abgeordneten Kristian Ronneburg und 18/13 218 über Sturmschäden in Berlin am 18. und 19.01.2018 vom 19. Januar 2018 des Abgeordneten Marcel Luthe mitgeteilt, hat der Senat den Bezirken im Haushaltsjahr 2017 kurzfristig zusätzliche Finanzmittel zur Beseitigung der durch den Sturm Xavier verursachten Schäden von insgesamt 1,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel dienten der sofortigen Beseitigung von Schäden und wurden für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eingesetzt. Ferner wurde im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 bei Kapitel 0750 ein neuer Titel (54108 - Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung des Berliner Baumbestandes) eingerichtet und mit jeweils 3 Mio. Euro (insgesamt 6 Mio. Euro) ausgestattet. Die Mittel sind insbesondere für folgende Maßnahmen vorgesehen: 8 - Nachpflanzung von Bäumen, die aufgrund klimawandelbedingter Ereignisse abgängig sind, - Pflegemaßnahmen zur Verbesserung des Baumbestandes und - Sanierung von Baumstandorten (z.B. Bodenaustausch und -verbesserung). Die Verausgabung der Mittel wird den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen. Ferner stehen neben den regulären Finanzmitteln für die Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen in 2018 auch rd. 2,2 Mio. Euro für Straßenbaumpflanzungen im Rahmen der Stadtbaumkampagne zur Verfügung. Frage 21: In welchen Bezirken sind die Anzahl von Bäumen und das daraus resultierende Grünvolumen auf privaten Flächen, in öffentlichen Grünanlagen, auf Flächen öffentlicher Einrichtungen, auf bahn- und straßenbegleitenden Flächen in den letzten Jahren steigend? (Bitte die Angaben mit Zahlen je Bezirk belegen.) Antwort zu 21: Die gesamte Anzahl an Bäumen in den Bezirken und das daraus resultierende Grünvolumen auf privaten Flächen, in öffentlichen Grünanlagen, auf Flächen öffentlicher Einrichtungen, auf bahn- und straßenbegleitenden Flächen wird nicht erfasst. Frage 22: Wie hat sich die Anzahl der für den Baumschutz zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Berliner Verwaltungen verändert? Welchen Einfluss hat die Einteilung der Bäume in Jungbäume, mittelalte Bäume und Altbäume mit dem jeweils damit verbundenen Pflegeaufwand auf die Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirken Antwort zu 22: Zu Satz 1 dieser Frage berichtet der Bezirk Marzahn-Hellersdorf, dass aufgrund des akuten Personalmangels für 2018 die Besetzung einer weiteren Stelle im Baumschutz genehmigt worden sei. Der Bezirk Spandau bezieht seine Antwort ausschließlich auf Bäume auf Privatland, nicht auf Straßenbäume, und führt aus, dass im Jahr 2016 3,5 Vollzeitäquivalente für den Baumschutz zur Verfügung standen; seit 2017 seien es 4,5. Der Bezirk Mitte antwortet, dass sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verändert habe. Der Bezirk Pankow führt aus, dass im Pankower Umwelt- und Naturschutzamt in den letzten Jahren relativ konstant 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2,5 bis 3 Stellenanteile) im Baumschutz tätig seien. Deren Hauptaufgabe sei das Bearbeiten von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen gemäß § 5 Baumschutzverordnung. Die Pflege von Bäumen 9 werde durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umwelt- und Naturschutzamtes nicht durchgeführt. Der Bezirk Lichtenberg berichtet, dass für Bäume auf privaten Flächen kontinuierlich 3 Sachbearbeiter zuständig seien. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf stellt dar, dass sich die Personalkapazität für den Baumschutz auf privaten Grundstücken gemäß Baumschutzverordnung in den vergangenen 10 Jahren nicht verändert habe. Dem schließt sich der Bezirk Tempelhof-Schöneberg an und ergänzt, dass im Umweltund Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg 2 Baumschutzsachbearbeiter tätig seien. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg teilt mit, dass im Rahmen der wachsenden Stadt die Kapazität des Umwelt- und Naturschutzamtes um eine Stelle aufgestockt worden sei. Satz zwei der Frage 22 bezieht sich auf die bezirkliche Unterhaltung von Bäumen auf öffentlichen Flächen. Alle Bezirke weisen darauf hin, dass diese Einteilung für die Belange des beim Umwelt- und Naturschutzamt ressortierenden Baumschutzes keine Bedeutung habe. Berlin, den 03.04.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13768 S18-13768a